Rechtslage-Guide

 
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(nachträglich editiert am 02.01.2014 um 12:10 Uhr)

 Ich habe hier eine Reihe wichtiger Gesetze und Paragraphen sowie deren Bedeutung für unser Hobby zusammengestellt.

Achtung: die Ausführungen widerspiegeln die Rechtsauffassung des Autors und sind daher juristisch nicht belastbar. Belastbare Aussagen erteilen u.U. Ordnungsämter, Beschussämter und Technische Prüfstellen.

Gesetze:

Waffengesetz (WaffG): http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG): http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/index.html
Beschussgesetz (BeschG): http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/

 

Paragraphen und deren Bedeutung:

Zum Thema „Führen, Spielen und Transport“

-          §42a WaffG (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html ): Verbot des Führens von Anscheinswaffen .

-          WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 1.6ff (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html): hier wird erklärt was eine Anscheinswaffe ist

-          §42a WaffG Absatz 2 Satz 2 (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html ): man darf Anscheinswaffen in einem verschlossenen Behältnis transportieren

-          WaffG Anlage 1 Abschnitt 2 Satz 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html): „Führen“ bedeutet die tatsächliche Gewalt über eine Waffe außerhalb eines befriedeten Besitztums auszuüben.

-          Was „befriedetes Besitztum“ in unserem Fall ist, steht in keinem Gesetz. Oft verwenden die Ordnungsämter die Definition im Sinne des §123 StGB („Hausfriedensbruch“), die durch verschiedene Gerichtsurteile bestätigt wurde: „Befriedet ist ein Grundstück, wenn der Berechtigte dieses in äußerlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren - zB Mauern, Zäune - gegen das beliebige Betreten durch andere gesichert hat.“ Juristisch ist das nicht ganz korrekt das zu verwenden und es legt auch jedes Ordnungsamt anders aus. Mal muss es ein fester Zaun sein, mal sind kleine Lücken okay, mal reicht Absperrband, mal reichen Warnschilder und mal ist es völlig egal. Also: einfach beim zuständigen Amt nachfragen und schriftlich geben lassen

-          §12 Absatz 4 Punkt 1a WaffG (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html ): man kann außerhalb von festen Schießständen schießen, sofern man die Zustimmung des Hausrechtsinhabers hat, die Waffen maximal 7,5 Joule haben und die Kugeln das Gelände nicht verlassen können .
Ob man dazu Fangzäune, Sicherheitszonen oder sonstwas braucht, steht nicht im Gesetz und sollte am Besten mit den Behörden abgeklärt werden

 

Zum Thema Alter,   Energiestärken und Vollauto:

-          §2 Satz 1 WaffG (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__2.html): Umgang mit Waffen erst ab 18 Jahre

-          WaffG Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 1 Satz 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_84.html): Waffen bis 0,5 Joule fallen nicht unter das Waffengesetz (außer bei §42a – Anscheinswaffen). D.h. Waffen bis 0,5 Joule können auch von Personen unter 18 verwendet werden

-          §12 Absatz 4 Satz 1a (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html ): erlaubnisfrei darf eine Waffe maximal 7,5 Joule haben

-          WaffG Anlage 1 Satz 1.2.1.1 (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html): Verbot von vollautomatischen Waffen

 

Zum Thema   "Anbauten, Umbauten, Tuning":

-          WaffG Anlage 1 Satz 1.2.4ff (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html): Verbot von Zielbeleuchtungen die für   Waffen bestimmt sind (Laser, Lampen, … auch Infrarot)

-          §26 WaffG (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__26.html ): für die nicht-gewerbliche Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Waffen benötigt man eine Erlaubnis

-          WaffG Anlage 1 Abschnitt 2 Punkt 8.2 (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html)
was ist "bearbeiten" bzw." instand setzen"? ist etwas schwammig definiert, daher hier das Originalzitat:
"wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden"

Die WaffVwV zum Waffengesetz wird ein wenig präziser und lässt vor allem durchblicken dass es um Modifikationen bei Patronenwaffen geht:

41.1
Herstellen ist auch das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei denn,
dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder zum
Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen
auseinandergenommen wird
.

41.2
Eine Schusswaffe wird instand gesetzt, wenn ihre Funktionsfähigkeit
wieder hergestellt oder wenn Mängel, die die Schusswaffe
funktionsunfähig machen, beseitigt werden. Eine Erlaubnis für die
Instandsetzung ist jedoch nicht erforderlich, wenn Teile eines
Schussapparates ausgetauscht werden, die vom Hersteller des
Schussapparates nach dessen Anleitung eingebaut werden
, ohne dass
hierbei die Bauart verändert wird ( § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 1. WaffV).

41.3
Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert
wird ( z.B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in eine Waffen für
Patronenmunition, einer nicht selbsttätigen Waffe in eine
Selbstladewaffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in eine für
Dauerfeuer ), wenn wesentliche Teile ( § 3 Abs. 2 WaffG )
ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden

 

Zum Thema "Einfuhr":

-          §7 Absatz 1 Satz 1 BeschG (http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__7.html ): Verbot der Einfuhr von Waffen nach Deutschland, die nicht vom Beschussamt zugelassen worden sind

wenn euch weitere Gesetzesstellen (oder Themen allgemein) einfallen die hier mit rein sollten, dann schreibt mir bitte eine PN und ich werde versuchen das zu recherchieren und hier mit einzufügen




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