[Generelles] Konsequenzen für Spieler auf "illegalem" Spielfeld
(5 Posts)

(nachträglich editiert am 03.11.2023 um 21:41 Uhr)

Hallo,

Ich habe eine Frage, zu der ich im Forum bis jetzt keine passende Antwort finden konnte. Zu den Konsequenzen und Strafen für die Betreiber von "illegalen" Spielfeldern gibt es ja schon einige Threads aber welche Konsequenzen drohen eigentlich Spielern die auf Spielfeldern spielen die vom Betreiber nicht ordnungsgemäß betrieben/angemeldet sind?
Ist das das Problem des Betreibers und ich kann einfach zu dem Spiel fahren ohne mich zu kümmern oder bin ich als Spieler auch dazu verpflichtet, mich zu informieren, ob das Spielfeld ordnungsgemäß betrieben/angemeldet ist und ich da überhaupt spielen darf?
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen?

Lg
Siktus

PS: Ich habe versucht, die neuen (und mMn ziemlich  unübersichtlichen) formalen Regeln so gut es geht einzuhalten. Ich habe den Thread als "Generell" markiert, weil ich denke dass das Thema ja eigentlich für jeden relevant ist, der überhaupt zu irgendeinem Spielfeld fährt

Im normalfall eine anzeige wegen führen von freien Waffen in der Öffendlichkeit.

 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 03.11.2023 um 23:30 Uhr)

Privatgrundstück ist in der Regel erstmal keine Öffentlichkeit.

Aber ja, tatsächlich erfüllt es den Begriff des "Führens", da das vermeintliche "Spielfeld" nicht die eigene Wohnung, der eigene befriedete Besitztum, der eigene Geschäftsraum oder eine Schießstätte ist.

Auch die Ausnahmeregeln nach § 12 Absatz 3 und 4 greifen nicht, da ja keine Erlaubnis vorliegt.

 

Technisch gesehen werden hier natürlich mehrere Straftatbestände erfüllt. Der einfachste wäre erstmal wohl "nur" Hausfriedensbruch - das etwas kritischere Verstoß gegen WaffG.

Zumindest letzteres könnte 3 Jahre Knast oder entsprechende Geldstrafe bedeuten (Straftat) - bei 0,5er "nur" Geldbuße bis 10.000 € (Ordnungswidrigkeit).

§§ 52 und 53 WaffG

 

Das Besondere wäre, dass für die Ordnungswidrigkeit bereits die "einfache" Fahrlässigkeit ausreichend ist.

Aber wie immer gilt: "bis zu..." - und das kann nichts bis alles sein.

 

Insbesondere bei der Straftat müsste festgestellt werden, ob zumindest grob fahrlässig gehandelt wurde oder gar Vorsatz vorlag. Bei "einfacher" Fahrlässigkeit wird es schwierig zu begründen sein, hohe Strafen aufzuerlegen.

Und das ist bei uns schwierig. Airsoft findet zu 90 % an abgelegen Orten und Ruinen statt. Die reine Beschaffenheit des Geländes ist also in den meisten Fällen nicht aussagekräftig genug (außer man spielt offensichtlich in der Öffentlichkeit).

Das Beweisen/Vorzeigen einer Erlaubnis des Geländeeigentümers durch den Veranstalter gegenüber dem Teilnehmer ist rechtlich auch nicht erforderlich.

Am Ende wird es viel auf Bauchgefühl und gesunder Menschenverstand hinaus laufen, auch wenn insbesondere ersteres der schlechteste Ratgeber ist...

Tatsächlich würde der Veranstalter ggf. durch Anstiftung zu einer Straftat auch kräftig einen auf den Deckel bekommen und das könnte sich im besten Fall entlastend oder mindernd für den Täter (die Spieler) auswirken.

 

Letztendlich entscheiden das dann Gerichte und eine Rechtsschutz kann einem Beistand leisten. Ggf. sind auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter möglich - wohl aber nicht, wenn man zu einer Straftat verurteilt wurde.

Wie gesagt: "von... bis..." ist alles möglich.

Und wie immer kann man nicht jedes Risiko im Leben ausmerzen.

 

EDIT:

Um die Eingangsfrage nochmal genauer zu beantworten: ja, DU bist erstmal in der Pflicht zu prüfen, ob das Feld legal ist.

Denn nicht der Veranstalter braucht die Erlaubnis des Geländeeigentümers, sondern DU.

§ 12 Absatz 3 und 4 WaffG

 

Der Veranstalter wäre am Ende nur "Mittelsmann" bzw. "Vermittler". Er könnte mit Zustimmung des Eigentümers dessen Erlaubnis auf Dritte (den Spieler) übertragen.

Wenn der Veranstalter das aber nicht macht, vortäuscht oder gar fälscht, wird nur ein Gericht entscheiden können, ob und welche Strafen/Bußen die Spieler erwarten können und wie sehr man selbst seiner "Prüfpflicht" nachgekommen ist.

So, was rechtlich passieren kann ist damit geklärt. Aber was ist in der Praxis?

Aus Erfahrung passierte folgendes:

Die Polizei fuhr im gestreiften Wagen vor. Das Spiel wurde unterbrochen. Es wurde ein allgemeiner Platzverweis ausgesprochenen. Die Veranstalter mussten ihre Daten angeben und bekamen hinterher Post.Stellungnahme warum sie dort was gemacht haben. Sache abgeschlossen, keine Folgen.

Einzelfall? Glück gehabt?

Ein anderer Fall, nicht persönlich dabei gewesen, und alles mit fx Effekten aufgehübscht im Anschluss.

Zuckerfabrik Gotha (glaube). Im Laufe der Zeit mehrfach war die Polizei vor Ort gewesen. Partys auflösen und so. Das es unsauber ist war dem Team bekannt und es war gewarnt. Dann stand das SEK vor Ort. Irgendwer hatte eine Schießerei zwischen Personen gemeldet. Zumindest die Kosten des Einsatzes wurden anteilig auf alle anwesend verteilt. Dazu noch eine erhebliche Geldstrafe.

Und dann gibt es noch Mischungen. Beispiel: Das Gebäude hat eine Duldung, aber das umgebende Grundstück nicht. Spätestens wenn eine Frau mit Hund Gassi durchs Spielfeld läuft, sollte man nachdenken was hier falsch ist und warum das kein ordentliches im Spielbetrieb geschlossenes Tor ist.

Fazit?

Es ist schwer aber möglich den scheinbaren Zustand zu bestimmen. Es gibt aber auch noch die Option, hinterher zu sagen, das es für dich nicht offensichtlich war. Wird aber schwer das zu beweisen, wenn du durch ein aufgebrochenes Fenster ins Gelände klettern musst. ;)

Hatten das mal, Besitzer von Sandgrube gibt mündlich das ok.

Jäger auf der Pirsch meldet Gruppe Jugendlicher die sich mit Vollauto beballern.

Streife kommt als alle Grade zampacken.

Sieht da 20 Leute mit 40 Waffen.

Fordern 3busse Verstärkung an.

Alle Waffen mit F und Vollauto eingezogen (logisch) und später vernichtet, alles andere nicht.

Verfahren dann wegen fehlendem öffentlichen Interesses eingestellt.

Keine Strafe, nichts (außer das einige Waffen halt weg waren)

 

(Ka wann das genau war, aber schon 10-11 Jahre her. Glaube damals waren 0.5er noch nichtmal im 42a (oder gab's den da noch gar nicht)

 

Heutzutage würde ich mich auf solche Geschichten nicht mehr verlassen, hat alles bisschen an schärfe angezogen.

[Post von Dr.G. (04.11.2023 17:11) wurde als "sonstiger Regelverstoß" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von User 25822 (04.11.2023 17:35) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von Howard (04.11.2023 18:20) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Für dich als Spieler wirds nur schwer oder nur mit viel Aufwand möglich sein wirklich herrauszufinden ob ein Feld ordnungsgemäß angemeldet ist. Hierzu müsstest du dann erstmal das zuständige Amt raussuchen, dort jmd finden den das interessiert und von dem auch noch eine Auskunft bekommen.

Du kannst aber mit einer einfacher Prüfung der Plausibilität und etwas gesundem Menschenverstand herrausfinden ob du auf einem Feld spielen kannst oder besser nicht. Gibt es z.B. eine Umzäunung, ist das Gelände befriedet, gibt es Kugelfangnetze oder Sicherheitszonen, ist der Betreiber offensichtlich ein Verein oder eine Firma, gibt es zum Spieltag öffentliche Infos/Anmeldung/Bilder etc.pp.

Wenn du nur vom Hörensagen von dem Spiel erfahren hast, den Organisator nicht kennst und dir das Feld beim betreten schon komisch vorkommt (weil Bruchbude irgw in nem verlassenen Industriegebiet), solltest du dir die Teilnahme vlt nochmal überlegen. Ich für meinen Teil würde z.B. bei privat organisierten Spielen nur teilnehmen wenn ich die Organisatoren tatsächlich kenne oder es plausibel erscheint.

Was es dann tatsächlich an Strafen geben kann oder gibt und wie das ganze dann ablaufen wird ist stark Fallabhängig und m.M. nach nicht pauschal festlegbar. Auch kannst du bestimmt im Falle das du im Vorfeld nachweisbar deine Recherche gemacht hast und dann trotzdem vom Veranstalter verarscht wurdest, zivilrechtlich gegen diesen vorgehen. Ob dir das aber strafrechtlich was bringt, wage ich mal zu bezweifeln.

[Post von User 956 (04.11.2023 19:33) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]



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