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Hallo meine Lieben,

nachdem wir uns Anfang des Jahres aufwendig auf die Umsetzung des Plattform-Steuertransaktions-Gesetzes (PStTG) vorbereitet haben, kam vor einigen Tagen nun vom zuständigen Bundeszentralamt für Steuern die Nachricht, dass wir es im ASVZ vorerst nicht umsetzen müssen 🥳

Das freut mich natürlich enorm, da es uns jede Menge moderative Arbeit erspart und wir nun wieder einigermaßen unbeschränkt den Marktplatz betreiben können. Auf der anderen Seite habe ich jetzt ne Menge Programmierzeit sinnlos verwendet, die hätte für Nützlicheres eingesetzt werden können, das ärgert mich etwas - und die ganzen Diskussionen wer wie was warum am Anfang hätte man sich auch sparen können. Aber gut - sehen wir mal das Positive: wir haben ab jetzt weniger Aufwand und können wieder alles machen - das ist doch schonmal sehr nice.

Warum und was heißt "vorerst"?
Die Ausnahme, die das BZSt hier geltend gemacht hat ist, dass das ASVZ rechtlich von mir als Privatperson betrieben wird und sich das PStTG hingegen vorrangig an juristische Personen und Personengesellschaften richtet. Vorerst heißt also, solange ich das ASVZ weiter als Privatperson / Einzelunternehmen betreibe, bleiben wir wahrscheinlich von dem Gesetz verschont. Sollte ich es jedoch in eine andere Unternehmensform umwandeln (z.B. eine UG, GmbH, KG, ... oder einen Verein gründen), dann sind wir wieder dran. Das ist nicht ganz untrivial - denn die aktuelle Form des ASVZ birgt für mich persönlich recht hohe Risiken - geht was schief, hafte ich mit meinem kompletten Privatvermögen. Von daher gibt es schon Überlegungen irgendwann eine haftungsbeschränkte Gesellschaftsform zu wählen. Aber für jetzt ist das noch nicht angedacht und daher sind wir vorerst aus der Nummer raus.

Was ändert sich jetzt?

  • ich habe alle PStTG-spezifischen Pflichtangaben wieder aus dem ASVZ rausgenommen und auch die Marktplatzregeln entsprechend abgeändert (solltet ihr irgendwo noch PStTG lesen, gebt mir bitte Bescheid)
  • für Privatanbieter ist damit alles wieder normal und auch die Aufwandsgebühr entfällt
  • gewerbliche Anbieter bleiben auch weiterhin erlaubt, hier bleibt die Gebühr ab 2000 EUR Jahresumsatz bestehen (betrifft im Moment aber sowieso niemanden)

Bei Fragen oder Problemen, gern hier im Thread melden.

Liebe Grüße, papa



Immerhin mal ne halbwegs positive Nachricht. Eine Frage die damals auch aufkam: Privatleute die Dienstleistungen oder Eigenanfertigungen anbieten/wollen. 3D-Drucke/CAD-Konstruktionen/Lackierarbeiten/hergestellte Adapter usw Ja, nein, vieleicht? Oder ist das mit "Gewerbliche Anbieter" gemeint und ich kann einfach nen Verkauf erstellen?

+1 für die Frage nach der Dienstleistung.

Zielgruppe ist eindeutig auf dieser Seite & alternativen gibt es keine nennenswerten. 

Wäre super wenn sich diesbezüglich etwas - für uns positiv - ändern könnte.

(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 17.10.2023 um 12:48 Uhr)

Geändert hat sich daran nichts, aber ich kann es gern nochmal zusammenfassen:

Bereits existierende Eigenanfertigungen kannst du je nach Art als "gewerblicher Verkauf" reinstellen, hab ich auch schon gesehen - so 3D-gedruckte Sachen z.B. - ist ja wie ein normaler Artikel - machste ein Bild mit Besitznachweis vom Artikel (als Werbepartner sogar ohne Besitznachweis) und stellst es in den Markt. Ist für gewerbliche Nutzung im größeren Stil aber noch etwas unbequem, da man keine Anzahl einstellen kann (das ist technisch nicht ganz so einfach, da dann die 1:1 Zuordnung von Verkauf zu Käufer fehlt).

Ob etwas gewerblich ist oder nicht ist rechtlich garnicht immer so leicht zu bestimmen - bei Eigenanfertigungen scheint es mir aber recht eindeutig zu sein: wenn du etwas anfertigst, mit dem Ziel es zu verkaufen, ist es ganz klar gewerblich. Fertigst du was eigentlich für dich selbst an, brauchst das irgendwann nicht mehr und willst es loswerden, dann ist es wahrscheinlich Privat.

Dienstleistungen sind im Moment nicht möglich (schon technisch nicht), könnte aber mittelfristig mal funktionieren.
Eine Dienstleistung ist gänzlich anders als ein normaler Marktplatzartikel, da man die Dienstleistung nicht einfach per "Kaufen"-Button kaufen kann, man kann keinen Besitznachweis erbringen, etc. sondern es ist eher wie eine Werbeanzeige, die dann auf ein externes Angebot oder eben den Kontakt per PN verweist. Diese Logik in der Erstellung solcher Artikel und der Anzeige - sowie auch die Abrechnungsmodelle und -Umsetzung dazu müssten erstmal programmiert werden.

Ich weiß nicht so recht wie groß der Bedarf da ist. Was würdet ihr denn an Dienstleistungen so anbieten wollen und in welchem Umfang?

Hi

 

Also wenn ich das richtig verstehe kann man jetzt wieder mehr als 30 mal im Jahr verkaufen ohne das Gebühren anfallen und man gemeldet wird ?

Oder bleibt beim Marktplatz der Reiter Umsätze bestehen ?

 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ja genau - als Privatverkäufer kannst du wieder so viel verkaufen wie du willst, ohne Gebühren oder Meldung ans Finanzamt.

Der Reiter Umsätze bleibt erstmal bestehen, ist ja vielleicht auch so ganz interessant zu sehen was man so ausgibt und einnimmt. Habs ja eh einmal programmiert 😅

Tatsächlich eine angenehme Nachricht, dass man jetzt nciht mehr vor einem Verkauf Unterlagen bereitlegen muss, die nachweisen wann man die Ware gekauft/weiterverkauft hat und in wie weit ein Gewinn/Verlust eintrat.

Danke für all die Mühen. Das war keine Kleinigkeit.

Coole Sache :-)

Natürlich Schade um den Programmieraufwand, aber so kann ich mir wenigstens meinen Umsatz ausdrucken und einrahmen 😂

Sehr gute Nachricht. Hoffe der Status Quo bleibt jetzt so.

Danke fürs mitteilen!

Danke für die Arbeit, die du hier rein steckst!
Und schön, dass es erstmal unkompliziert bleibt :)

Zum Glück kann man nicht sehen was man ausgegeben hat. :D

kann mann :D dafür gibt es oben einen Reiter "Ausgaben"

Oh man... :D

Da brauch ich jetzt auch nicht mehr sparen anfangen.

Jetzt wo ich schon das meiste woanders verkauft habe....😁

danke für deine Recherchen und Aufschlüsselungen an dieser Stelle cool

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