Die nächste Novelle kommt bestimmt
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Nun ja die U 0,5 J Grenze wurde ja erst betoniert: aufgrund der Europäischen Spielzeugrichtlinien!

Was die Andern Airsofts angeht, so werden immer die Luftgewehre von jeder Gesetztesnorm gleichwertig betroffen werden, und da wird man die fest verankerte und bewährte Priveligierung nicht kippen können.

Einziger Ansatzpunkt wäre über das Kriegswaffenähnliche Aussehen, aber dies hat man ja bewußt aus dem Gesetz wieder herausgenommen.

Somit bleibt dem Gesetzgeber nicht viel, was er noch verbieten könnte!

Ein Komplettverbot wäre im Sinne des Bestandsschutzes (der auch für andere Waffen gilt) schwer umzusetzen und außerdem ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentum der Bürger und das müsste im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung abgewägt werden.

Zumal er für das jeweilige Verbot eine entsprechende Grundlage bräuchte. (Gefahren / Straftatenanalyse) die liegt jedoch nicht vor.

Einzelfallgesetze für Softair sind auch nicht statthaft, wegen des Diskriminierungsverbots, was dieses darstellen würde. Also was soll denn noch verboten werden?

Realitischer wäre eine Beschränkung des FA Verbots auf Patronenwaffen (Die ja ursprünglich gemeint waren)

Also ich halte das für unseriöse Panikmache und die Politiker, die Pressewirksam sich präsentieren, haben garkeine Ahnung davon, wie das WaffG aufgebaut ist, bzw, dass eine einfache Ergänzung oder Änderung so garnicht machbar ist! Das Gesetz müsste komplett neu aufgebaut werden, aber da aktuell schon die Angleichung an europäisches Recht durch ist, ist eine nationale Neugestaltung wohl sehr unrealistisch!

Und nach den Wahlen haben die Politiker auch anderes zu tun, als sich um ihre Wahlversprechen zu halten! Gerade auf Bundesebene gibt es jetzt andere Baustellen!

Selbst wenn es eine Erneruerung des WaffG geben würde, die uns zwingen sollte, alle ASGs bei der Polizei abzugeben hätten wir immernoch die Möglichkeit eine Sammelklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

 

Und die werden sich dann nicht von irgendwelchen Politikern, die gerne Wahlen gewinnen wollen verunsichern lassen!

btw: Die Piraten-Partei ist für Airsoft. Wenn die auch Bundesweit so absahnen wie in Berlin sollte es sogar Politiker geben, die für uns die Stellung halten.

>>Nun ja die U 0,5 J Grenze wurde ja erst betoniert: aufgrund der Europäischen Spielzeugrichtlinien!

Und los geht das Unwissen.

  • Die Grenze in der EU Richtlinie sind 0,08J, 0,5J gilt im EU Recht nur für deformierbare Weichgeschosse, die nicht verschluckt werden können! Das BKA wählte die 0,5J nicht basierend auf EU angaben, sondern basierend auf einem älteren dt. Gesetzestext. Noch dazu ist die EU Spielzeugrichtlinie für die BRD nicht bindend, da die Kompetenz für Spielzeuge nicht an die EU abgegeben wurde. 
  • Genau AM Anscheinsparagraph kann das Verbot festgemacht werden, es muss dazu nichtmal ein Gesetz, sondern nur nur Anlage 2/WaffG geändert werden. Und das ist kein Act...
  • Bestandsschutz? Gabs einen Bestandschutz für Butterflymesser? Stockdegen? Wurfsterne? Die Haltung dazu war sehr klar: Der Bürger DARF seine bösen Bubus abliefern. Kostenlos. Formloser Einzug und so...
  • Diskkriminierungsverbot? Das Diskriminierungsverbot untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale ungleich zu behandeln. Wo greift das bei Airsoft?
  • Die BRD hat die Kompetenz/Hoheit für Rechtsprechung im WaffG nie an die EU abgegeben, wo soll da eine Angleichung stattgefunden haben?
  • Quellenangabe:

    (1839 Posts)

    (nachträglich editiert am 12.10.2011 um 15:36 Uhr)

    Nur dass die Piraten leider selbst noch nicht wissen, was sie machen wollen.

    Ok, das wissen die "großen" zwar auch nicht, aber die Piraten geben es immerhin zu xD

     

    *edit* Gut dass hier von den zig 1000 Usern wenigstens eine einzige Person dabei ist, die die Weißheit mit Löffeln gefressen hat, leider vermummt ;-)

    (526 Posts)

    (nachträglich editiert am 12.10.2011 um 15:40 Uhr)

    Ach Gottchen... Ja, weil ich mir ja so grosse Mühe gebe meine Identität zu verschleiern... Sind wir jetzt auf dem Level? Na kommts, dann aber richtig, wenn wir schon zu flamen anfangen, dann gscheit: Ich bin klein, dick, habe graue Haare , kommt schon, das geht noch ersönlicher...

    Wie wäre es denn meine Argumente zu widerlegen? Mit nachprüfbaren Fakten?

    Aber wie gesagt, was weiss ich als Florist schon...

    sollte kein persönlicher Angriff sein, nur mir kommts hier grad so vor wie:

    "Herr Lehrer, Herr Lehrer, ich weiss was!.... "

    Mehr als abwarten kann man doch jetzt eh nicht.

    Klar hast Du Recht wenns um ein gewisses Basiswissen geht was jeder haben sollte. Aber die Diskussion geht da leider in ne ganz andere Richtung

    No shit, Sherlock?

    Es geht doch schon bei dem Basisargument los: "Die dürfen das nicht weil die EU...". Ja, weil die EU genau WAS macht? Was interessiert es denn die EU? Der EU ist unser Waffenrecht wumpe, ehe wir nicht Mini-Atomwaffen für den Hausgebrauch legalisieren wollen.

    Ehe die EU in ein nationales Gesetzgebungsverfahren eingreifen kann, MUSS das Land die Kompetenz an die EU gegeben haben. Das ist weder für Spielzeug noch Waffen der Fall. Deutschland kann auch alle Legosteine verbieten. Ist der EU egal, und selbst wenn, darf sie sagen "Du Deutschland, das gefällt mir nicht!" und Deutschland kann sagen "Du EU, zur Kenntniss genommen, aber leck mich am Bayern!".

    Das passiert frühstens dann wenn es in der Politik keine Arschkriecher, Ja-Sager und andere Merkel-Westerwelle-Verschnitte gibt.... und das sieht denkbar schlecht aus.

    Also halten wir uns alle weiter freudig an den Händen und springen wenn die EU was sagt.

    So sehr ich unsere "Spitze" auch ablehne, aber der EU wurde häufiger der Stinkefinger gezeigt. Traurigerweise immer dann, wenns dafür keine wirtschaftliche Lobby in der BRD gab...

     

    @ Walter:

    Eu Richtlinien unterliegen der Umsetzungspflicht durch den Gesetzgeber, eine Unterteilung in Hart und Weichgeschosse sieht das deutsche Gesetz nicht vor, zumal auch 6mm Gelantinekuglen verschossen werden können. Somit war eine Wettbewerbsfreundliche Umsetzung in nationale Gesetzgebung notwendig. (Ergebnis: aktuelle Gesetzgebung) Gesetze, die schwerwiegende Handelshindernisse im Europäischen Handelsraum zur Folge haben, müssen immer unter besonderen Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten vertreten werden.

    Der Anscheinsparagraph (Für Kriegswaffennachbildungen) wurde 1993 gekippt und wird aus Abgrenzungsgründen auch nicht mehr als sinnvoll angesehen. Des Weitern wurde sogar der Besitz von unbrauchbar gemachten Kriegsaffen  legalisiert und nur das Führen für ordnungswidrig erklärt. Aufgrund der Rückläufigkeit der zu Drohzwecken eingesetzten Waffenatrappen ist eine Wiedereinführung des Verbots nicht begründbar.

    Im Bereich der Schusswaffen, insbesondere der Kleinkaliber und Luftdruckwaffen, hat es Bestandsschutzregelungen gegeben, weil der Eigentumswert deutlich über dem zumutbaren lag. Messer und Wurfsterne konnten nur verboten werden, da eine entsprechende Sicherheitslage im Rahmen der Kleinkriminalität vorlag und der Eingriff nur minimale finanzielle Einbußen beim Bürger verursachte. Bei schwereren Einbußen konnten Einzelgenehmigungen beantragt werden um nennenswerte Sammlungen und wertvolle Einzelstücke zu schützen.

    Das Diskriminierungsverbot in der Gesetzgebung verbietet Gesetze, die nur bestimmte Personengruppen betreffen und diese unverhältnismäßig in ihren Freiheiten einschränkt (nicht identisch mit dem Antidiskriminierungsgesetz, welches Du zitierst) Da die Airsoftsportszene schon als nennenswerte Personengruppe bezeichnet werden kann, würde hier ein ganzer Tätigkeitszweig betroffen werden. Somit wären einschränkungen möglich (Erlaubnisvorbehalte oder Registrierungspflicht) aber kein Generalverbot. Zumal eine Abgrenzung zu anderen Sportwaffen mit Gasdruchbetrieb ebenfalls schwierig ist.

    Es gibt ein Europäisches Waffenkonzept, welches einheitliche Bezeichnungen für Waffenkategorien vorgibt und so international vergleichbare Standards erreichen will (Schwerpunkt im Bereich unerlaubte Waffen) Dazu musste keine Gesetzgebungskompetenz abgegeben werden, da das nationale Recht diese geforderten strukturen bereits vorwies. Dies war im Rahmen europäischer Sicherheitskooperationen erfolgt ohne Gesetzes- oder Richtliniencharakter zu entwickeln. Ein neu strukturiertes Gesetz müsste mit diesen richtlinien im Einklang sein, da sich Deutschland an diesen Absprachen beteiligt.

    Soviel zu den Details!

    (526 Posts)

    (nachträglich editiert am 12.10.2011 um 17:51 Uhr)

    Du widersprichst Dir da leider mehrmals selbst. Ich elaboriere das gleich, zuerst Korrektur meines Fehlers, die Richtlinie ist 88/378/EWG, die von mir genannte regelt die Schadstoffnorm bei Spielzeug. mein Fehler.

    Art. 1 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie 88/378/EWG: "Als Spielzeug gelten alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden."
    Dies ist die europäische Definition von "Spielzeug"

    Wie ist aber "Spielzeug" im deutschen Recht definiert?
    § 1 Abs. 1 S. 2 2.GPSGV sagt: "Spielzeug sind alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden."
    Dies ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie, was man der Definition auch ansieht. Somit ist NICHTS davon auf Airsoft anzuwenden, da Airsoftwaffen ab wieviel Jahren verkauft werden? Richtig, ab 14/18.

    Richtlinie kann hier eingesehen werden: http://europa.eu/legislation_summaries/consumers/consumer_safety/l21005_de.htm oder hier http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31988L0378:DE:HTML

    Interressant ist hier Punkt 9 der Richtlinie in der neuesten Revision, ich zitiere:

    "ERZEUGNISSE, DIE NICHT ALS SPIELZEUGE IM SINNE DIESER RICHTLINIE GELTEN [...] (Artikel 1 Absatz 1)[...]9. Druckluftwaffen" --> Auf Wiedersehn Anwedbarkeit-auf-Airsoft

    Du schreibst "Eu Richtlinien unterliegen der Umsetzungspflicht durch den Gesetzgeber" . Gut, was soll der Gesetzgeber deiner Auffassung nach für Airsoft umsetzen? Die Richtlinie sagt klar und deutlich, dass sie a) für Zielgruppen UNTER 14 Jahre gilt und NICHT für Druckluftwaffen. Was also sollte die EU anhand dieser Richtlinie in Deutschland machen? AEGs -->Ab 14! Springs --> Ab 14/18! SAEGs--> Ab 18! GBBs--> Ab18!

    Du schreibst weiterhin "eine Unterteilung in Hart und Weichgeschosse sieht das deutsche Gesetz nicht vor" . Das ist korrekt. Aber die (alte) Spielzeugrichtlinie hat das getan. Wenn EU Richtlinien, wie Du schreibst, der Umsetzungspflicht unterliegen, warum wurde es denn nicht umgesetzt? Ich würde mal sagen, weil diese nicht verpflichtend ist. Nebenbei, der Passus mit den 0,5J in der EWG bezog sich auf Pfeilgeschosse, nicht auf BBs...

    Du schreibst "Der Anscheinsparagraph (Für Kriegswaffennachbildungen) wurde 1993 gekippt und wird aus Abgrenzungsgründen auch nicht mehr als sinnvoll angesehen." . Soweit korrekt, aber es gibt ja trotzdem das Verbot des Führens von Anscheinswaffen. Dieses kann, durch die in §12WaffG geregelten Ausnahmen legal umgangen werden, daher ist das legale Spielen möglich. Aber wie gesagt, eine einzige Änderung einer Anlage des WaffG würde dieses Verbot auf ALLE AS Waffen ausweiten, und somit das praktische Spielverbot in der BRD zur Folge haben. Das werde ich nicht weiter öffentlich austreten, wir wollen ja niemand auf dumme Ideen bringen.

    Du schreibst "Da die Airsoftsportszene schon als nennenswerte Personengruppe bezeichnet werden kann". Ist sie nicht. Alles, was nicht ohne weiteres eine Petition im Bundestag bis zur Vorlage bringt, kannst Du getrost als nicht nennenswert verbuchen. Saugt, aber leider ist es so.

    Du schreibst, sehr richtig: "Somit wären einschränkungen möglich (Erlaubnisvorbehalte oder Registrierungspflicht) aber kein Generalverbot" . Gehe ich konform, aber ein Spielverbot ist durchsetzbar, sogar auf dem kleinen Dienstweg. Details gerne per PN, aber ich bitte um Verständniss, dass ich ungern meinem Hobby das Wasser abgrabe.

    Letztlich schreibst Du "Ein neu strukturiertes Gesetz müsste mit diesen richtlinien im Einklang sein, da sich Deutschland an diesen Absprachen beteiligt." . Müsste. Hätte. Könnte. Sollte... Es ist aber noch nicht fertig, und so lange kann Bullshitbingo mit dem Bürger gespielt werden.

    Am Rande, ein ehrliches Danke! dass keiner die "Aber die Sportschützen sind doch viel gefährlicher!" Diskussion begonnen hat! Tut gut das mal nicht zu hören.

     

     

    @ Walter: Da hast Du recht, wir entfernen uns mit den Details zuweit vom Kernthema!

    (13776 Posts)

    (nachträglich editiert am 12.10.2011 um 18:03 Uhr)

    @Chris

    (Auszug reicht) 

    ...Bestandsschutzregelungen gegeben, weil der Eigentumswert deutlich über dem zumutbaren lag. Messer und Wurfsterne konnten nur verboten werden, da eine entsprechende Sicherheitslage im Rahmen der Kleinkriminalität vorlag und der Eingriff nur minimale finanzielle Einbußen beim Bürger verursachte. 

     

    Öhm...

    Ein Fall aus meiner Verwandtschaft. 

     

    Eine "Vorderschaft-Repetier-Flinten" vom Typ   Mossberg irgendwas    für 3500Euro + Tuning und Dekoarbeiten, zusammen ein Neupreis von rund ~8600 Euro.

     

    Ein Irrer baut scheiBe und es wird über Nacht beschlossen das, die Dinger verboten werden wenn sie   "<95 cm und eine Lauflänge von 45 cm"  haben. 

     

    Ergebnis die Flinte wurde nicht mal ausgeliefert. Das Geld wurde nicht erstattet, da es plötzlich ein Verbotener Gegenstand ist. 

     

    Ausnahmegenehmigungen? Gab ein freundliches Lächeln von der freundlichen SB. 

     

     

    Was will ich damit sagen? Es juck keinen dieser Aktionisten, ob es passt, ob es legal oder sinnvoll ist. Es wird gemacht!, weil es Wählerstimmen bringt und das Sicherheitbedürfnis des "guten" Bürgers steigert.

     

     

    Was wenn es "nur" ein U18 Verbot gibt:

    Dann gibt es die Möglichkeit sie Straffreie abzugeben.

     

    Was können die noch machen?

    Wie währe es mit einer Zwangsregistratur? Jede Airsoftwaffe ist vorzustellen und erhält dann eine Reg-Nummer.

    Da dieser Vorgang Geld und Zeitkostet und dem "guten" Bürger diese Kosten nicht einfach aufgedrückt werden können, bekommt sie der Antragsteller/ Airsoftwaffennarr auferlegt. Schließlich sind es ja nur ein Paar € pro Waffe und wer sich dieses brutal/ Amokfördernde perverse Pseudohobby Leisten kann, sollte sich auch zb 100E pro Waffe für ne Reg-Nummer und ne "WBK" auskönnen. 

     

    Lächerlich? Auch was ist mit Besuchen der Behörde bei Legalwaffenbesitzern die mit ~300E zu Buche schlagen.  

     

     

     

    @ Sirke: Aus meiner Sicht hinkt der Vergleich ein wenig!

    Also

    Dass Das Geld nicht erstattet wurde ist eine zivilrechtliche Geschichte, jedenfalls befreit das Verbot den Händler meiner Meiniung nach nicht von seiner Vertragspflicht, zumal eine Laufverlängerung auf das geforderte Maß eine verhältnismäßigere Lösung gewesen wäre.

    Ausnahme gab es in diesem Bereich tatsächlich nicht (Jedenfalls ist mir keine bekannt), jedoch wurde hier die Gefahrenanalyse anders bewertet. Bei Messern, etc. gab es schon Ausnahmen.

    Ein U18 Verbot würde uns zurückbringen auf die Regelung vor dem BKA Bescheid, halte ich für eher unwarscheinlich dass da hin und her gerudert wird. Abgabe wäre in dem Sinne auch nicht praxisnah, da höchstwarscheinlich der Besitz schnell an Erziehungsberechtigte überginge. Dann müssten schon wieder weiterführende Regelungen das erschweren. Immerhin hat man dem Handel schon das "Ab 14" ohne Gesetzesgrundlage abgerungen.

    Zwangsregistrierung müsste dann im gleichen Maße alle Luftdruck (Gasdruck)Waffen betreffen (Aufgrund der Abgrenzungsproblematik), was tatsächlich einen großen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Dieser wär personell nicht zu bewältigen! Da müssten die Übergangsfristen schon mehrere Jahre betragen. Bei mehreren Millionen Waffen in Deutschland wär das überhaupt nicht realisierbar. Ganz egal wie die Kosten verteilt werden. Dies würde die 4 Stufigkeit des Deutschen Waffenrechts vollständig zum Kippen bringen, da somit die Stufe der erlaubnisfreien (priveligierten) Waffen mit Masse wegfallen würde.

    Dann kommt noch die Durchsetzung des Gesetzes: Wer überprüft diese unmengen an Waffen? Alle Behörden sind aktuell schon damit überlastet, was nach bisherigem Recht an Überprüfungen ansteht.

    Also ich sehe da zu viele Hürden auf der Verwaltungsebene, als dass sowas überhaupt umsetzbar wäre.

    Ich schlage vor abzuwarten, und nicht zu viele Wellen schlagen, denn damit liefert man den Gegnern nur Pulver für den Feldzug, bzw. bringt sie noch auf komische Ideen!

     

    Intervive mit Herrn Gutmensch (Politischer Vertreter der Partei "Opium fürs Volk") [P]

    P: Also es würde die Sicherheit des normalen deutschen Bürgers (also meiner Wähler) erhöhen."

    Frage des Reporters [R]:

    "...was tatsächlich einen großen Verwaltungsaufwand bedeuten würde. Dieser wär personell nicht zu bewältigen!"

     

    P:

    Wollen sie da etwa wegen ein paar Euro (für Personal) die armen undschuldigen Kinder, weiterhin durch diese Subjekte in Gefahr bringen zu lassen?

    Wir haben unsere Experten des "Amokverbandes Winnipuden" dazu ein paar Berechnungen anstellen lassen.

    Die Ergebnisse sind im wesentlich, das die Kosten sich im kleinen Rahmen von etwa 1000Euro pro Monat belaufen sollten. Durch die Verwaltungsgebühren, werden diese  vollständig abgedeckt. Somit entstehen keine Zusätzlichen Kosten für den normalen Bürger.

     

    R:

    Dies würde die 4 Stufigkeit des Deutschen Waffenrechts vollständig zum Kippen bringen, da somit die Stufe der erlaubnisfreien (priveligierten) Waffen mit Masse wegfallen würde.

     

    P:

    Also wissen sie, privilegierten Waffen? Es sind schlicht Gefährliche Objekte mit denen jedes Jahr Millionen von Verbrechen begangen werden. Fragen sie mal die Eltern aus Winnipuden wie sie über privilegierten Waffen denken. Wer braucht den solche Waffen? Wozu braucht jemand so etwas?

     

    R:

    Dann kommt noch die Durchsetzung des Gesetzes: Wer überprüft diese unmengen an Waffen? Alle Behörden sind aktuell schon damit überlastet, was nach bisherigem Recht an Überprüfungen ansteht.

     

    P:

    Durch die zu erwartenden Verwaltungsgebühren können wir Pro Landkreis 3 Sachbearbeiter auf 400Euro-Basis einstellen. Dies würde die Sicherheit um etwa 20.000% erhöhen. Und währe noch eine Soziale Arbeitsbeschaffungsmaßnahme.

     

    So in etwa!?

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