Problem mit Warenrücksendung nach Paypal Konflikt.

Moin Leute, und zwar habe ich ein Problem mit der Rückgabe von Ware nach einem Paypal Konflikt der zu meinen Gunsten Entschieden wurde.

Ich fange mal von ganz am Vorne an.

Ich sah eine Waffe im Marktplatz, welche ein paar Defekte aufwies und Preislich erst ok schien. Mit dem Verkäufer geschrieben, mir Bilder von den angegebene Defekten Senden lassen und etwas verhandelt und dann gekauft.

Soweit so gut, bis das Paket dann wenig später schlecht verpackt bei mir an kam.

Mehr Defekte als angeben, welche erheblich mehr Kosten zur Sanierung verursacht hätten als vorher angedacht war, komische crappy BBs im Paket, etc.. Rund um nicht wie Beschrieben.

Daraufhin kontaktierte ich den Verkäufer, er solle das Paket bitte zurück nehmen und mir mein Geld wieder geben, da die Ware absolut nicht wie Beschrieben ist. Er gab mir unmissverständlich zu verstehen, dass ich kein Recht auf Rückgabe habe, er es nicht zurück nimmt und alle Schäden die er nicht aufgelistet hat vom Transport der Post kommen müssten (was in meinen Augen nicht davon kommen kann(keine Trümmer im Paket)...).

Anschließend habe ich etwas im Internet nachgelesen, wie es aus sieht bei einem Verkauf, der nicht eindeutig als Gewerblich oder Privat gekennzeichnet ist und wie es da bei Ware, die nicht wie beschrieben geliefert wurde mit einer Rückgabe aus sieht. Daraufhin schaltete ich den PayPal Käuferschutz ein, ein Glück für mich hat er nur eine Zahlung per PayPal (nicht als freund) akzeptiert.

Nach einigen Wochen wurde der Fall von Paypal zu meinen Gunsten entschieden, alles gut eingepackt und ab zum Verkäufer und den Versandnachweis an PayPal geschickt. Das Geld habe ich auch schon wieder.

Nun zum Problem, das Paket konnte nicht zugestellt werden da das Versandunternehmen an der Adresse kein Klingelschild finden konnte. Beim Versandunternehmen angerufen und erfahren, dass es bei der Person & Adresse schon öfters Probleme gab. Sie versuchten das Paket bei einem Nachbarn abzugeben, leider erfolglos.

Das Paket wurde nun zu mir zurück gebracht. Paypal habe ich darüber bereit unterrichtet.

Die Kontaktversuche zum Verkäufer über das ASVZ sowie über Mail sind bis dato erfolglos geblieben.

 

Nun zu meiner Frage. Wie lange muss ich das Paket/ die Ware für den Verkäufer aufbewahren?

Ein Mitglied meines Teams, welcher in einen Fahrradladen arbeitet, hat mir erzählt, dass dort bezahlte Ware nur ein Jahr aufbewahrt wird falls sich der Käufer nicht meldet. Nach dem Jahr geht die Ware wieder über in den Besitz des Ladens, wenn sich der Käufer nicht gemeldet hat. Ist dies richtig so und trifft das auch auf meinen Fall zu?

Ich hoffe, dass mir da wer weiter helfen kann...

MFG kohorte

Hi,

erstmal richtig miese Nummer von dem Verkäufer, ich hoffe deine Bewertung ist dementsprechend auch neg. ausgefallen!

Grundsätzlich gilt:

"Wer ein Paket annimmt, das nicht für ihn bestimmt ist, muss dafür sorgen, dass es an den richtigen Empfänger gelangt. Wenn dieser nicht anzutreffen ist, muss er schriftlich darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein Paket auf ihn wartet und zu welchem Zeitpunkt er es abholen kann.

Wenn der Empfänger es nicht holt und man es nicht länger aufbewahren will, muss man es auf eigene Kosten zum Absender zurückschicken." - Auszug aus einem anderen Forum.

In deinem Fall, denke ich bist du erstmal abgesichert, du kannst ganz klar nachweisen das du mehrfach versucht hast Kontakt aufzunehmen, jedoch es an der anderen Partei scheitert auf einen gemeinsamen grünen Zweig zu kommen, ich würde jetzt erstmal etwas abwarten.

 

Gruß Metro

Warte einfach bis der sich Meldet. Wichtig ist es bis dato die ganzen Daten sprich ausdrucke der Sendungsdaten zu behalten. Druck die aus und hefte alles in ein Ordner ein. Du hast alles mögliche getan um die Ware dem "Besitzer" zurück zu geben. Somit hast du auch was fürs Gericht, falls er so dumm sein sollte. 

Versuch noch ein paar mal mit dem in Kontakt zu kommen, damit der Richter wirklich sieht, dass du wirklich alles versucht hast ;)

 

Das mit dem "behalten" der Ware ist so eine Sache. Du hast nichts schriftlich mit dem ausgemacht. Ich kenne es aus EUROMASTER dort auf der Rechnung stehen, dass die die Ware nur ein halbes Jahr behalten, sollte niemand es abholen, dann wird es entsorgt.

Einschreiben mit Rückschein an die Adresse des Absenders. Er muss den Erhalt quittieren und die Post ist oft nachdrücklicher als die DHL was das abliefern angeht. So bekommt er zumindest einen Brief von dir in dem du ihm die Situation klar machen kannst. Sodass er sich um den Erhalt des Paketes kümmern kann oder um eine alternativ Adresse. 

Übergang in dein Eigentum: 10 Jahre

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__937.html

Mach dir nix draus, ich habe hier auch zwei Pakete liegen... In 7 bzw. 8 Jahren gehören sie wieder mir.

Danke erst einmal für eure Antworten.

Da er hier im ASVZ meine Nachricht noch nicht gelesen hat und alle seine Verkäufe schon seit dem Vorfall aus dem Marktplatz weg sind, vermute ich mal, dass er "abgetaucht" ist.

Die Negative Bewertung habe ich gerade abgegeben. Er ist nun im Marktplatz gesperrt, ich denke mal durch die Bewertung.

Das mit dem Einschreiben werde ich wohl noch versuchen, vorher lese ich noch etwas im Internet. Anscheinend darf man in solchen Fällen eine Frist setzen (min. 14 Tage bis einen Monat je nach Ware bzw. Wert) sowie Lagergebühren ab einem bestimmten Zeitraum verlangen.

Das abspeichern aller Daten werde ich definitiv machen.




Anzeige