(161 Posts)

(nachträglich editiert am 06.10.2012 um 22:59 Uhr)

Moin,

ich habe schon einen Thread offen, allerdings antwortet da seit Wochen keiner mehr drauf, weil der schon irgendwo in den Weiten des Internets versunken ist.

Ich hatte mich wegen der Rechtslage eines zum legalen Angeln dienendem Messer für einen 15-Jährigen informiert.

Meine Frage:

Laut Gesetzt darf er (mein 15-Jähriger Bruder) zum Angeln (Angelschein vorhanden) ein mit feststehender Klinge (bis 11cm) versehenes Messer zum Angeln mitnehmen.

Ausnahme: Es darf nicht beidseitig geschliffen sein.

 

Wie ist es jetzt mit einem Messer, das auf der einen Seite die Klinge hat und auf der anderen Seite eine Säge? (Ich glaube, dass es eine Säge ist, ich meine Messer  ähnlich wie diese: http://www.kotte-zeller.de/Herbertz-Survival-Knife,-silber-mit-Lederscheide.htm?websale7=kotte-zeller-shop&pi=29569&ci=009857)

 

Noch eine Frage:

Wieso ist dieses Messer nicht ab 18? Ô.o

http://www.kotte-zeller.de/Bowie-Messer.htm?websale7=kotte-zeller-shop&pi=2159&ci=009854

 

MfG

(768 Posts)

(nachträglich editiert am 07.10.2012 um 09:30 Uhr)

Beide von Dir dargestellten Messer sind erst ab einem Alter von 18 Jahren frei erhältlich.

Der ursprünglich von Dir erstellte Thread ist lediglich nach unten gesunken, was Du ändern kannst, indem Du ihn "pusht". Das bedeutet, Du schreibst etwas drunter und schon schnellt er wieder hoch! Wir reden doch von diesem Thread hier, oder?
http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000001&sp=3&threadnummer=0000081805

Da hast Du 19 in Teilen sehr ausführliche Antworten und Links bekommen... Was möchtest Du mehr? Deine Frage ist darin eindeutig geklärt!

Hallo Cold Steel,

das mit dem Pushen ist mir auch bekannt, aber das geht nicht, wenn man selber als letztes etwas geschrieben hat.

Dass das erste Messer ab 18 ist ist mir klar, das steht da ja auch.

Bei dem 2ten Messer kam ich ein bisschen ins Wundern, weil dort (anderes bei fast allen Messern auf kotte&zeller) nicht auf dem Bild eine Notiz ist, dass es ab 18 ist.

Noch mal meine Frage ein bisschen deutlicher:

Folgendes Szenario:

Mein Bruder (15) hat einen Angelschein und angelt an einem erlaubten Platz (Kein Privatgrundstück o.ä).

Er braucht als Angler selbstverständlich ein (legales) Messer.

Darf er nun ein Messer mit feststehender Klinge (unter 11cm) das auf der einen Seite halt eine scharfe Klinge und auf der anderen Seite eine Säge (sofern das wirklich eine Säge ist) mit sich führen?

Wie wäre es, diese Frage in einem Messer-Forum zu stellen?

Wenn dein Bruder tatsächlich einen Angelschein gemacht haben sollte, dann hat er auch dort bei der Schulung gelernt, welche Messer er benutzen und tragen darf.

Somit wäre deine Frage eigentlich völlig überflüssig, da dir dein Bruder die Frage eigentlich beantworten können müsste.

Zum Angeln braucht man kein Kampfmesser, sag deinem Bruder er soll in einen Angelladen gehn und sich ein ordentliches Klappmesser kaufen....da kann er sich auch richtig beraten lassen, denn die wissen worauf es beim Angeln ankommt....

Also bei meinem Angelschein habe ich nicht gelernt welche Messer für wen zulässig sind.... Nurmal so BTW.

(768 Posts)

(nachträglich editiert am 07.10.2012 um 16:44 Uhr)

Maik L. : Steht unter dem Bild, daß es "frei ab 18" ist. Außerdem geht es aus der Beschreibung des Artikels hervor. Das solltest Du inziwschen wissen, sofern Du alle Beiträge auch in dem vorherigen von Dir eröffneten Thread gelesen hast. Da waren auch genug Links dazu drinnen.

Um Deine letzte Frage nochmal explizit zu beantworten: Ja, darf er!

Edit: Was will man mit den von Dir genannten Messern beim Angeln? Das sind doch keine vernünftigen Gebrauchsmesser...

In Deutschland ist das Tragen von Messern über 12 cm Klingenlänge in der Öffentlcihkeit verboten. Ebenso das Tragen von Einhandmessern.

Wenn dein Bruder 15 Jahre alt ist und nachgewiesen zum Fischen  geht ist, dass tragen von einem Messer kein Problem, es darf auch die 12 cm überschreiten. Doch nur unter Aufsicht eines Volljährigen Fischers. Erst mit 16 Jahren, kann er auch ohne Aufsicht zum Fischen gehen. Er könnte sogar mit nehm 15 cm langen Einhandmesser in der Hosentasche durch die Stadt gehen und keiner von den Grünen oder  Blauen könnte was machen, wenn er beweisen könnte, dass er zum Fischen geht.^^

Trotzdem sollte man solche Situationen wenn möglich vermeiden!




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