Ist der Import eines Griffstücks mit FA Abzugseinheit legal in Deutschland?
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(3 Posts)

(nachträglich editiert am 23.06.2023 um 21:38 Uhr)

Hallo,

ich konnte leider keine passende Antwort auf meine Frage finden.

Mir ist beim letzten Spieltag leider das Griffstück meiner MP5 gebrochen.

Nun würde ich gerne ein neues kaufen, allerdings kann ich keinen S-E-F Griff in Deutschland finden.

Shops in Übersee bieten das Griffstück nur in Einheit mit einer Full-Auto Abzugseinheit an.

Zun Beispiel bei wgcshop.com : VFC MP5 GBB S-E-F Grip Assembly

Wäre es legal dieses zu kaufen und auf Semi zu modifizieren?

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus

Nein, ist nicht legal... abgesehen davon können Ersatzteile für die VFC MP5 über Umarex als Importeur geordert werden. Einfach mal dort per Mail beim Support anfragen...

Das wär mir neu, das ist doch genau wie hpa engines die vollauto können der besitz ist legal, der einbau nicht, weil ohne an der waffe montiert zu sein, ist es nur eine abzugseinheit, dann dürfte mann ja auch keine selectorplates etc kaufen.

Eine HPA Engine muss eingebaut werden von jemandem der das darf, hier muss du nur 2 Bolzen wechseln.

Ich will auch nicht wissen wie du das dem Zoll erklären willst.

@Carlos Olivera

 

das wäre dann aber ja genau so mit einer Fullauto GB. Die kannste ja auch so kaufen und mit Leichtigkeit umbauen (wie jede anderen S-AEG auch). Grundsätzlich sehe ich hier kein Problem , das Teil an und für dich ist ja nicht illegal. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2023 um 06:26 Uhr)

Hier gibt es wieder zwei Punkt zu beachten:

A) wesentliches Waffenteil?

B) Bestimmung?

 

Zu A)

Wenn wir davon ausgehen, dass Airsoftwaffen ein Gehäuse im Sinne des Gesetzes haben, dann ist das Griffstück das Gehäuseunterteil, das die Abzugsmechanik beinhaltet oder aufgenommen hat - und damit ein wesentliches Teil.

Das Teil wäre grundsätzlich erstmal erlaubt, wenn das Griffstück leer wäre (ohne Abzug) und wenn das Griffstück selbst nicht für Vollautomatik geeignet / technisch relevant wäre.

Da das angebotene Teil aber mindestens die Abzugsmechanik beinhaltet, die definitiv Vollautomatik ermöglichen wird, wäre das gesamte Griffstück wie angeboten sogar verboten!

 

Zu B)

Die Frage könnte man auch zu erst stellen: für was ist das Teil (vom Hersteller sowie von Dir als Endkunden) bestimmt?

Für eine Waffe über 0,5 J? Wahrscheinlich ja, da eine GBB?

Dann ist das Teil definitiv vom WaffG erfasst, unabhängig davon, ob es bereits eingebaut wurde oder nicht. Dann gilt alles, was ich unter A beschrieben habe.

 

 

Meine Einschätzung ins Blaue:

Die Verbringung/Einfuhr nach Deutschland ist verboten.

 

Grüße

Hinweis: Quellenverweise kommen noch, sobald ich an einem richtigen PC sitze. Bis dahin kann man sich gerne das WaffG anschauen sowie den LEITFADEN zu wesentlichen Teilen einer Waffe vom BKA.

Letzteres muss man ergoogeln, da der Leitfaden überarbeitet wird und derzeit nicht auf deren Seite zu finden ist.

Wie bereits geschrieben wäre der einfachste und vermutlich auch günstigere Weg an ein neues Griffstück eine direkte Anfrage beim Umarex-Support in Deutschland. Im Normalfall können die alle relevanten Teile liefern (teilweise aber mit recht langen Wartezeiten)... es sei denn die tatsächliche Intention besteht darin ein Full-Auto-Griffstück zu bekommen.

Shop anschreiben:

ey yo macht mal Kaputt die Abzugseinheit oder Schmeiß weg.

Glücksspiel kann süchtig machen (hat bei 0,5J, Lampe ausgießen oder Federausbau auch mal geklappt oder nicht)

[Post von Martin Hechtel (24.06.2023 13:44) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Geht fit, du kriegst auch auto sear bei kotte, einbau is halt nicht erlaubt

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 25.06.2023 um 09:46 Uhr)

Wir wissen alle, dass man Vollautomatik im viele Fällen mit ein wenig Bastelei und den passenden Kleinteilen (wieder-)herstellen kann.

Das sind aber Einzelteile, die alleinig keine wesentliche Teile sind.

Davon ab sind das Tauschen von Teilen Tätigkeiten (Herstellung/Bearbeitung), die erstmal nichts mit der Verbringung zu tun haben. Und genau um die geht es hier.

Aussagen wie "nur der Einbau ist illegal" sind ziemlich gefährlich, da dies eine völlig andere Handlung als den Import darstellt. Daher muss genau geschaut werden, ob der Import schon Einschränkungen unterliegt, und das tut es in diesem offensichtlich.

 

Übrigens noch ein Punkt, der relevant sein wird:

Das Griffstück mit Abzugsmechanik wird sogar das führende wesentliche Teil sein. Der Austausch von diesem ist eine Herstellung - heißt: selbst mit seinem in Deutschland gekaufte Ersatzteil ist der Einbau erlaubnispflichtig, wenn das Ersatzteil zuvor noch in keiner Waffe verbaut war.

Bedankt Euch beim 3. WaffRÄndG.

(1254 Posts)

(nachträglich editiert am 25.06.2023 um 09:31 Uhr)

Wie Marvbec bereits ausgeführt hat handelt es sich hier per Definition um ein wesentliches Waffenteil... ergo ist sowohl die Einfuhr (Import) und auch der Besitz in Deutschland nach aktueller Gesetzeslage verboten. Denn es spielt nun mal juristisch keine Rolle ob es ein Fullauto-Griffstück einer Airsoft-MP5, eines MG3 oder einer Ak47 ist. Vergleiche mit Selector-Plates, Sears, HPA-Engines taugen nichts, da diese eben nicht in die juristische Definition eines wesentlichen Waffenteils fallen.

Über Sinn und Unsinn des deutschen Waffenrechts bezüglich Airsoft wurde sich in anderen Threads ja schon ausführlich ausgetauscht und braucht daher an dieser Stelle wohl nicht nochmal ausgeführt werden. Ein adäquater und legaler Lösungsweg für das Problem des Threaderstellers wurde geliefert. 

Im Zweifelsfall steht aber auch jedem der Gang zur zuständigen Waffenbehörde sowie einem Fachanwalt für Waffenrecht offen, um sich dort fachkundig schlau zu machen. Da im Zweifelsfall hier eine Straftat im Raum steht, sollte man da schon genau wissen was man tut und anderen empfiehlt. 

 

Wenn es zu OT ist und lieber ins Unterforum zur Rechtslage gehört, bitte einfach löschen.

Da hier gerade die Rede von "wesentlichen Waffenteilen" und "verbotener Einfuhr" selbiger ist:
Wie würde das aussehen, wenn das Griffstück kein FA könnte?

Vom BKA gibt es einen Feststellungsbescheid, leider nur zu SAEGs, in dem meiner Auffassung nach beschrieben steht, dass wesentliche Teile den gleichen Erwerbsvoraussetzungen unterliegen, wie die gesamte Waffe. In unserem Fall sollte das bedeuten: ab 18 Jahren bei >0,5 J.

Vermutlich könnte ich das Griffstück (wenn es denn verfügbar wäre) oder vergleichbare Griffstücke ja auch in Deutschland kaufen. Das alles natürlich immer OHNE FA.

Klar bieten Shop im Ausland so gut wie nie Semi-Only Teile an, wozu auch... Aber wie wäre der Import für den TE, wenn das wesentliche Teil auch hier in Deutschland legal zu erwerben wäre?

Was is wenn für 0,5er? Trigger bestimmt ja nicht die Energie

"Vermutlich könnte ich das Griffstück (wenn es denn verfügbar wäre) oder vergleichbare Griffstücke ja auch in Deutschland kaufen. Das alles natürlich immer OHNE FA."

- ja, kann man in Deutschland als Semi-only kaufen in Deutschland über den Umarex Support... genau das ist ja der bereits beschriebene und legale Lösungsweg für das Problem des Threaderstellers

 

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