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THEMA VERSCHOBEN

mfg. Bela

ASVZ Moderator

 

Ich greif hier mal ein Kommentar aus einem Verkaufsbeitrag auf.

Ich mach das um Diskussionen dort zu vermeiden.

 

Zitat:

 

Ich hoffe mal du hast den umbau auf den Booster eintragen lassen und kannst dies selbstverständlich nachweisen. Ansonsten:

ILLEGALER UMBAU! Leistungssteigerungen über 80% sind einzutragen! Der Booster schafft laut messung bis zu 300% mehr!

 

Zitatende 

 

Nicht nur Leistungssteigerung über 80% müssen eingetragen (neu ge"F"t werden). Jede Leistungssteigerung.   JEDE !!!

 

gruss

 

Ps schön währs ja :)

 

ähm das ist eine ganz Harrige sache weils Gasbetriben ist.

Normalerweise müssten Gas Betriebene Softairs volkommen verboten werden weil sie alle Illegal sind egal ob mit Umbau oder ohne.

weil alleine die verwendung von anderem Gas die Leistung steigert oder senkt.

Jeder einzelne schuss hat unterschiedliche Leistungen der eine hat mehr druck der andere nicht.

der Bosster ist auch so eine sache es ist im Prinzip ein anbauteil weil er die ASg nicht dazu aufmachen brauch sondern nur am Mag anschliesen muss. und stellt dadurch den Betrieb auf Luftdruck oder CO² um der er damit die Leistung verstellen kann ist nichts anderes als würde seine normalen mags mit anderem Gasbefüllen mehr nicht

Normalerweise müssten AEGs verboten werden, weil sie mit handelsüblichen Werkzeugen geöffnet und leistungsgesteigert werden können.

Genau so isst es alleine das aufmachen der ASG ist Illegal auch wenn man sie nur sauber machen will z.b mache ich mich schon strafbar wenn ich den Oberenteil des Schlittens von einer M9 Gbb abnheme

70% aller deutschen ASGs über 0,5 Joule sind illegal modifiziert.

Fakt.

Jeder der sich nen MadBull Barrel, Prometheus Piston, Systema Motor oder High-Torque Gearsets in seine Knarre einbaut, ne dickere Feder oder ähnliches, steigert die Schussleistung und hat bestimmt keinen Büchsenmacher dafür aufgesucht, weil die sich meistens auch noch zu schade sind, sowas überhaupt zu machen, oder ist danach zum Beschussamt gerannt und hat seine Knarre neu eintragen lassen...

Und mal ganz im Ernst...es ist ein scheiß F auf der Knarre, solange da nicht mehr als 7,5 Joule rauskommen und die Knarre nicht Vollautomatisch schießt ist sie legal...punkt, das wird jeder Waffenprüfer so bestätigen...

Ich zitiere mal eine Antwort vom Beschussamt Ulm:

Ihre Anfrage vom 06.04.2010

Sehr geehrter Herr ********,

[...]

Zu Ihrer Anfrage selbst können wir Ihnen leider nur mitteilen, dass auch der Austausch von Teilen an Softair-Waffen, Luftgewehren und Markierern einer Herstellungsgenehmigung bedarf und das F-Zeichen bei dem Austausch von Teilen seine Gültigkeit verliert, selbst wenn die Energie immer noch unter 7,5 Joule liegt, da die Waffe sich dann definitiv nicht mehr in dem Zustand befindet, in dem sie zugelassen wurde.

[...]

Einem Privatbenutzer ist es also nicht gestattet, wesentliche Teile einer mit F im Fünfeck gekennzeichneten Waffe auszutauschen oder zu verändern. Arbeiten dieser Art dürfen nur von einer berechtigten Person durchgeführt werden. Diese Person wiederum darf Ihnen die Waffe erst wieder aushändigen, wenn die Waffe von einem Beschussamt überprüft wurde. Das Beschussamt, das die Waffe geprüft hat, stempelt sie erneut mit einem F im Fünfeck in Verbindung mit seinem Amtszeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kuhn

[...]

Mich würde mal Interessieren, welche Umbauten alle dazu zählen. Gearbox+Internals sind klar. Tuningläufe auch? Und wie siehts mit Motoren aus? Aber Gehäuse und Outerbarrel ect. zu verändern ist legal?

Alles was die leistung verändert, punkt.

Soweit ich dies belesen habe (auch auf den Webseiten vom Beschussamt), darf man selbst folgendes nicht ändern:

Gearbox, Rohr, HopUp, Griffstück, Federn, Dichtungen (bei Gas)

Vom Motor habe ich nirgends etwas gelesen - dürfte aber auch wegfallen, mindestens sobald der Motor mit der GB befestigt ist.

Änderbar wären alle Äußerlichkeiten - Schulterstütze, Body (mit Ausnahme Griffstück), Handschutz, + Zubehörteile (Zweibein, Picantischienen, etc.) - wobei das Zerlegen einer ASG auch wiederrum gemäß WaffG untersagt ist, sofern Werkzeug benutzt werden würde.

MfG

....weil alleine die Verwendung von anderem Gas die Leistung steigert oder senkt...

 

In den Prüfrichtlinien Des Beschussamtes ist einiges festgelegt. zb Das stärkste verfügbare (legal und Handelsüblich) Gas wird genutzt um die GBB/GNB zu prüfen. Ist für die Waffe CO2 vorgesehen wird auch mit CO2 geprüft. Ist kein CO2 vorgesehen, wird auch nicht mit diesem geprüft.

 

Frage ich mich immer nur, haben die dort  Redgas zum testen? oder vielleicht sogar was noch stärkeres???

 

 

gruss

 

 

ps:

Der Einbau eines stärkeren Motors oder die Nutzung eines stärkeren Akkus ist keine Leistungssteigerung (an der V0 ändert sich ja nix)

 

 

Wage ich aber auch zu bezweifeln, dass das stärkste zur Verfügung stehende Gas genommen wird, denn man munkelt, so manche Gun würde dies garnicht gut tun.

Außerdem finde ich persönlich die ganze Sache etwas überzogen und zu bürokratisch .... ja gut, wir sind in Deutschland.

Solange 0,5er auch unter 0,5J bleiben und <0.5er kein Fullauto haben (und wirklich übertrieben stark sind), wayne interessierts. Das ich mich strafbar mache , wenn ich billige Chinainternals oder Plastikkram ausbaue und was haltbares reinbaue (oder nen anderen Innenlauf verbaue), finde ich geringfügig überzogen.
(mM ! )

Grüße

glaube ich auch nicht das die das Stärkste Gas nehmen weil bei den meisten ASG wie Tanaka und KJW ist die maximal Leistung schon angegeben von 3 Joul.

aber was willste machen wenn jemand Propangas Benutzt es ist ein Gas Legal erhältlich in jedem Baumarkt um die Ecke und hat die gleiche zusammensetzung wie normales Softairgas und kann mit adaptern auch in die alten leeren Gas pullen vom AS Händler umgefüllt werden beim meinem M700 hat ich mit Propan mehr damf als mit RedGas

@Marvbec:

Was meinst du genau mit "Rohr"?

Und wieso ist die Demontage des Griffstücks verboten?

Rohr (mil) = Lauf (ziv)

Das mit dem Griffstück habe ich vom Beschussamt Ulm entnommen. Die Angaben befinden sich auf deren Website:

Beschusspflicht 
Wer Schusswaffen sowie höchstbeanspruchte Teile
(z.B. Lauf, Verschluss, Griffstück), die ohne Nacharbeit
ausgetauscht werden können, herstellt oder in den
Geltungsbereich des Waffengesetzes verbringt, hat sie,
bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss
amtlich prüfen zu lassen. Wer an einer Schusswaffe
ein höchstbeanspruchtes Teil austauscht, verändert
oder instand setzt, hat den Gegenstand erneut durch
Beschuss amtlich prüfen zu lassen
.

Quelle: Beschussamt Ulm

MfG Marvbec

Das Problem ist mal wieder, das unser Waffengesetz eben für echte Waffen geschrieben wurden, nicht für unsere Spielzeugplempen...

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