Fragen zum Tuning von (S-)AEGs

Hallo ASVZ,

hab ein paar Fragen was das legale Tuning von (S-)AEGs angeht, weil ich durch das Gesetz und einige Aussagen ein bisschen verwirrt bin.

Hier: http://www.as-news.at/legal-illegal-deutsches-airsoft-tuning/ z.B. unter Punkt 2 wird gesagt, dass das Verändern der Schussleistung einer ge"F"ten ASG dazu führt, dass das F seine Gültigkeit verliert und die Waffe somit illegal ist.

Aber... was ist dann mit:

1. Federschnellwechselsystemen (Ich gehe hier mal von SAEGs aus): Es kann eine andere Feder eingebaut werden und die Schussleistung ändert sich (ist ja auch ohne FSWS möglich)

2. Tuninglauf/neues Hopup/Abdichten bzw das Austauschen der Internals gegen z.B. Tuningteile: Auch hier ändert sich die Schussleistung im Endeffekt (Teils nur minimal aber es geht ja ums Prinzip)

Aber diese Methoden die hier aufgezählt sind führen doch nicht dazu dass die ASG illegal werden würde (es tunen ja sehr viele ihre Gearbox), obwohl sich die Schussleistung ändert... (Oder habe ich da etwas falsch verstanden?)

Und zusätzlich: Wie sieht es mit 0,5ern aus? Darf ich da an meiner Gearbox rumschrauben und einbauen was ich will solange es unter 0,5J bleibt?

Hab zu einzelnen Teilen dazu Threads gefunden, diese haben mich allerdings nur noch mehr verunsichert...

Was ist an Tuning nun erlaubt und was nicht? Würde mich sehr freuen wenn das hier jemand verständlich (und ohne Halbwissen) erklären könnte^^

Gruß Samuel

[Post von User 613 (18.07.2016 19:36) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(192 Posts)

(nachträglich editiert am 18.07.2016 um 20:02 Uhr)

Erstmal Danke für die Antworten.

@Nano: Der Handzettel ist mir bekannt allerdings war ich durch z.B. die Aussagen aus dem Link etwas verunsichert da sich hier einige Punkte ein wenig widersprechen.

@okki: Also Grauzone aber im Endeffekt kann ich in meine Gearbox alles gekaufte reinpacken solange sie Semi und innerhalb der Gesetzesgrenzen bleibt...

Noch eine Frage zu kompletten Gearboxen: Laut dem Handzettel: "Komplette Gearboxen werden als wesentliches Waffenteil bewertet und unterliegen den gleichen waffenrechtlichen Auflagen, wie die Waffe, für die sie bestimmt sind."

Wenn ich nun eine komplette Gearbox neu kaufe (ü0.5J) hat sie doch keine "Waffe für die sie bestimmt ist", weil ich diese ja theoretisch überall einbauen kann... Oder darf ich komplette Gearboxen einfach in ge"F"te Bodys einbauen??

Gruß

Du darfst das gesetzlich sicher nur begrenzt. Siehe Nanos Link.

Die Verkäufer kompletter Boxen berufen sich ja leider nur auf Gewährleistungsansprüche, wenn was kaputt geht, nach dem Einbau kompletter Boxen oder Teilen. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Und das die Boxen alle keine Kennzeichnung haben, wofür sie bestimmt sind, stimmt auch nicht unbedingt. Da ist schon manchmal eine Modellangabe mitbei. Bei Teilen siehts schon anders aus. Ich liebe Grauzonen. Dennoch von einem Büchsenmacher machen lassen, wenns um Waffenrelevante Teile geht. Ganz einfach.

mfg

Nun.... Alle Gearboxen sind für zugelassene  ASG bestimmt mit einer Leistung unter 7,5 Joule, damit ist die Verwendung klar bestimmt.

Nur weil das Plastik außenrum in der Erscheinung variiert, liegt damit noch lange nicht eine andere Waffenbestimmung vor.

Bitte vom Haushaltsüblichen Begriffen trennen und diese nicht auf waffenrechtliche Definitionen anwenden!

 




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