BeerWars: Hangover
Ort: Kaserne Meißen

25.07.2019 10.00 Uhr bis 28.07.2019 14.00 Uhr

Hallo werte Bewohner Bieretaniens!

Nachdem die Bierkriege im Jahre 2018 immer weiter ins Rollen gerieten, ist das Land nach Jahren des Krieges ums heilige Bier am Rande der Vernichtung.

Die in den letzten Jahren immer weiter zurückgedrängten Milizen der Seperakästen kämpfen mit Verzweiflung und absoluten Wahnsinn um ihr Überleben und greifen dabei zum absolut Äußersten. Jedes Mittel ist Ihnen Recht um Tod, Verderben und Nüchternheit über ihre verhassten Feinde zu bringen. Das Kaiserreich Bieretanien. Haben sie vllt. noch ein alles Entscheidendes Ass im Ärmel?

Das Kaiserreich Bieretanien hingegen geht absolut skrupellos und vernichtend gegen seine Feinde vor. Jegliche Vernunft ist absolutem Hass und Wahnsinn gewichen. Der Kaiser selbst liegt im sterben und seine Truppen führen blind alle Befehle des im Delirium Halluzinierenden Monarchen aus. Gibt es vllt. doch noch einen Weg das Kaiserreich wieder auf die richtige Bahn zu leiten?

Wir wollen euch auch im Jahr 2019 wieder mit auf die Reise in die wundersamen Lande des Hopfenblütentees nehmen und euch mal so richtig abfüllen.

Das Motto des letzten Jahres bleibt dasselbe. Wir haltendes einfach, rustikal, familiär und entspannt. Trotzdem werden wir natürlich einige Dinge ändern um die Qualität des Events noch zu steigern.

max. Teilnehmer: 120
Kosten: 37 EUR
Wo findet das Event statt?
Aktuelle Infos
Anmeldeschluss+Späteste Zahlung: Montag der 22.07.19

Zeitplan BeerWars-Hangover

Donnerstag:
10-22 Uhr Anreise/ Anmeldung/ Abparken (14-20 persönlich, sonst Telefon siehe Tor)
10-22 Uhr Einchecken in das “Hotel de la Kaserné” mit 3 rote Sterne Sowjetstandart
14-20 Uhr Chronen bei der Anmeldung
20 Uhr Abendprogramm/ Trinkspiele/ Lagerfeuerromantik

Freitag:
10-22 Uhr Anreise/ Anmeldung/ Abparken (12-20 persönlich, sonst Telefon siehe Tor)
10-22 Uhr Einchecken in das “Hotel de la Kaserné” mit 3 rote Sterne Sowjetstandart
12-20 Uhr Chronen bei der Anmeldung
ab ca. 18 Uhr Gulaschkanone vor Ort
20 Uhr Ansprache/ Abendprogramm/ Lagerfeuerromantik/ Trinkspiele
20:30 Uhr selbstorganisierte Nacht/Abendspiele/ Redneck-IPSC (mit Orga absprechen)
21:00 Uhr Tombola/ 1-2-3-oder-4-letzte-Chance

Samstag:
6:30 Uhr Wecken
8 Uhr Spielbriefing auf dem kleinen Ex-Platz
9 Uhr Spielstart in den jeweiligen HQ‘s
17 Uhr Spielende
17:30 Uhr Endspiel auf dem großen Ex-Platz
ab ca. 18 Uhr Gulaschkanone vor Ort
20 Uhr Auswertung vor dem Schlafblock
20:30 Uhr Feiern/ Eskalation

Sonntag:
Bis 14 Uhr Stube säubern, Müll entsorgen, Abreise

Die wichtigsten Regeln zusammengefasst:

– Softairs müssen dem örtlichen Recht entsprechen

– max. Mündungsenergie:
Vollauto bis 0,5 Joule,
Pistolen bis 1,5 Joule,
Semi bis 2,0 Joule und
Repetierer bis 3,0 Joule

– Mindestabstände: 0,5-1,5 J: 10 Meter; über 1,5 J: 20 Meter
– Bang-Regel: ja, unterhalb von 5 Metern bei freier Schussbahn
– Sani-Regel: Nein
– Trefferzone ist der gesamte Körper, inkl. Helm, Taschen, Weste, … (außer Softair selbst)
– Abprall-Treffer zählen nicht (nach Abprall von einem Gegenstand, z.B. Baum, Mauer, Softair, …)
– „blind schießen“ ist verboten (=Waffe um die Ecke oder über andere Gegenstände halten und schießen ohne dass man sieht wo man hinschießt)
– Fairness: der Schütze hat Recht (ebenso: nur wenn man 100%ig die Kugel hat vom Gegner abprallen sehen, dann ihn darauf hinweisen – nicht „die flogen doch da hin, da muss der doch getroffen sein“)
– Pyrotechnik ist verboten, bis auf Rauch(kein schwarz/Weiß)
– Schutzbrillenpflicht während des Spiels
– Schießen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt (insbesondere außerhalb der Spielzeiten)
Und hier nochmal detailliert:
Verzichtserklärung:
Mit Leistung einer Unterschrift der Anmeldeliste (liegt am Eingang zum Gelände aus) erklärt der Teilnehmer von Folgendem Kenntnis zu besitzen und zu beachten, dass…
1. das Spiel starke körperliche und geistige Anstrengungen erfordern kann,
2. es gefährlich sein kann, nicht nach den festgelegten Spielregeln, über diese man informiert wurde, zu spielen und deswegen eine Einhaltung der Regeln zwingend erforderlich ist,
3. er sich durch den Sport Verletzungen zuziehen kann (z.B. Hämatome),
4. das Betreten des Camps und des Spielfeldes sowie die Ausübung des Sports auf eigene Gefahr stattfindet und er die Organisatoren und Geländebesitzer bzw. Geländepächter von jeder Haftung und Verantwortung frei spricht.
Des weiteren versichert der Teilnehmer:
1. den Anforderungen des Spiels körperlich gewachsen zu sein,
2. Softair/Airsoft als Sport & Spiel anzusehen,
3. dass er Softair/Airsoft frei von politischen Motiven betreibt.
Der Teilnehmer verpflichtet sich:
1. die Spiel- und Verhaltensregeln und die Anweisungen der Schiedsrichter und Organisatoren zu befolgen,
2. die Ausrüstung wie vorgeschrieben zu benutzen und sie nicht zur Schädigung Dritter einzusetzen,
3. seine Schutzbekleidung (mindestens: schusssichere Schießbrille) im Spiel- und Schussbereich stets zu tragen.
Platzordnung:
1. Den Anordnungen der Angehörigen des Organisations-Teams oder der gesondert gekennzeichneten Personen (z.B. durch Warnweste) ist Folge zu leisten.
2. Es wird kein Müll auf dem Gelände hinterlassen (zur selbstständigen Entsorgung stehen Säcke bereit).
3. Kein offenes Feuer oder offenes Licht, außer an den dafür gekennzeichneten Stellen.
4. Das Betreten des Geländes außerhalb des Spielgebietes ist verboten.
5. Privatgegenstände anderer Teilnehmer dürfen nicht ohne dessen Genehmigung aufgenommen, verwendet oder entwendet werden, sofern diese nicht als Verlust ersichtlich sind. Gefundene Gegenstände sind bei einem Orga oder beim Info-Point abzugeben
6. Beim Ablichten oder Filmen sind die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten. Jeder Teilnehmer tritt diese Rechte an die Organisation ab.
Private Foto- und Filmaufnahmen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn diese den Ruf der Organisation und des Geländebesitzers bzw. -pächters nicht schaden.
Dies bedeutet unter anderem, dass Bilder und Videos auf denen gewaltverherrlichende Szenen dargestellt werden, nicht gemacht und veröffentlicht werden dürfen (als gewaltverherrlichend zählen z.B. Darstellungen, auf denen Personen Softairs oder Waffen an oder in die Nähe des Körpers gehalten werden, bei denen Personen geschlagen und/oder getreten werden und solche Darstellungen, bei denen Personen in erniedrigender und/oder demütigender Perspektive gezeigt werden).
Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Chef-Organisator (Thomas Martin) veröffentlicht werden. Dies gilt für Veröffentlichungen jeglicher Art (u.a. Webseiten, Printmedien, Fernsehen).
7. Es ist Pflicht, entsprechende Schutzausrüstung zutragen. Die Schutzbrille darf während des gesamten Spieltages unter kein Umständen abgesetzt werden, selbst beim Beschlagen der Brille nicht.
8. es dürfen KEINE real existierenden Rangabzeichen auf Uniformen getragen werden.
9. Es sind feste, mindestens knöchelhohe Stiefel zutragen. Es sind keine Sportschuhe oder ähnliches leichtes Schuhwerk zu tragen.
10. Jeder hat einen Personalausweis mit sich zu führen. Alternativ kann auch der Führerschein oder Reisepass genutzt werden. Aus Gründen der Sicherheit und Identifikation darf niemand ohne Ausweis das Gelände betreten.
11. Auf dem Gelände sind sämtliche in Deutschland verbotenen Substanzen untersagt.
Bei Auffinden der Substanzen oder deren Nutzung kommt es zum sofortigen Platzverweis des Eigentümers oder Verbrauchers.
Der Konsum von Alkohol ist prinzipiell erlaubt, darf aber nur in geringen Mengen geschehen. Wer betrunken aufgefunden wird, muss damit rechnen, an weiteren Aktivitäten und Spielen aus Sicherheitsgründen nicht teilnehmen zu können sowie eine Verwarnung zu erhalten. Das Verwenden von Waffen unter Alkoholeinfluss ist nicht gestattet (siehe §4 Abs.1).
12. Auf dem Spielgelände sind eigene Fahrzeuge nicht zugelassen. Ausnahme sind die für die OP notwendigen Fahrzeuge der Organisatoren. Wenn jemand ein spielfähiges Militärfahrzeug besitzt, kann es unter Umständen in die OP eingebaut werden. Dazu bitte ausreichend lange vor der OP an den Organitationsleiter (Probiergandaminister Löwe ) wenden.
Haftungsausschluss:
1. Die Organisatoren hafteten in keiner Weise für entstandene Schäden. Falls entsprechende Versicherungen (Unfallschutz, Haftpflicht, …) gewünscht sind, müssen diese privat abgeschlossen werden.
2. Die Organisatoren tragen keine Verantwortung für die Teilnehmer, auch nicht für Minderjährige (die Verantwortung liegt bei den Eltern). Eine professionelle ärztliche Aufsicht wird deswegen nicht zwangsläufig bereitgestellt.
3. Der Veranstalter kann für körperliche Schäden nicht haftbar gemacht werden. 4. Keine Rückerstattung des Kaufpreises.
§1 Allgemeine Regeln:
1. Anreise wenn möglich in Zivil. Markierer/ASGs dürfen grundsätzlich erst auf dem Gelände, welches für die Treffen vorgesehen ist, ausgepackt, zusammengesetzt, geladen und benutzt werden. Es dürfen keine Bekleidungen und Abzeichen von verfassungswidrigen Organisationen oder Vereinigungen getragen werden.
2. Markierer/ASGs, egal ob unter 0,5 J oder nicht, werden wie eine scharfe Waffen behandelt. Sie müssen immer mit Rücksicht auf andere Personen und Tiere in der unmittelbaren Umwelt benutzt werden. Es ist auf gesetzliche Bestimmungen zu achten (u.a. keine Vollautomatik über 0,5 Joule)
3. Das Testen, Vorführen und Einschießen der Markierer/ASGs ist so zu gestalten, dass niemand zu Schaden kommen kann und geschieht nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (insbesondere nicht im Schlafbereich / Aufenthaltsbereich).
4. Es darf auf keinen Fall vor dem offiziellen Beginn des Spiels oder angesetzten Spielen auf andere Personen gezielt oder geschossen werden, weder mit geladenen noch mit ungeladenen Markierern/ASGs.
5. Es darf auf keine Personen gezielt oder geschossen werden, die keine Schutzbrillen bzw. Schutzmasken tragen oder nicht erkennbar am Spielgeschehen teilnehmen.
6. Pyrotechnik ist nicht erlaubt (dazu zählen u.a. Böller- und Silvester-Raketen,, …). Gekaufte nicht-pyrotechnische AHG’s und Minen sind hingegen gestattet. Es gibt keine fiktiven Wirkungskreise von Granaten/Minen, nur wer tatsächlich getroffen wurde gilt als „hit“. Rauchgranaten sind erlaubt solange nicht schwarz oder weiß.
7. Es darf weder auf Passanten noch auf ausgeschiedene Mitspieler oder andere nicht am Spielgeschehen beteiligte Personen geschossen oder gezielt werden.
8. Es gilt immer: ,,Ehre die Natur: schütze Wasser, Wald und Flur!‘.‘ Jeglicher Müll wird in Säcken gesammelt und wieder mitgenommen!!
9. Pflanzen und Bäume dürfen nicht absichtlich zertrampelt oder geschädigt werden. Ob das Graben von Erdlöchern erlaubt ist, muss zuvor mit dem Organisator der OP abgesprochen werden. Nester, Bauten oder sonstige Tierbehausungen dürfen weder zerstört, beschädigt oder verändert werden. Tiere und besonders Tiernachwuchs darf nicht angefasst, beschossen oder entwendet werden.
10. Es dürfen keine giftigen oder in sonst irgendeiner Weise schädlichen Fremdstoffe wie z.B. Öl oder Müll in die Umwelt oder in Gewässer geworfen werden.
11. Teamkameraden und Spieler anderer Teams sind weder zu beleidigen noch zu diskriminieren.
12. Sollte es trotz der Sicherheitsmaßnahmen zum Kontakt mit Zivilisten kommen, so sind die Markierer/ASGs unverzüglich auf den Boden zu legen, Vermummungen abzunehmen, Brillen und Masken müssen anbehalten werden. Das Spiel muss durch Zurufe, Funkverkehr oder sonstige Signale unterbrochen werden. Es wird folgender Satz gesagt: „ABBRUCH! Zivilperson!“ In diesem Fall bleiben alle Spieler so lange an ihrer Position, bis der Spielleiter ein Signal zur Wiederaufnahme des Spiels gibt.
13. Es sind keine Bajonette auf dem Spielfeld erlaubt, auch keine Replika!
14. Es sind Markierer bis 3 Joule erlaubt. Bis 0,5 Joule ist Vollautomatik erlaubt und über 0,5 Joule lediglich Semiautomatik (Gesetzesvorschrift). Pistolen sind bis 1,5 Joule erlaubt.
15. Ein Verstoß gegen eine oder mehrere der Regeln kann Verwarnungen oder einen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.
16. Vorsicht beim Entsorgen von Zigarettenkippen (Brandgefahr!). Im Fall einer ausgerufenen Brandgefahr ist offenes Feuer und Rauchen nur in ausgeschriebenen Sicherheitszonen erlaubt. Offenes Feuer ist darüber hinaus generell nur im Bereich des Grillplatzes und auf dem Platz vor dem Schlafhaus erlaubt. Nach Verlassen, ist das Feuer zu löschen.
§2 Allgemeine Spielregeln:
1. Ein Spieler gilt als „markiert“ bzw. „hit“, wenn dieser durch eine Kugel eines Spielers spürbar oder nicht spürbar getroffen wird. Dies gilt auch, wenn die Kugel von einem Spieler des eigenen Teams stammt (vgl. Fairness).
2. Des weiteren gilt ein Spieler als „markiert“ bzw. „hit“, wenn ein Spieler der/des gegnerischen Squads ihn mit der Hand berührt.
3. Als Trefferzone gilt der gesamte Körper, mit einbezogen sind die Bekleidung und Ausrüstung, jedoch nicht die Softair.
4. Treffer, die erst nach Abprallen an einem Gegenstand (Wand, Softair, Baum, etc.) entstehen, zählen nicht.
5. Wer markiert wurde hebt die Hände, ruft laut und deutlich „HIT“ und verhält sich entsprechend den Vorgaben des gespielten Modus (meist: zurück zur Respawn-Zone). Zudem haben getroffene Spieler ein weißes Stück Stoff („Hit-Rag“) auf dem Kopf zu tragen, damit andere Spieler sehen dass diese Spieler nicht mehr am Spiel beteiligt sind.
6. Das sogenannte „Friendly-Fire“, also das Markieren/Hitten eines Mitspielers/Teamkameraden hat zur Folge, dass dieser „hit“ ist.
7. Es müssen beim Schießen auf Personen folgende Sicherheitsabstände eingehalten werden:
10 Meter für Markierer zwischen 0,5 und 1,5 Joule; 20 Meter für solche, die darüber liegen.
Ist ein Spieler mit seiner stärkeren Softair näher an einem anderen Spieler dran als erlaubt, darf er mit seiner Softair nicht schießen, sondern muss entweder zurück gehen oder auf eine in dem Entfernungsbereich erlaubte Softair-Klasse zurückgreifen. Alternativ kann die Bang-Regel angewendet werden: ist ein Spieler näher als 5 Meter an seinem Gegner dran und behindert ihn nichts am Schuss, so kann er durch das Rufen des Ausdrucks „Bang“ den Gegner ebenfalls „hitten“ ohne tatsächlich schießen zu müssen.
8. Die Joulestärken-Markierungen an den Softairs dürfen weder entfernt noch manipuliert werden! Zuwiederhandlung wird mit sofortigen Veranstaltungsausschluss ohne Rückerstattung der Kosten geahndet.
9. Sani-Regel: keine
§3 Fairness und Zweifelsfälle:
1. Da es oft vorkommt, dass Treffer nicht gespürt werden, wird an dieser Stelle an den logischen Menschenverstand appelliert und im Zweifelsfall, einen Treffer betreffend, hat der Schütze Recht! Der Schütze hat dennoch darauf zu achten, dass er die Kugel 100%ig hat vom Gegner abprallen sehen, ehe er jemand anderem sagt dass er „hit sei. Begründungen wie „ich hab doch da hingeschossen, da muss ich den doch getroffen haben“ sind nicht zulässig.
2. Es folgen einige Bespiele für Zweifelsfälle und deren Lösung:
Zwei Spieler stehen sich ohne Schuss behindernde Bedingungen (z.B. Türen, Gebüsch) gegenüber, max. 6 Meter entfernt. Beide feuern gleichzeitig aufeinander.
Lösung: beide Spieler sind „HIT“, denn die Wahrscheinlichkeit, dass keiner der beiden den jeweiligen Gegenüber trifft, ist minimal.
§ 4 Sicherheit
1. Während des gesamten Spieltages ist das Tragen von Helm und Knieschonern im Bereich der Gebäude zu empfehlen (Gefahr durch herabstürzende Steine im Bereich der Gebäude).
2. Außerhalb des Spielgebietes (also z.B. im Bereich des Zeltplatzes) wird beim Betreten zuvor die Waffe gesichert und das Magazin entfernt! Zielübungen oder ähnliches können zum Spielausschluss führen und sind streng verboten!
3.Jeder Spieler hat sich so zu verhalten, dass er die Sicherheit von sich und seinen Spielkameraden nicht gefährdet.
4.Der Umgang und das Rumspielen mit Waffen unter Alkoholeinfluss führt zum sofortigen Veranstaltungsausschluss ohne Rückerstattung der Kosten.

Rückerstattung der Tickets ist ausgeschlossen!
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