Rechtslage

ILLEGALER UMBAU!

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@ Schmock: Absolut richtig, sowie eine Gewinnerzielung dabei ist, und nicht nur Kameradschaftsdienste im kleinen Umfeld, sind wir aus dem § 26 raus.

Da ist immer eine amtliche Erlaubnis und entsprechender Sachkundenachweis nötig.

 

 

Ergo bleibt es dabei, am besten fahren wir, wenn jeder AS-ler einen Sachkundenachweis ablegt ;-)

 

Danke für die Infos.

Ich weiß, dass der Thread schon alt ist. Aber ich habe ihn gerade mal ganz durchgelesen und habe da nochmal eine Frage.

Was ist mit ein Wechselsystem gemeint?             

Umbau von einer GBB zu HPA?

(3305 Posts)

(nachträglich editiert am 27.02.2018 um 18:05 Uhr)

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.5

Ein Wechselsystem ist ein Wechsellauf einschließlich des für sie bestimmten Verschlusses.


WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 3.2

Wechselläufe sind Läufe, die für eine bestimmte Waffe zum Austausch des vorhandenen Laufes vorgefertigt sind und die noch eingepasst werden müssen.

 

Also z.B.:
Wechsellauf + dazugehörige Gearbox = Wechselsystem.

 

Grüße

 

EDIT:

Da Du keine wesentliche Teile einsetzen darfst, die eine Nacharbeit benötigen, kannst Du dieses System niemals selbst umsetzen, sondern benötigst halt z.B. einen BüMa dazu.

Im Airsoft arbeiten wir in der Regel mit Austauschläufen - die im Gegensatz zu Wechselläufen keine Nacharbeit bedürfen.

Wechselsysteme haben also nix mit GBB zu HPA etc. zu tun.

Mal ganz grob:

Das Gewehr "Super Sniper" gibt es mit Federantrieb aber der Hersteller stellt auch einen Gas/ Co2 und einen Atomantrieb her und hat ihn für diese Waffe vorgesehen.

Als Importuer entscheide ich mich, den Federdruckantireb, den Gas Antrieb und den Co2 Antrieb mit prüfen zu lassen.

Damit hat die Waffe ein Ausganssystem und zwei Wechselsysteme.

Was ist mit dem Atomantrieb? Solange der nicht abgenommen wurde, darf der nicht verbaut werden. Also wäre die Waffe mit Atomantrieb illegal.

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