Kleiner Waffenschein

 
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Aufgrund eines Kommentars in einem anderen Thread - http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266&sp=3&threadnummer=0000004531


Zitat: "Anscheinswaffen darf man überhaupt nicht Führen"

 

Das führen von Anscheinwaffen(CO2 oder Gaswaffen, keine AEG oder SAEG "Waffen"? Siehe unten.) ist jedoch zulässig insofern der "Führer" einen kleinen Waffenschein besitzt.

Lediglich bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen ohne Ausnahme verboten.

Also in Diskotheken, im Theater, im Kino, auf der Kirmes und was weiß ich.

Einen kleinen Waffenschein kann man im Rathaus oder Stadthaus beantragen, die Gebühr beträgt 50 €, das mindestalter liegt bei 18 Jahren und dem Antrag muss eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden.

 

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Meine Frage hierzu weil ich dazu nirgends Aussagen finden konnte. Sind SAEG und AEG Waffen grundsätzlich von der Möglichkeit sie zu führen ausgeschlossen?

Anscheinwaffen(CO2 oder Gaswaffen, keine AEG oder SAEG "Waffen")

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Quelle: http://www.osnabrueck.de/10149.asp

Gas- und Schreckschusswaffen
 
Folgende Waffen fallen in diese Kategorie:

  • Druckluftwaffen
  • Federdruckwaffen
  • CO2-Waffen mit einem F im Fünfeck
  • Gas- und Schreckschusswaffen mit PTB-Zeichen und Nummer im Kreis.


Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Schreckschusswaffe, Reizstoffwaffe und Signalwaffe:

  • 18. Lebensjahr vollendet (§ 2 Waffengesetz)
  • Zuverlässigkeit (§ 5 Waffengesetz). Das heißt, man darf nicht innerhalb der letzen fünf beziehungsweise zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sein. Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft angefordert.
  • Persönliche Eignung (§ 6 Waffengesetz) besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie
    1. geschäftsunfähig sind,
    2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
    3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Zur Überprüfung der persönlichen Eignung kann ein amts- oder fachärztliches beziehungsweise fachpsychologisches Zeugnis verlangt werden.
  Kleiner Waffenschein

Um die vorgenannte Art von Waffen in der Öffentlichkeit führen zu dürfen, benötigen Sie seit dem 1. April 2003 den so genannten Kleinen Waffenschein.

Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.

Das Führen derartiger Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen, also

  • Versammlungen
  • Demonstrationen
  • Volksfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Messen
  • Ausstellungen 
  • Theater
  • Kino
  • Jahrmärkte
  • Märkten

ist generell verboten.

Benötigte Unterlagen für den Antrag:

Personalausweis

Gebühren:

50 Euro

Das stimmt so nicht mehr.

Laut den heutigen Regelungen darf man mit dem "kleinen Waffenschein" keine Airsoftwaffen (bzw. jegliche F-Waffen) führen.

Er ist ausschließlich für (wie schon erwähnt wurde) für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen konzipiert, da bei diesen Waffen kein Kaliber den Lauf verlässt.

So hat es mir der Beamte vom Ordnungsamt Abt. Besondere Sicherheitsangelegenheiten erklärt.

Ich hab auch noch irgendwo den beigefügten Infozettel rumfliegen...

Der Beitrag ist ja auch 6 Jahre alt....

Das hast Du sehr gut erkannt! Deswegen kann man ja auch mal drauf hinweisen. ;-)

Nicht, dass jemand mit 'nem kleinen Waffenschein denkt, er dürfe damit seine ASG im Rucksack durch die Stadt schleppen...

Danke @Carabiniere, dass du versucht alte Threads mit solchen Infos auf "aktuellem Stand" zu halten. Find ich gut auch wenn die Info jetzt vlt. für mich nicht interessant ist. Gibt tatsächlich einige Threads die hier noch rumgeistern, über die man gelegentlich stolpert und dann auch nicht sicher weiß ob die Informationen da teilweise überhaupt noch richtig sind.

Bei der Anzahl an Threads, die hier täglich eröffnet werden, verliert man schnell den Überblick. Ich hab das vorhin auch nur zufällig gesehen und hab das gleich richtiggestellt. Ist ja mal ganz interessant, zu sehen, wie sich die Gesetzeslage so verändert.

Es ist keine Gesetzesänderung vorgenommen worden. Die Regelung dass der Kleine Waffenschein nur für SRS Waffen Anwendung findet war von Anfang an im Gesetz. Leider wurden seitens einiger Behörden Falschauskünfte veröffentlicht, die zu massiver Verunsicherung geführt haben.

Es gibt bei den Airsofts auch keine PTB Zulassungszeichen (im Kreis)

Das F (im Fünfeck) ist kein PTB Zulassungszeichen

Im "Kleinen Waffenschein" steht drin was du Führen darfst! Im meinen steht PTB-Waffen (Schreckschuss) ....

Bevor das jetzt noch weiter diskutiert wird und evtl. neue Verwirrungen aufkommen, wäre eine Schließung des Threads nicht schlecht.

Fakt ist ja, dass mit dem KWS keine Airsoftwaffen geführt werden dürfen. Punkt.

[Thread geschlossen]

so sei es



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