Lampe an Waffe

 
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in Ermanglung eines Langschwertes und eventueller "Opfer" tuts auch nen Rattan Stock und Auto-reifen

[Post von Chris K. (05.03.2013 07:03) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von FoxZeroTwo (05.03.2013 07:52) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

beim PKW machste auch nen Führerschein um in inner Öffentlichkeit zu fahren.

ja, aber wir spielen doch nicht in der öffentlichkeit, sondern auf privatgeländen. darum gehts mir ja eigentlich grad. 

(13044 Posts)

(nachträglich editiert am 05.03.2013 um 08:13 Uhr)

es gibt Sachen die sind nicht verboten, also sind sie erlaubt (PKW fahren ist nicht verboten, es ist nur verboten ohne Schein in der Öffentlichkeit zu fahren; Nacktsein ist auch nicht verboten, nur halt in der Öffentlichkrit).

und es gibt sachen, die sind alg. verboten, da ist egal wo dus machst (töten eines Menschen oder anbauen von Zielbeleuchtung an Waffen, erzeugen/verkaufen von Drogen usw.).

Ich sag nur DE, wenn du eine Lampe an deine Waffe bauen willst hast du dir das falsche Land gesucht.

Das mit der Lampe ist meiner Meinung nach auch richtig wenn es verboten bleiben würde, da man als Jäger zum beispiel damit das Wild anstrahlen könnte und das wäre nicht waidmännisch. Doch wenn Lampen an Waffen erlaubt würden würde ja jeder damit rumlaufen. Bei der Jagd auf Schwarzwild könnte man aber unter gewissen Bedingungen eine Außnahme machen, da die Dezimierung dringend notwendig ist.

Wenn du im Ausland spielst und dort Lampen an Waffen erlaut sind gebe ich dir einen Tipp "Montageringe" beides ist einzeln auch wenn du wieder nach DE fährst legal, wenn du beides trennst.

Ich hätte da aber noch mal eine Frage und zwar meine ich hier gelesen zu haben, dass eine Lampe an einer 0,5J Airsoft erlaubt ist WENN zwischen Taschenlampe und Airsoft/Anscheinswaffe eine untrennbare Verbindung besteht (also nicht an einer anderen ASG oder Waffe angeschraubt werden kann. Aber ist das wirklich so bei einer 0,5er???

Und wenn ja ist es denn dann bei einer 0,5er auch eventuell erlaubt die Taschenlampe nur mit einem Montagering für ein ZF fest zu machen (weil das wurde ja nicht für das anbringen einer Taktischen Lampe gebaut)

Und zu guter letzt es macht keinen Unterschied ob die Lampe am Gewehr oder an einem Reddot/ZF mit Rail schienen dran ist oder??? :)


(nachträglich editiert am 15.04.2013 um 22:41 Uhr)

Ich muss mich, ehrlich gesagt, ordentlich zusammenreißen, jetzt nicht mit der Faußt durch meinen Bildschirm zu boxen!

LIES.DEN.VER-DAMM-TEN.THREAD!
HRGHRHGHGHH

Kann das denn bitte wahr sein? Hier stehen im Thread Fakten, wenn was unklar ist kristallisiert sich auch heraus, an wen man sich bei Fragen nochmal wenden kann. Und ihr 2 glänzt hier mit Threadnekromantie und zelebriert das Halbwissen.

"Und wenn ja ist es denn dann bei einer 0,5er auch eventuell erlaubt die Taschenlampe nur mit einem Montagering für ein ZF fest zu machen (weil das wurde ja nicht für das anbringen einer Taktischen Lampe gebaut)" - grundsätzlich verboten, da die Montage auch an "echte" Waffen passt - und das ohne Probleme. Ich wäre bei Lampen in Verbindung mit 11mm oder 22mm Railmounts extrem vorsichtig ;)

Das mit der untrennbaren Verbindung hab ich mir auch schon überlegt, aber wo gibt es sowas schon .. ? ;)

@[Bärliner]Tim:

Wie wäre es, wenn du erst einmal den Thread vollständig durchliest, bevor du falsche Antworten gibst.

Ab Seite 9 in diesem Thread hat Chris deutlich inklusive des genauen Beschlusses herausgestellt, dass eine Montage erst durch ihre Verwendung einen rechtlichen Status erhält. Verboten sind nur vom Hersteller für Lampen vorgesehene Montagen und das Befestigen einer Lampe an einer Waffe. Da 0,5er aber keine Waffen nach dem Waffengesetz sind, ist das Anbringen einer Lampe an solchen mittels improvisierten Montagen, wie z.B. Scopemountringen, nicht illegal.

Das wurde mehrmals in diesem Thread erklärt und immer wieder zusammengefasst.

Gruß Stefan

Wenn ich das jetzt hier richtig verstanden habe:

 

Eine PEQ15 Akkubox OHNE Laser und/oder Lampe - einfach nur ne box, die aussieht, wie eine PEQ 15 an einer ü0,5j Waffe ist legal?

 

Ein Taclightdummy -> Platikröhre ohne Funktion, die auchnoch ausgegossen ist und fest mit einer RIS Aufnahme verbunden ist, an einer ü0,5j Waffe sollte legal sein, ist aber ne Grauzone

 

habe ich das so richtig verstanden?

nein.

Beides Legal, weil Deko ist Deko. Ne dauerhaft funktionsuntüchtige Lampe ist keine Lampe da sie nicht leuchtet, also ist sie Deko.

und was ist mit der RIS Aufnahme für die Lampe? die ist doch illegal oder? NUR legal, wenn fest und dauerhaft mit der DEKO verbunden, richtig?

 

reicht da Kleber aus?

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