[Einzelfall] Keine/abweichende Modellbezeichnung zu PTB-Liste
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(167 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2024 um 15:28 Uhr)

Hallo zusammen, ich hab mir 2020 bei einem kleinen Laden direkt vor Ort eine G&G SMC9 gekauft. Die Waffe ist im Prinzip ein Carbine Conversion Aufsatz für ein Griffstück der G&G GTP9 Pistole. Ich habe es aber als fertige Waffe gekauft, also nicht eine ganze Pistole+Conversion kit.

Der Shop hat die Waffe selbst beim PTB abnehmen lassen und ich hab mich darauf verlassen, dass die schon wissen was sie tun.

Als Kennzeichnung steht unten auf dem Griffstück nur "Shop Kürzel cal. 6 mm BB F", keine Modellbezeichnung direkt dabei. Auf dem Upper steht das Herstellermarking G&G Armament und SMC-9.

Nach meinem Verständnis muss grundsätzlich die Modellbezeichnung auch nicht zwingend bei der F Kennzeichnung dabei stehen, es reicht wenn sie als Herstellermarking irgendwo auf der Waffe ist.

Nachdem mir die Markings mal wieder ins Auge gefallen sind habe ich aber mal in die PTB-Liste geschaut, der Shop hat darin relativ wenig Einträge und der einzig passende wäre als Modellbezeichnung GTP9.

Das Griffstück, auf dem die Kennzeichnung angebracht ist, ist zwar identisch mit einer GTP9. Diese Modellbezeichnung taucht aber soweit ich das sehe nirgendwo auf der SMC9 auf.

Mir ist das nicht so richtig geheur, deshalb die Frage: ist die F-Kennzeichnung so wie beschrieben ok, oder hat der Shop hier falsch markiert?

Als Endnutzer interessiert dich nur das F.

Auf die Waffe muss eigentlich eh nur das caliber (6mm BB/6mm bb) und das F Der Importeur muss seit ±10 Jahren schon nicht mehr mit drauf sein, daher egaaaaaal

Eine PTB-Zulassung für Händler erfolgt IMMER unter Angabe der spezifischen  (Innen)-Lauflänge des jeweiligen Modells. Diese sind bei einer GTP9 und SMC9 unterschiedlich.

Wenn also bei der Zulassung der GTP9 nicht auch eine Zulassung/Eintragung mit verschiedenen Lauflängen erfolgt ist (was durchaus möglich wäre), so ist ein kommerzieller Verkauf der SMC9 unter der GTP9-Zulassung rechtlich NICHT zulässig.

 

Bei Unklarheiten kann jeder eine schriftliche Anfrage per Mail an die PTB stellen und dort entsprechend nachfragen. 

Die PTB Zulassung ist dem Endanwender aber egal. Das ist ein Händlerproblem.

Solange das Ding unter 7,5J mit F ist Kann es dem Besitzer egal sein.

(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2024 um 16:01 Uhr)

Wenn der Händler keine legale Zulassung zum Verkauf des Modells hat, dann ist das durchaus auch ein Problem des Kunden.. ob da irgendein F drauf ist oder nicht ist völlig ohne Belang. Als Besitzer ist man in der juristischen Haftung.

Siehe dazu Thematik vom ASG "F"... auch hier gab es Shops die diese Modelle verkauft haben ohne rechtliche Zulassung, mit dem Resultat das die Käufer dann stolze Besitzer einer illegalen Schusswaffe waren.

 

@Jonas

Was soll mir passieren?  Dazu kommt ich berufe mich auf "treue und Glauben". Nach meinem Wissen muss ich keinen IHK-Kurs absolvieren und das Waffelgesetz auswendig kennen, wenn ich mir ne Erbsenpistole für Erwachsene kaufen will.

Also sollte eine Kontrolle passieren, habe ich sicher ganz andere Probleme (warum es zur Kontrolle gekommen ist).

Ich hab zwei Waffen die garantiert keine PTB Zulassung und auch keine Händlermarkings haben, die sind trotzdem legal.

Wenn man ins WaffG schaut sind die Anforderungen für die freie Erwerbbarkeit auch klar.

Das ASG F war primär auch ein Händlerproblem, der Kunde ist da rechtlich raus.

Für den Alltag ist das eh egal, kontrolliert wird die E0 und das F.

Rein rechtlich ist das ASG F legal ^^ im Gesetz steht: schusswaffe unter 7.5J und über 0.5j hat F im Fünfeck und Kaliberangabe dauerhaft drauf zu haben, fertig.
(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2024 um 16:19 Uhr)

@Sirke: 

Was dir passieren soll? Naja, im Zweifelsfall wird deine "Erbsenpistole für Erwachsene" als Beweismittel oder als illegale Schusswaffe konfisziert. Was du darüber hinaus noch für juristische Probleme hast (warum es zur Kontrolle gekommen ist) geht mich nichts an.

 

@Joachim:

Bitte belege deine Aussagen... 

 

@Mettchen:

Das ASG "F" war nie legal. Das wurde hier übrigens in einem anderen Thread auch mal ausführlich durchgekaut. Wenn dem so wäre, dann könnte ja jeder Shop auf die PTB-Zulassung für mehrere Hundert Euro pfeiffen, sofern das Modell nur die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Dem ist aber nun mal nicht so... genau deswegen MUSS auch bei zugelassenen Modellen inzwischen die PTB-Nummer auf den Modellen aufgebracht sein als eindeutiges Merkmal.

Oder klebst du dir auch die TÜV-Plakette selbst auf die Karre solange die Bremsen und dein Blinker gehen?

Schön. Der Waffenladen wird gestürmt. Die Bücher weisen mich als einen der  Käufer der fehlerhaft äh... verkauften MLP4001 aus.

Was passiert? Die Polizei ist erstmal raus. Der Staatsanwalt ist zuständig und meldet "dringendes Interesse an".

Ich bekomme also Post. Wortlaut in etwa: "Hey, wenn du die MLP4001 noch hast, bring die mal bitte vorbei."

Und das tue ich. Ich darf weiter über Los und 4000 Euro einziehen und ich muss nicht ins Gefängnis. Nichtmal ne Begründung warum ich eine MLP4001  habe muss ich bringen. Erst wenn ich sage: "öhm... hab ich nich mehr." Wird man mich weiter belästigen und was über den Verbleib wissen wollen.

Aber jetzt liegt die MLP4001 bei der Staatsanwaltschaft. Dort verbleibt sie, bis ein Richter irgendwas dazu (oder im Allgemeinen den Fall betreffend) gesagt hat.
An mir ist es nun prüfen zu lassen, inwiefern der Vertrag "Unzulässig war" "unwirksam" und das Rechtsgeschäft rückabzuwickeln ist. Vielleicht sogar eine anschließende Klärung, ob die MLP4001 grundsätzlich nachträglich ein Okay bekommen kann, weil das Baumuster ja so im Geltungsbereich der BRD (GmbH hihi) vorhanden und zugelassen ist. Wer die Kosten trägt, das sagt dann wieder ein Richter.

Büchsenmacher Achatz mal als Beispiel, für nachträglich legalisierte F´s. Auch bei ASG gab es solcherart Fälle. Hier haben Händler Post bekommen, zz ein Händler F aufzubringen. Jedoch ohne Auflage, es beim Kunden nachzuholen. Einige Händler haben ihre Kunden angeschrieben, Angst gemacht und dann teilweise von den Kunden die reagiert haben "für den Service" Geld genommen.

Oder die Tippman 0.5er Versionen, bei denen sich dann gezeigt hat: oh, so sauber wars dann doch wohl nicht, aber was solls, finden wir eh nicht wieder... Bis heute sind die Dinger im Umlauf und keinen störts.

Es ist schlicht die Geringwertigkeit des Artikels und der unzumutbare Aufwand der hier ins Gewicht spielt.

Und so geht es durch die Geschichte. Bei Luftgewehren gab es genau einen (in Zahlen 1) Shop der mal ne Weile das F als Papieraufkleber vergeben durfte. Als dann F´s per Post versendet wurden, wurde das "Okay" zurückgezogen und alle Kunden angeschrieben doch bitte nach Möglichkeit das zu ändern. Bis heute sind diese Papier F aber "legal" (mit Kassenzettel, wg besserem Nachweis)

 

(1126 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2024 um 17:04 Uhr)

Nachweis: WaffG Anlage 2 Abschnitt 2 Absatz 1.1

Die ASG F Waffen erfüllen diese Anforderungen, nur der Inverkehrbringer hat halt Anforderungen aus den Handelsregelungen missachtet. Das ist aber nicht mein Problem, in schlimmsten Fall muss ich die Waffe abgeben und bekomme mein Geld zurück.

Edith: spannend dass Airsoft anscheinend gerade so über einen Satz in der Anlage geregelt ist

(2884 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2024 um 17:55 Uhr)

Achja, ich hab so ne Waffe mit ASG F. Ziemlich nervig weil das Ding am einfach zu wechselnden magwell ist (und ich den gerne mal gegen ein 3d Druck Teil Wechsel)

Der Shop hat halt mit Schlagzahlen sein Kürzel/Warenzeichen (3 Buchstaben) auf den Alu Body gedengelt 

 

Edit: gerade mal im Gesetz gelesen.

 

Es müsse drauf:

Das F

(Bei uns) das Laufkaliber

"den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke des Herstellers der Schusswaffe,"

Eine Typbezeichnung

Was nicht drauf muss:

Eine fortlaufende Nummer (Seriennummer)

Ein Importeur

Eine PTB Nummer

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__24.html

Oh nein was mach nur jetzt

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 23.01.2024 um 18:22 Uhr)

Ein Importeur muss nicht zwangsweise drauf, der Hersteller ist heute wichtig, wenngleich dies auch der Importeur bei "alten" Waffen sein kann.

https://gwc-leipzig.de/recht.php#index-kennzeichnung

 

Zum Thema illegale Waffe:

Wie bereits § 24 WaffG schreibt, besteht die Pflicht bei der Verbringung oder Herstellung in den Geltungsbereich des Gesetzes.

Wenn diverse Kennzeichen fehlen, weil der Hersteller/Importeur das verpeilt hat, ist der Endverbraucher erstmal raus, weil das nicht seine Pflicht war.

Auch ist dadurch die Waffe nicht automatisch illegal. Es fehlen Kennzeichen und die Pflicht eines Dritten wurde verletzt.

In diesem Fall müsste geprüft werden, ob die Waffe unerlaubt verbrachte wurde sowie ob die Waffe verboten ist.

Für ersteres bekommt der Importeur einen auf den Sack, steht in der Haftung und muss anfallenden Kosten tragen. Ist der Importeur unbekannt, muss man ggf. nachweisen, wie die Waffe zu einem selbst gekommen ist. Hier gibt es weiter viele denkbar Wege: von der (nicht) einvernehmliche Vernichtung bis zum einfachen Aufbringen der Kennzeichen ist noch einiges anderes möglich.

Beim zweiteren bekommt nicht nur der Importeur auf den Sack, sondern auch man selbst, wenn sie Waffe verboten ist (z. B.: FA über 0,5 J) oder man keine Erlaubnis hat (z. B.: über 7,5 J).

 

EDIT:

Man selbst könnte ggf. noch einen Rüffel bekommen, wenn man weiß, dass erforderliche Kennzeichen fehlen. Das müsste einem aber erstmal sicher nachgewiesen werden.

Also scheint das Ganze ja dann doch nicht so unproblematisch für den Endkunden zu sein, wie es einige hier anfangs suggerieren wollten...

Im Zweifelsfall hat man zumindest Rennerei und muss sich mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht auseinandersetzen und ist ggf. seine Airsoft-Knarre für immer los. Bei einer SMC9 sind das immerhin um die 300 Euro plus eventuell (anteilig) Gerichts- und Anwaltskosten.

Aber das Vertrauen Geld von einem Shop zurückzubekommen, welcher nicht mal eine ordnungsgemäße PTB-Zulassung zustande bringt, ist schon irgendwie putzig...

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