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Leg die Waffen auf den Rasen hintem Haus und mach ein neues Bild ...

Problematisch für ...?

Das sind Bilder die man mal gemacht hat um seine Waffen zu zeigen.

Da wären ja sozusagen 99% aller Bilder illegal im VZ wenn die Waffe einfach so auf dem Boden liegen oder an die Wand angelegt sind oder auf dem Rasen liegen.

 

Eben ...

Ist wie im den Parken und Halten mit dem PKW!

Halten im Parkverbot ist kein "parken" wenn man die tatsächliche Gewalt über den PKW behält, entfernt man sich eindeutig vom PKW ist es "parken".

Ich denke Bilder und Videos sind erst problematisch, wenn eindeutig erkennbar ist, dass es in Deutschland nach der WaffG. Änderung entstanden ist und der gesamte Raum einsehbar ist und es sich eindeutig um Lagerung handelt und, dass es sich nicht um ein gesondert zugelassenen Waffenraum / Lagerraum handelt.

Glaube nicht, dass es Bilder gibt, die das leisten können.

Nun, legen wir mal das ganze so aus:

Dieses Bild:

http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/dvfi-jb-2eda.jpg

läßt die Vermutung aufkommen, das die Installation des Bildes nur Zeitweise gegeben ist.

 

Dieses Bild,

http://www.bilder-hochladen.net/files/thumbs/dvfi-a7-af0c.jpg

hingegen verweist auf eine permanente Installation. Ohne Sicherungsmaßnahmen. Es ist nicht anzunehmen, das der Inhaber, die Waffen in seiner Abwesenheit auf andere Art lagert.


(nachträglich editiert am 19.07.2017 um 11:32 Uhr)

HAHAHA Jedes Ingamebild muss mit einem GPS Gerät das im Vordergrund zu sehen ist aufgenommen werden, damit jeder einsehen kann das das Ingamebild auf einem offiziellem Spielfeld aufgenommen wurde. Die Vermutung auf ein illegales Spiel ist sonst gegeben und es könnte zur Anzeige kommen :-p

Man kann es treiben und überteiben, aber im internet wird gerne richtig übertrieben :-)

Waffenbilder direkt als Illegal hinzustellen würde dann auch fast jeden treffen bzw JEDEN...

Das ist so sinnlos darüber zu diskutieren weil ist eine sinnlose Diskussion.

Sirke: Dinge anzunehmen ist nicht meine Aufgabe. Wie Christian schon schrieb: Fotograf hat die tatsächliche Gewalt, eine Lagerung findet in dem Moment nicht statt, insofern für das ASVZ unkritisch. Anders sähe es aus, wenn der User schreiben würde: 
"Hey, so lagere ich ab *Datum des Gesetzes* meine Waffen." Dann ist der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit ja erfüllt und die Beweislage würde für eine Sanktion im ASVZ reichen. Und selbst dann würde ich nur die Beschreibung entfernen lassen und wir wären wieder bei der tatsächlichen Sachherrschaft und alles ist gut. 

Moment!

Ich frage nur nach dem VHK und den resultierenden Regeln für eine Meldung.

Leuchtende Lampen, ohne Hinweis aufs Ausland werden ja auch erstmal gesperrt. Hier gilt keine Unschuldsvermutung.

Weil wir eine deutsche Community mir deutscher Rechtslage sind, Sirke. Wir gehen also vom Regelfall aus und das ist in unserem Land nunmal, dass die Bilder in unserem Land entstanden sind. Wenn es dem Betreiber passt, kann er Laser/Lampen auch (wieder) gänzlich ausschließen, dann wird auch für Auslandsaufnahmen keine Ausnahme gemacht. 

Es kann durchaus auch passieren, dass zwei Moderatoren einen Sachverhalt unterschiedlich interpretieren und unterschiedlich handeln. Soll alles schon vorgekommen sein. Ich jedenfalls würde ein solches Aufbewahrungsbild nicht löschen.

Also schreib ich jetzt bei jedem Bild "Diese Bild wurde auf einer unbekannten/geheimen Insel in internationalen Gewässern gemacht" und kann dann leuchtendes Licht und Laser haben, mit aktivem Wärmebildgerät und 10j FA am Chrono auslesbar.

"Wir gehen also vom Regelfall aus und das ist in unserem Land nunmal, dass die Bilder in unserem Land entstanden sind. Wenn es dem Betreiber passt, kann er Laser/Lampen auch (wieder) gänzlich ausschließen, dann wird auch für Auslandsaufnahmen keine Ausnahme gemacht. "

Alles Einzelfallentscheidungen, Streik.

-Nehme Waffe aus Hochsicherheitsschrank

-Arrangiere beliebig

-Mache Bild für ASVZ

-Verschließe wieder

Weshalb genau sollte jetzt gemeldet werden, nur weil ein Foto einer Airsoft irgendwo ist? Sollen Bilder jetzt im geschlossenen Schrank mit Fernauslösung und Blitz gemacht werden? 

(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 22.07.2017 um 13:35 Uhr)

Ich sehe Bilder von Waffen, welche nicht gesichert an einer Wand hängen oder in der Ecke stehen nicht als problematisch an. Da in der Regel dadurch keine Rückschlüsse auf die persönlichen Verhältnisse, das Umfeld oder die Aufbewahrung im Allgemeinen gezogen werden können. Vielleicht ist ja die Wand mit der Waffe in einem begehbaren Schrank?

Der VHK Punkt 3 bezieht sich meiner Meinung nach auf ganz andere rechtliche Regelungen. Ich sage nur verfassungsfeindliche Symbole und Inhalte und besonders das deutsche Urheberrecht. Zum Thema Bilderklau ist mir die Moderation definitiv zu lasch. Da sollte von sich aus gelöscht werden. Meldet man mal 5, 6 Bilder am Stück offensichtlich fremder Bilder in einer Galerie, bekommt man zu hören, dass der Mod eigentlich nen ruhigen Nachmittag haben wollte und der gemeldete User bekommt nur den Du-Du-Finger (Verwarnung). Schaut man dann in die Galerie sind einige der Bilder immer noch da. Ich habe nichts gegen das Verlinken von Bildern in Beiträgen zur Illustration eines Anliegens (am besten mit Quellenangabe), sondern gegen das Hochladen geklauter Inhalte in Usergalerien.

Habe mich als Hobbyfotografierer in anderen Zusammenhängen schon viel rumgeärgert, das nicht mal wegen der weiteren Verwendung gefragt wurde. Es existiert bei sowas einfach kein Unrechtsbewußtsein.

Generell habe ich das Gefühl, dass das Shitposting in der letzten Zeit zugenommen hat. Im Funk (welch wunder) genauso wie mit dem posting von Urheberrechtlich geschütztem Material ohne irgendeinen Bezug zum Albumtitel, der Community oder untereinander. Stichwort "Navy Seals" oder "Airsoft-Mädchen".

Es wird hochgeladen, und wieder gelöscht sobald es nicht mehr in den ersten Vorschaubildern zu finden ist.  Dann folgt die nächste Welle. Was soll das? Das hier manch andere Bilder vielleicht auch nen Copyright besitzen mag ja stimmen, man kann aber auch "Fünfe gerade sein lassen". Damit will ich sagen, dass es akzeptabel ist, wenn es nen gewissen Bezug zum Rest der eigenen Bilder oder der Community hat. Als sehr gutes Beispiel würde ich die Referenzbilder nennen. Die haben einen Sinn. Bilder von irgendwelchen Film- und Serienstars einfach Sinnlos aneinander gereiht ergibt sich mir nicht.

 

Jack "eigene Bilder" sollten schon eigene Bilder sein. Da ist " Fünfe gerade sein lassen" keine Option. Rechtsbruch wird nicht durch die breite Praxis legal! Referenzen und Beispiele können super mit Links und Einbindung der Originale in Beiträgen gelöst werden.

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