0,5J Spieltag in Harnekop
Veranstalter: FSV Harnekop e.V.
Ort: RSA-Harnekop, Lindenallee, 15345 Prötzel

10.03.2019 10.00 Uhr bis 10.03.2019 15.00 Uhr

Hallo 0,5J Freunde,

jeden ersten Sonntag im Monat Tag wird ein Spiel organisiert, bei welchem ausschließlich Airsoftwaffen mit maximal 0,5J zugelassen werden.
Gespielt wird, was die Mehrheit gerne spielen möchte. Die benötigten Materialien werden vom Spielfeld gestellt.

Häufigster Spielmodus CTF
In der Regel wird ein Capture The Flag organisiert, bei welchem mehrere (meistens 4) Fahnen auf dem Spielfeld zu erobern und zu verteidigen sind. Bei diesem Spielmodus wird in der Regel ohne Pause durchgespielt. Sollte ein Team die Fahnen zu lange verteidigen können, so werden die Fahnen im laufenden Spielbetrieb durch einen Organisator zurückgesetzt.
Weitere Regeln werden und Genaueres wird vor Ort erklärt.

Weitere Spielmodi
Ansonsten wird auch gerne 'Team Death Match' oder 'Search and Destroy' gespielt. Auch lassen wir uns hin und wieder verrückte Spielmodi einfallen. So haben wir bereits 'Ballongjagt' und 'Good or Bad Santa' angeboten. In Zukunft soll es auch noch einen Spielmodus mit Bogenschützen geben.

Gemischte Spielererfahrungen und Ausrüstung
Zu diesem Spieltag kommen Spieler mit den verschiedensten Erfahrungen und Ausrüstungen. Wir versuchen auf beides bei der Teameinteilung Rücksicht zu nehmen und passen die Teams in der kurzen MIttagspause auch gerne noch mal an, um eine ausgewogene Spielsituation zu erzeugen.

Leihausrüstung für Einsteiger
Es besteht die Möglichkeit, sich eine Federdruck-Airsoftwaffe mit Schutzbrille auszuleihen (bitte anmelden). Mit diesen Airsoftwaffen kann man seine ersten Erfahrungen sammeln und sich eine Meinung zu Airsoft bilden.
Normalerweise werden die Einsteiger normal mit in die Teams eingeteilt und von den anderen Spielern mitgenommen. Sollten sehr viele Einsteiger (und Federdruckspieler) anwesend sein, kann für diese auch ein eigenes Spiel organisiert werden.

Ablaufplan
10:30 Einweisung und Belehrung, Spielabstimmung, Teameinteilung
Treffen vor dem Haus (Hupe ertönt)
11:00 Spielstart Spiel 1 / Hinrunde
12:30 Mittagspause
13:00 Treffen vor dem Haus, Teams ausgleichen, Spielmodus abstimmen
13:30 Spielstart Spiel 2 / Rückrunde
15:00 Spielende

Eintritt
10€

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Aktuelle Infos
Die Kenntnisnahme und Einhaltung der folgenden Geländeordnung wird von jedem Spieler mit der Unterschrift auf dem Zettel bei der Bezahlung bestätigt.


Geländeordnung RSA-Harnekop

§ 1 Geltungsbereich
Diese Benutzungs- Geländeordnung gilt für das umfriedete Gelände und Anlagen der RSA Harnekop Lindenallee 2 in 15345 Prötzel OT Harnekop.

§ 2 Widmung
1. Das Gelände dient vornehmlich der Austragung von Softairspielen und der Durchführung von Veranstal- tungen.
2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Geländes und der Anlagen der RSA Harnekop besteht nicht.
3. Die im Einzelfall abgesprochenen Vereinbarungen über die Benutzung des Geländes richten sich nach bürgerlichem Recht.

§ 3 Aufenthalt
1. In dem Gelände und Anlagen der RSA Harnekop dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte (Einlassband) oder einen sonstigen Berechtigungsnachweise mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf diesem Gelände auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsnachweise sind innerhalb des Geländes auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen.
2. Softairspieler haben für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzuhalten.
3. Für den Aufenthalt auf dem Gelände an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Geländeleitung aufgestellten Regeln.
4. Das Verlassen des Privatgeländes mit Softairwaffen ist verboten!

§ 4 Eingangskontrolle
1. Jeder Besucher ist nach dem Betreten des Geländes verpflichtet, sich im Büro anzumelden und seine Eintrittskarte zu erwerben.
2. Auch Personen die nicht aktiv am Spiel teilnehmen (Fotographen, Beobachter, Gäste) haben sich im Büro anzumelden und ihre Eintrittskarte zu erwerben.
3. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des mitführen von gefährlichen oder feuergefährlichen Dingen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung er- streckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände.
4. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheits- risiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern. Dasselbe gilt für Per- sonen, gegen die schon einmal ein Geländeverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
5. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen oder mit schriftlicher Einverständ- niserklärung der Erziehungsberechtigten das Gelände betreten.

§ 5 Verhalten auf dem Gelände / Zeltplatz
1. Innerhalb des gesamten Geländes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird.
2. Die Besucher haben den Anordnungen, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungs- dienstes Folge zu leisten.
3. Aus gesetzlichen Gründen ist das Verlassen des Geländes mit Softairwaffen untersagt.
4. Jeder Spieler hat sich an die ausgehängten Spielregeln (vor dem Büro) zu halten, dies kann von dem Kontroll- und Ordnungsdienst jederzeit überprüft werden.(Chrono)
5. Die Messung des hauseigenen Chronographens ist bindend.
6. Alle Ein- und Ausfahrten sowie die Rettungswege sind freizuhalten.
7. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung des Eigentümers gestattet.
8. Bäume und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden.
9. Der Bau von Stellungen, Gräben oder Unterständen ist absolut verboten.
10. Müll ist unter allen Umständen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten
11. Müll ist an den vorgegebenen Mülltonnen zu entsorgen!
12. Das Übernachten (Zelten) im Spielgelände (Wald) ist nicht gestattet.
13. Bei der Nutzung der Grill- bzw. Zeltfläche anfallende Mülltüten bzw. Säcke wird ein Müllpfand in nicht geringer Höhe erhoben!
14. Auf dem Parkplatz und dem gesamten bebauten Innenbereich ist das Benutzen der Softairwaffen auch ohne Kugeln untersagt!
15. Softairwaffen dürfen nur auf den zugewiesenden Stellen (oder Schiesstand, Spielgelände) eingeschossen werden.

§ 6 Verbote
1. Den Besuchern des Geländes ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt:
rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind;
sperrige Gegenstände wie bzw. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten;
Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände die nicht der EU-Norm entsprechen oder mit einem BAM Prüfzeichen versehen sind (Eigenbau).
alkoholische Getränke aller Art;
Tiere;
2. Verboten ist den Besuchern weiterhin:
im Wald zu Rauchen und Feuer jeglicher Art zu machen,
rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
nicht für die allgemeine und für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen oder zu beschädigen;
Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. die Funktionsräume), zu betreten;
mit Gegenständen aller Art zu werfen (z.B. Flaschen);
Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen wenn es nicht mit dem Kontroll-oder Ordnungsdienst abgesprochen wurde ( WALDBRANDSTUFE);
ohne Erlaubnis des Geländeeigentümers Waren und Eintrittskarten (Einlassbänder) zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen;
Fotos, Videos ohne Genehmigung des Eigentümers zu machen;
bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder zu zerstören;
außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen;
Sachen, die im Geltungsbereich des Geländes nicht mitgeführt werden dürfen, dort anzubieten, zu ver- kaufen oder in sonstiger Weise anderen zu überlassen;
Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grundflächen aufzustellen.
Geländeordnung der RSA Harnekop

§ 7 Haftung
1. Das Betreten und Benutzen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Eigentümer/ Betreiber nicht.
2. Unfälle oder Schäden sind dem Eigentümer unverzüglich zu melden.

§ 8 Zuwiderhandlungen
1. Wer den Vorschriften der §§3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwider handelt, kann mit einer Geld- buße von mindestens 2,50 Euro bis höchstens 500,00 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBl. IS. 602 - belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungs- widrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden.
2. Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Geländeordnung verstoßen, ohne Entschä- digung vom Gelände verwiesen und mit einem Geländeverbot/ Hausverbot belegt werden.
3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Er- mittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.
4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen
Die neue Geländeordnung tritt ab dem 01.07.2017 in Kraft. Die Bindungswirkung der Geländeordnung ent- steht mit dem Zutritt zu dem Gelände. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (Einlassband) die Regularien der Geländeordnung als verbindlich an und dokumentieren dies mit ihrer Unterschrift auf der Besucherliste.
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