organisiertes Fungame in Harnekop
Veranstalter: FSV Harnekop e.V. Ort: RSA-Harnekop, Lindenallee 2, 15345 Prötzel 06.04.2019 09.00 Uhr bis 06.04.2019 18.00 Uhr Das 11€ Fungame Für nur einen Euro mehr als normalerweise wird für euch (häufig in Zusammenarbeit mit Stammspielern) ein Spieltag organisiert. Immer am ersten Samstag im Monat wird in Harnekop ein organisierter Spieltag angeboten, falls kein anderes an diesem Tag vorgesehen ist. ______________________________________________ Allgemeines Spielmodus Gespielt wird Capture The Flag mit 4 bis 8 Fahnen (je nach Teilnehmerzahl). Es gilt, alle Fahnen zu den eigenen Fahnenmasten zu bringen, bzw. den Gegner an der Eroberung der Fahnen zu hindern. Nach erfolgreicher Eroberung aller Fahnen, wird das Spiel kurz pausiert und es begeben sich alle zurück zum Spawn, während die Fahnen zurückgesteckt werden. Medic Ein mal pro Respawn kann man von einem Teammitglied durch 10s langes Auflegen beider Hände wieder zurück in das Spielgeschehen geholt werden. Dies geht allerdings nicht, wenn man sich bereits entschieden hat, zum Spawn zu laufen. Getroffene Spieler können in Deckung gebracht werden, wenn ein anderer Spiele beide Hände an dieser Person hat. Ablaufplan ab 09:00 anreisen ab 10:30 Sammeln, Belehrungen, Spieleinweisung, Teamaufteilung ab 11:00 Spielstart Hinrunde ab 13:00 Mittagspause ab 13:30 Sammeln, evtl. Klären, was es zu Klären gibt ab 14:00 Spielstart Rückrunde ab 16:00 freies Spiel ab 18:00 Spielfeld schließt Joulegrenzen 0,50J Vollautomatisch 2,00J Semi Automatisch (auch DMR!) 3,00J Semi Bolt Action Es wird auf dem Spielfeld mit vom Feld gestellten Kugeln gechront, um falsche Gewichtsangaben zu verhindern. Wer auf dem Spielfeld mit einer zu hohen Energie erwischt wird, für den endet der Spieltag sofort! ______________________________________________ Weitere Regeln Seit Januar gilt eine Laufsockenpflicht! Die Airsoftwaffen müssen überall (somit auch auf dem Parkplatz, auf dem Weg zum Spielfeld, auf dem Sammelplatz, in der Umkleide,...) außer auf dem Schießstand und auf dem Spielfeld mit einer Laufsocke geführt werden. Laufsocken sind nur welche, die als solche ausgeschrieben sind. Es dürfen auch Laufsocken aus dem Paintball Bereich genutzt werden. Pistolen dürfen im Holster ohne Magazin geführt werden. Beispiel: Spielstart und Rundenende wird durch Hupen signalisiert. Blindfire ist verboten. Das Ziel muss vom Schützen gesehen werden! Es möchte ja auch niemand eine 3J Sniper um die Ecke aus 5m abbekommen... Sicherheitsabstände sind mit Airsoftwaffen über 1,1J jederzeit einzuhalten: Energie * 10 in Meter = Sicherheitsabstand. Bitte seid euch dennoch im Klaren, dass 1,1J aus 11m auch schon sehr gut zu spüren sind. Keine Bangregel! Es gilt mit der Backup oder einer Airsftwaffe unter 1,1J Gegner auf kurzer Distanz zu bekämpfen. So werden Diskussionen vermieden! Schutzausrüstung Das Tragen der Brille ist auf dem gesamten Spielgelände zu jeder Zeit Pflicht, auch wenn sie beschlägt! Weitere Schutzmaßnahmen, wie eine Gittermaske werden aufgrund der hohen Energien und dem Verletzungsrisiko dringend empfohlen! Granaten Hit ist, wer von einer BB getroffen wurde. Dies gilt auch für Granaten. Rauchgranaten dürfen verwendet werden, falls die Waldbrandstufe unter 3 liegt. Keine Diskussionen mit anderen Spielern Nicht der Schütze, sondern die BB hat recht! Es ist immer anzunehmen, dass jeder Spieler genau so ehrlich spielt, wie man selbst! Bitte bedenkt, dass ihr teilweise mit sehr dicker Ausrüstung spielt, sodass Kugeln nicht immer absolut eindeutig zu spüren sind. Insbesondere gilt das auch für Treffer in der Bewegung. Wer feststellt, dass der scheinbar getroffene nicht rausgeht, hat das Recht erneut zu schießen, Mitspieler mit größerer Reichweite oder stärkerer Energie (im Rahmen der Feldgrenzen!!!!) zu organisieren und darf sich erst nach Bestätigung eines weiteren Mitspielers (nicht gleiches Team) bei dem Spieler beschweren und einen Platzwart oder Spielleiter dazu zu holen. Keine Glasflaschen auf dem Spielfeld. Müll ist in Mülleimer zu schmeißen, dazu gehören auch CO2 Kartuschen. Alkoholverbot und Drogenverbot Nach dem Urteil vom 22.10.2014 (6C30/13) und der Tatsache, dass Airsoftwaffen wie scharfe Waffen zu behandeln sind, ist das Teilnehmen der Veranstaltung nur mit 0% Alkohol möglich. Wir behalten uns vor, Spieler vom Spielfeld zu verbannen. Rauch- und Feuerverbot auf dem gesamten Spielgelände. Wo findet das Event statt?
Aktuelle Infos
Die Kenntnisnahme und Einhaltung der folgenden Geländeordnung wird von jedem Spieler mit der Unterschrift auf dem Zettel bei der Bezahlung bestätigt.
Geländeordnung RSA-Harnekop § 1 Geltungsbereich Diese Benutzungs- Geländeordnung gilt für das umfriedete Gelände und Anlagen der RSA Harnekop Lindenallee 2 in 15345 Prötzel OT Harnekop. § 2 Widmung 1. Das Gelände dient vornehmlich der Austragung von Softairspielen und der Durchführung von Veranstal- tungen. 2. Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Geländes und der Anlagen der RSA Harnekop besteht nicht. 3. Die im Einzelfall abgesprochenen Vereinbarungen über die Benutzung des Geländes richten sich nach bürgerlichem Recht. § 3 Aufenthalt 1. In dem Gelände und Anlagen der RSA Harnekop dürfen sich nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte (Einlassband) oder einen sonstigen Berechtigungsnachweise mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf diesem Gelände auf eine andere Art nachweisen können. Eintrittskarten und Berechtigungsnachweise sind innerhalb des Geländes auf Verlangen des Kontroll- und Ordnungsdienstes vorzuweisen. 2. Softairspieler haben für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzuhalten. 3. Für den Aufenthalt auf dem Gelände an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Geländeleitung aufgestellten Regeln. 4. Das Verlassen des Privatgeländes mit Softairwaffen ist verboten! § 4 Eingangskontrolle 1. Jeder Besucher ist nach dem Betreten des Geländes verpflichtet, sich im Büro anzumelden und seine Eintrittskarte zu erwerben. 2. Auch Personen die nicht aktiv am Spiel teilnehmen (Fotographen, Beobachter, Gäste) haben sich im Büro anzumelden und ihre Eintrittskarte zu erwerben. 3. Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen des mitführen von gefährlichen oder feuergefährlichen Dingen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung er- streckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände. 4. Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können und Personen, die ein Sicherheits- risiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Geländes zu hindern. Dasselbe gilt für Per- sonen, gegen die schon einmal ein Geländeverbot ausgesprochen worden ist. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. 5. Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Volljährigen oder mit schriftlicher Einverständ- niserklärung der Erziehungsberechtigten das Gelände betreten. § 5 Verhalten auf dem Gelände / Zeltplatz 1. Innerhalb des gesamten Geländes hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen vermeidbar - behindert oder belästigt wird. 2. Die Besucher haben den Anordnungen, der Feuerwehr, des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungs- dienstes Folge zu leisten. 3. Aus gesetzlichen Gründen ist das Verlassen des Geländes mit Softairwaffen untersagt. 4. Jeder Spieler hat sich an die ausgehängten Spielregeln (vor dem Büro) zu halten, dies kann von dem Kontroll- und Ordnungsdienst jederzeit überprüft werden.(Chrono) 5. Die Messung des hauseigenen Chronographens ist bindend. 6. Alle Ein- und Ausfahrten sowie die Rettungswege sind freizuhalten. 7. Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen ist nur mit Genehmigung des Eigentümers gestattet. 8. Bäume und Pflanzen dürfen nicht beschädigt werden. 9. Der Bau von Stellungen, Gräben oder Unterständen ist absolut verboten. 10. Müll ist unter allen Umständen zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten 11. Müll ist an den vorgegebenen Mülltonnen zu entsorgen! 12. Das Übernachten (Zelten) im Spielgelände (Wald) ist nicht gestattet. 13. Bei der Nutzung der Grill- bzw. Zeltfläche anfallende Mülltüten bzw. Säcke wird ein Müllpfand in nicht geringer Höhe erhoben! 14. Auf dem Parkplatz und dem gesamten bebauten Innenbereich ist das Benutzen der Softairwaffen auch ohne Kugeln untersagt! 15. Softairwaffen dürfen nur auf den zugewiesenden Stellen (oder Schiesstand, Spielgelände) eingeschossen werden. § 6 Verbote 1. Den Besuchern des Geländes ist das Mitführen folgender Gegenstände untersagt: rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial; Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen; Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind; sperrige Gegenstände wie bzw. Leitern, Hocker, Stühle, Kisten; Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln und andere pyrotechnische Gegenstände die nicht der EU-Norm entsprechen oder mit einem BAM Prüfzeichen versehen sind (Eigenbau). alkoholische Getränke aller Art; Tiere; 2. Verboten ist den Besuchern weiterhin: im Wald zu Rauchen und Feuer jeglicher Art zu machen, rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten; nicht für die allgemeine und für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen der Spielfläche, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer zu besteigen oder zu übersteigen oder zu beschädigen; Bereiche, die nicht für Besucher zugelassen sind (z. B. die Funktionsräume), zu betreten; mit Gegenständen aller Art zu werfen (z.B. Flaschen); Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder Leuchtkugeln abzubrennen oder abzuschießen wenn es nicht mit dem Kontroll-oder Ordnungsdienst abgesprochen wurde ( WALDBRANDSTUFE); ohne Erlaubnis des Geländeeigentümers Waren und Eintrittskarten (Einlassbänder) zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen; Fotos, Videos ohne Genehmigung des Eigentümers zu machen; bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu bekleben oder zu zerstören; außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gelände, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen, zu verunreinigen; Sachen, die im Geltungsbereich des Geländes nicht mitgeführt werden dürfen, dort anzubieten, zu ver- kaufen oder in sonstiger Weise anderen zu überlassen; Verkehrsflächen, insbesondere Geh- und Fahrwege einzuengen und Verkaufsstände auf Grundflächen aufzustellen. Geländeordnung der RSA Harnekop § 7 Haftung 1. Das Betreten und Benutzen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Eigentümer/ Betreiber nicht. 2. Unfälle oder Schäden sind dem Eigentümer unverzüglich zu melden. § 8 Zuwiderhandlungen 1. Wer den Vorschriften der §§3, 4, 5, 6 dieser Benutzungsordnung zuwider handelt, kann mit einer Geld- buße von mindestens 2,50 Euro bis höchstens 500,00 Euro nach den Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWIG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987, BGBl. IS. 602 - belegt werden. Besteht der Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Ordnungs- widrigkeit, so kann Anzeige erstattet werden. 2. Außerdem können Personen, die gegen die Vorschriften der Geländeordnung verstoßen, ohne Entschä- digung vom Gelände verwiesen und mit einem Geländeverbot/ Hausverbot belegt werden. 3. Verbotenerweise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Er- mittlungsverfahren nicht benötigt werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben. 4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben unberührt. § 9 Schlussbestimmungen Die neue Geländeordnung tritt ab dem 01.07.2017 in Kraft. Die Bindungswirkung der Geländeordnung ent- steht mit dem Zutritt zu dem Gelände. Besucher erkennen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte (Einlassband) die Regularien der Geländeordnung als verbindlich an und dokumentieren dies mit ihrer Unterschrift auf der Besucherliste. |