Feder-Schnell-Wechsel-System illegal???
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es ist Spielzeug, und es gibt keine Verbote für Spielzeug, da darfste alles mit machen wsa du willst.

Streik: Nicht ganz richtig. Man lese die Anlagen zum WaffG bzgl. 0,5er.

(13043 Posts)

(nachträglich editiert am 22.10.2013 um 21:28 Uhr)

anstatt das du das was du meinst hier postest, machste sone Aussage wo jeder wieder suchen muss um heraus zu bekommen was du meinst.

 

und setzt nochn Sinnlospost der das sagt was eh jeder weiss.

Oh nein, ich verdamme die Userschaft, sich mit den Gesetzen auseinanderzusetzen. Was ein schlimmer Mensch ich bin ;)

Onkel Streik hat Recht, es wurde hier zigfach von den Mods ausgemacht das rechtliche

Aussagen IMMER mit Link oder Quellenangabe zu versehen sind und das gilt auch für

die Mods :-p

Da ist doch eine Quellenangabe, ich zitiere mich mal selbst:

Anlagen zum WaffG"

flea, du weist selber das in den Anlagen soviel drinne steht das selbst Sachkundige manchmal nicht wissen was genau gemeint ist, und da schubste unwissende User aufs Glateis?

Zum Thema 0,5er steht da nicht allzu viel drin. Und das was drin steht ist eindeutig.

(13043 Posts)

(nachträglich editiert am 23.10.2013 um 00:32 Uhr)

so 2 Sachen:

nr1 anstatt hier soviel zu schreiben hättest das was du meinst schreiben können, und es wären 7 Posts ungeschrieben geblieben.

nr2 halt dich an deine Aussagen:

  flea the badass
schrieb am 05.08.2013 um 15:31 Uhr
 
"...sämtliche Aussagen zum Thema Recht IMMER mit einer entsprechenden Quelle zu belegen sind. Diese können aus Gesetzes- und Verordnungstexten (mit Verlinkung!), aus Kommentaren (Nennung des Titels, Kommentators und Auflage!) oder von anderen Quellen (Link!) stammen...
...Beiträge mit rechtlichen Aussagen ohne Nennung von Quellen werden per sofort gelöscht. Mehrfach auftretende Verstöße gegen diese Regel können mit Ermahnungen, Verwarnungen und im Extremfall bis hin zu Forensperren geahndet werden..."

 

also bitte die VERLINKUNG! einfügen, rechtlichen Aussagen ohne Nennung der Quelle löschen und betreffenden Missachter ermahnen o.ä. Zwinkernd

Ja Streik, du hast Recht, ich habe die Verlinkung vergessen. Das hoile ich hiermit natürlich nach. 

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html

Ungünstig nur, dass du damit noch immer nicht weiter bist als vorher. Aber gut.

@Rex: An Spielzeug (welches vom Waffengesetz ausgenommen ist) darfst Du machen was Du magst, solange es nicht den § 42a (Führen außerhalb befriedeten Besitztumes) tangiert.

Ganz präzise formuliert sind Alle ASG (unabhängig von der Leistung) Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes, welche zum Spiel/ Sport bestimmt sind.

Jedoch sind alle ASG mit einer Leistung, die 0,5 J nicht überschreitet von waffengesetzlichen Regelungen (Außer §42a) ausgenommen, sprich das Waffengesetz findet für diese ASG keinerlei Anwendung! 

Siehe: Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr 1 WaffG

 

 

 

 

 

 

danke Chris, wenigstens einer der sein Wissen teilt.

Nur mal kurz OT: Ich finde es beschämend, dass die Internetgemeinde dazu verkommt, sich alles vorkauen zu lassen. 

Wer wirklich Interesse an der Thematik hat, hätte kurz das WaffG aufgerufen, die Anlage 2 geöffnet und dann nach "0,5" gesucht. Er wäre fündig geworden und hätte die Stelle gefunden, die ich meine. 

Dort steht nämlich drin, dass die 0,5er vom WaffG ausgenommen sind, es sei denn, die können mit gebrauchsüblichem Werkzeug über 0,5J gebracht werden. Daraus folgt, dass du eben nicht alles mit dem Spielzeug machen darfst, was du willst. 

Ich zumindest weiß jetzt für mich, dass ich hier keinem mehr öffentlich helfen werde. Ich hab die Schnauze voll.

Flea, es gibt 2 arten von helfen. beide sehen wir hier gerade.

du: es müsste iwo dort stehen, wo genau suchs dir selbst.

chris: es ist so und so, näheres findeste dort.

 

und wenn du damals nicht den Post mit der wichtigen Ankündigung gemacht hättest sondern Chris, hätte ich es bei dir nicht geschrieben.

 

siehs locker und mach was was dir Spass macht, danach ist die Welt gleich schöner ;)

(5020 Posts)

(nachträglich editiert am 23.10.2013 um 11:35 Uhr)

Die Frage ist doch: Woraus lernt man besser? Indem man es sich zusammensucht und HILFE bekommt oder indem man sich alles in mundgerechten Häppchen vorkauen lässt?

Ich bin es leid, jedes Thema 1000 mal durchkauen zu müssen. So wie ich von jedem User im Bereich Darstellung Eigeninitiative erwarten kann, so muss das auch für die Rechtslage sein. Es ist kein Problem, wenn jemand kommt: "in §xy WaffG stehen diese Angaben, sie verwirren mich/ich werde daraus nicht schlau." Da hilft man gern. Aber davon sind wir hier meilenweit entfernt. Hier wird nur gefragt "Darf ich...?" und man hofft, dass dann irgendjemand mit Ahnung daher kommt und ihm dann sagt, dass er es darf. Wenn ich Absolution will, geh ich in die Kirche. 

Jeder will alles nur vorgekaut haben. Da ist es kein Wunder, dass die Betriebe keine guten Azubis mehr bekommen. Aber das würde hier zu weit gehen. 

Als Konsequenz aus dieser ganzen Geschichte habe ich soeben meinen Moderatorenposten im Bereich der Rechtslage abgegeben. Jetzt kann Chris und andere mit Ahnung ja weiter jedem alles vorkauen. Ich muss mir das nicht geben.

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