Warum sind Softair unter 0,5J erst ab 14J?
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Hi,

Wie bereits bekannt, sind erwerb und besitz von Softairwaffen unter 0,5J erst ab 14 Jahren. Aber Warum?

Sie fallen nicht unter das Waffengesetz. Welches Gesetz/ Verordnung regelt, dass diese erst ab 14 Jahren verkauft werden dürfen und nicht bereits an Jugendliche unter 14 Jahren?

Antwort bitte mit einschlägigen §§ und Quelle - Danke

Weil die Händler sich darauf geeinigt haben

Weil sie ab 3 Jahren sind aber die Händler sie erst ab 14(bzw.16 im Falle Begadi) verkaufen

Hallo Ferdinand, 

Du möchtest eine fundierte Antwort mit Quellenangabe ? 

Dann schau mal in das WaffG zum Thema Anscheinswaffen und Führen sowie Umgang mit Waffen von Kindern und Jugendlichen. 

Des Weiteren wären noch das Bürgerliche Gesetzbuch hinsichtlich Haftung von Kindern sowie der "Taschengeldparagraph" nützlich. 

Natürlich inklusive aller Kommentierungen.

(Kommentierungen sind juristische Auslegungen von Paragraphen und Gesetzen anhand verbindlicher Urteile)

Dann hast du einen Überblick über die Problematik. 

Viel Spaß beim Lesen. 

Olaf 


(nachträglich editiert am 03.02.2023 um 14:08 Uhr)

edit:

Ich dachte die Grenze sei hier einfach, aber auch nach intensiver Recherche kann ich es nicht hinreichend belegen. Ich ziehe daher meine Post hier zurück und hoffe das jemand anderes dies tun wird.

oder Kurz:

Das Nutzen einer Softair ist bereits Kindern möglich, sofern die Softairs eine Geschossenergie von 0 bis 0,08 Joule haben. Der Besitz einer Softair ist Jugendlichen ab 14 Jahren möglich. Dabei darf die Waffe nur eine Energie von 0,08 bis 0,50 Joule haben. Zugelassen für den Besitz von Softairs mit Werten von 0,50 bis 7,5 Joule sind diese für Personen ab 18 Jahren.

oder:

Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen. Doch oft werden diese erst ab dem 14. Lebensjahr verkauft.

Defintion Kind:

Nach deutschem Recht ist „Kind“, wer noch nicht 14 Jahre alt ist, Jugendlicher ist, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (siehe § 1 Jugendschutzgesetz).

Wo genau stehen die 0,08J?

Warum dürfen 13-jährige keine Softair besitzen?

Warum dürfen 14-jährige keine Softair mit weniger als 0,08J besitzen?


(nachträglich editiert am 03.02.2023 um 14:08 Uhr)

Erstens wióllen wir niemanden angreifen, zweitens ist das das Forum zur Rechtslage und nicht der zum persönlichen Meinungsaustausch. 

Noch so n Ding und es gibt ne Auszeit. Unten ist gut. 

Grüße

Unicorn

edit:

Ich dachte die Grenze sei hier einfach, aber auch nach intensiver Recherche kann ich es nicht hinreichend belegen. Ich ziehe daher meine Post hier zurück und hoffe das jemand anderes dies tun wird.

Da meine erste Entschuldiung gelöscht wurde, möchte ich mich noch mal bei @Corax Rabe entschuldigen.

Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen.

Seit 2011 reguliert die EU-Spielzeugrichtlinie, dass starre Geschosse eine maximale Geschossenergie von 0,08 Joule besitzen dürfen, während elastische Geschosse der Richtlinie mit einer Energie von bis zu 0,5 Joule verschossen werden dürfen.

Hier have fun.

https://www.drschmitz.de/deutsches-waffenrecht/softair-waffen/

https://lexparency.de/eu/32009L0048/

edit: Meinem Verständnis nach ist es damit doch verständlich.

[Post von User 25822 (03.02.2023 12:54) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

Nur regelt die Spielzeugrichtlinie auch, dass Nachbildungen echter Waffen keine Spielzeuge sind. Airsofts fallen also schlicht nicht unter diese Richtlinie. 0,08 ist damit für uns raus.

Du schreibst:

Für Waffen nach dem Funktionsprinzip Softair mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist eine Altersbeschränkung nicht vorgesehen.

Du schreibst vorher:

Der Besitz einer Softair ist Jugendlichen ab 14 Jahren möglich. Dabei darf die Waffe nur eine Energie von 0,08 bis 0,50 Joule haben.

 

Merkst du was? Wiederspruch.

(944 Posts)

(nachträglich editiert am 03.02.2023 um 14:35 Uhr)

Die Altersbeschränkung ab 14 die man oft bei Händlern findet für Waffen ab 0,08J bis 0,5J ist ein Relikt aus einem Feststellungsbescheid des BKA von April 2004 der bis zur Waffenrechtsänderung 2008 "Gültigkeit" hatte. Mit der Waffenrechtsänderung 2008 wurde der Grenzwert für Spielzeug von 0,08J auf 0,5J angehoben. Zu dem Zeitpunkt kam auch der Anscheinswaffenparagraph dazu.

Der Zeitraum 2004 bis 2008 war rechtlich bestenfalls eine Grauzone für 0,5J Airsofts in DE, weil der BKA Bescheid im Widerspruch zum WaffG stand (0,08J gegen 0,5J Grenze für Spielzeug).

 

Tldr: es gibt laut dt. Gesetz keine Altersbeschränkung ab 14 für 0,5j Airsoft.

 

Quelle:  

5f3f1aa458967qfidg.jpeg

Ich grabe die alte Kamelle mal wieder aus. Was wäre jetzt, wenn ich Mithilfe eines 3D Druckers einen Body herstelle, der nichtmal von weitem einer echten Schusswaffe ähnelt (nehmen wir einfach mal zB eine Nerf-Gun ähnliche Form und Farbe) und dort eine 0,5er gearbox einsetze. Diese unterliegt dann durch die geschossenergie weder dem Waffengesetz, noch dem Anscheinswaffenparagraphen. Das ist dann Spielzeug und darf von einem 12-jährigen geführt werden. (Natürlich im Rahmen privater Veranstaltungen auf einem für Airsoft vorgesehenen und legitimierten Gelände) 

Das wäre ein interessanter Punkt. 

(5848 Posts)

(nachträglich editiert am 24.02.2024 um 15:19 Uhr)

Frag den Richter. Legst du das einer Karen hin, sagt sie Waffe. Selbst NERF´s im Park werden angezweifelt und Bobbys mussten hin.

Gibt schöne Parallelen zu USA: Gängster kleben sich orangene Mündung dran, Kinder lackieren ihre Schwarz, weil muss ja gut aussehen.

Selbst einen Skelett Durchsichtiger Kunstoffbody oder wie Faser will in Pink, bringt nix . . .

Abgesehen von einer etwas entspannteren Polizei die Anrückt und vlt. nicht das gesamte Department.

 

Was dann passiert? Manchmal spielen die Cops auch mit, es sei denn sie haben keine Ahnung. Dann ist es eine Versteckte Tödliche Waffe die unbedingt zur Überprüfung muss, für Monate.

 

Sonst bist du in der Hand der Geländebetreiber. Haben sie schiss, das es illegal sein könnte, zeigen sie dir höflich die Tür. Hast du ne Marktlücke gefunden, haben wir demnächst wirklich 8-14 Jährige auf dem Spielfeld (Gar nicht Negativ gemeint, nur bedenklich wegen überkevins und Einflussnahme).

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 24.02.2024 um 15:45 Uhr)

Alles unter 0.5j ist Spielzeug. Damit darf es, je nach Herstellerwillen, Personen ab 3 Jahren zugänglich gemacht werden. Die 3 Jahre sind in der Spielzeugrichtlinie in Bereich der verschluckbaren Kleinteile geregelt. Größe der Speiseröhre und Atemwege usw.

Der Bau einer Waffe und Waffenteilen liegen ggf unter anderen Regeln.

Der Bau von Spielzeugen, für dich selbst oder dein Kind, ist nur beschränkt geregelt.

Bist du der Meinung, dass dein 3-Jähriger mit einer Nerf unterwegs sein muss, steht dir als Erziehungsberechtigtem nichts im Weg. Gleiches gilt für eine Zündplätzchenpistole, wenn nicht anders von Hersteller angegeben.

 

PS das deutsche Waffelgesetz ist aus einer extrem alten Zeit und es wurde immer nur anlassbezogen daran herumgepfuscht. Daher enthält es unendlich viele Löcher, Lücken, Ecken und Kanten. Gerade in unserem Bereich, ist es recht simpel einen Fall an den Haaren herbeizuziehen, den nicht mal ein Richter ohne Kopfschmerzen zu bekommen klären kann.

Natürlich ist das mit dem im Park rumballern egal mit welcher Art gefährlichem Kriegsgerät (um es aus Karens Sichtweise zu Formulieren) immer eine heikle Angelegenheit, dafür diente ja mein letzter Absatz mit dem Airsoftgelände. Aber rein rechtlich würde ja nichts dagegensprechen, da die Haftung auf Offiziellen, aber nicht Kommerziellen Feldern (da ist das mit der Haftung und der Versicherung wieder ein anderes Thema) sowieso bei den Eltern oder der Person selbst (wenn volljährig) liegt. 

Sind wir uns also einig, dass ein Bspw 12-Jähriger problemlos mit einer 0,5J Airsoft, welche aussieht wie ein wandelnder Regenbogen ohne Waffenähnliche Komponenten an einem Spiel Teilnehme darf, sofern der Geländebetreiber sein Einverständnis (einfaches Hausrecht) dazu gibt? 

Dazu würde mir jetzt nämlich nicht ein Absatz im Waffengesetz einfallen, der dem widersprechen würde. Bei einer 0,5J m4 oder mp5 sähe das natürlich wieder ganz anders aus, da es unter den Anscheinswaffen Paragraphen fällt. 

Natürlich ist nicht die Rede davon, daraus einen Markt zu machen, dass jetzt überall auf den Feldern 10-14 jährige herumstolpern und mit den Großen spielen. Das möchte denk ich auch keine der Fraktionen gern. Mir tun schon immer die Kids leid, die in der Area13 zwischen die Fronten geraten, wenn sie mit den "Profis" zsm auf dem Feld stehen. 

Alles unter 0.5j ist Spielzeug. Damit darf es, je nach Herstellerwillen, Personen ab 3 Jahren zugänglich gemacht werden. Die 3 Jahre sind in der Spielzeugrichtlinie in Bereich der verschluckbaren Kleinteile geregelt. Größe der Speiseröhre und Atemwege usw.

 

Spielzeug fällt aber unter EN71 und da ist 0,06j max. Oder weiches Geschoss

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