Entwurf Waffenrechtsänderung 2023 - aktuelle Einschätzung
(5290 Posts - Admin)

(nachträglich editiert am 19.01.2023 um 11:48 Uhr)

Hallo ihr Lieben,

da wir mehrfach zum Thema mögliche Waffenrechtsverschärfung und eines dazu kursierenden Referentenentwurfs angefragt wurden, möchten wir euch kurz unseren aktuellen Kenntnisstand in Bezug auf Airsoft näherbringen.

TL;DR - aktuell sehen wir speziell für Airsoft keine akute Gefahr, alles Weitere ist reine Spekulation, Abwarten und Beobachten!

Ausführlichere Version:

Einführung und Prozesseinordnung
Scheinbar als Reaktion auf eine Razzia im Reichsbürger-Milieu, bei denen größere Mengen Waffen sichergestellt wurden, plant das Innenministerium eine Änderung/Verschärfung des Waffenrechts. Es liegt dazu ein so genannter Referentenentwurf vor. Ein Referent ist ein Mitarbeiter eines Bereichs innerhalb einer Behörde (hier Innenministerium) - bei Ministerien sind die oft damit beauftragt verschiedenste Entwürfe von Gesetzen vorzulegen. Ein Minister schreibt die Gesetzesideen nicht alle selbst, sondern der lässt sich paar Ideen vom zuständigen Referat vorlegen und entscheidet sich für eine - oder halt auch nicht. Dass es so einen Entwurf gibt, muss also noch lange nicht heißen, dass ihn der Minister dann als Gesetzesinitiative nimmt und das wiederum heißt auch noch nicht, dass diese Gesetzesinitiative vom Bundestag angenommen wird (denn der Bundestag entscheidet über Gesetze, nicht die Regierung/Minister). Man steht also, wenn überhaupt, ganz am Anfang.

Welche Änderungen sind in diesem Entwurf vorhanden?
U.a. geht es um ein Verbot kriegswaffenähnlicher, halbautomatischer Feuerwaffen (z.B. AR15). Weiterhin um Änderungen bzgl. des psychologischen Eignungstests den man für den Kauf einer scharfen Waffe benötigt, sowie darum dass man für den Besitz von Schreckschusswaffen und Armbrüsten einen kleinen Waffenschein benötigt.

Betrifft das Airsoft?
Wahrscheinlich nicht - Schreckschuss und Armbrust betrifft uns nicht und Feuerwaffen auch nicht. Feuerwaffen sind Waffen, die ein Projektil durch heiße Gase antreibt (also "echte Waffen", wie wir sagen würden). Airsoft-Waffen hingegen werden alle durch (kalte) Druckluft oder Gasdruck betrieben - sie sind Schusswaffen, aber keine Feuerwaffen. Diese Begrifflichkeiten sind im WaffenGesetz sehr wichtig zu unterscheiden.

Fehler im Gesetz - doch eine Gefahr?
Hier liegt auch bisschen der Fehler im Detail weshalb ich "wahrscheinlich" schreibe und nicht "so isses". Den Entwurf scheint jemand geschrieben zu haben, dem nicht klar ist, dass nicht jede Schusswaffe auch eine Feuerwaffe ist. Und so steht manchmal an Stellen wo man "Feuerwaffe" erwarten würde eben "Schusswaffe". Wir nehmen an, dass das ein Fehler ist. Warum? Weil die politische Begründung wieso kriegswaffenähnliche halbautomatische Waffen verboten werden sollen sich darauf bezieht, dass diese Waffen besonders attraktiv für Attentäter seien. Mal abgesehen was ich von der Begründung halte, geht es hier inhaltlich aber definitiv um Feuerwaffen - denn Attentate mit Airsoft-Waffen sind schwer möglich. Daher gehen wir also von einem Fehler aus. Hier muss man dann bei weiteren Entwürfen eben ganz genau schauen, dass diese Fehler behoben sind und unsere M4/AR15-Derivate und Co. nicht "aus Versehen" verboten werden.
Airsoft haben die Macher des WaffG selten auf dem Schirm, so kommt es tatsächlich manchmal vor, dass irgendwas unser Hobby betrifft, was so garnicht gedacht war. So z.B. bei der letzten Waffenrechts-Novelle, wo im Entwurf aus Versehen die 0,5er-Waffen verboten wurden - hat man dann aber bemerkt und geändert. Ich hoffe das ist hier ebenfalls der Fall.

Du willst trotzdem was dagegen machen?
Das war jetzt das, was uns als Hobby "Airsoft" betrifft. Andere Hobbies, wie z.B. scharfe Waffen, Armbrüste, etc. sind nicht Teil vom ASVZ und werden daher auch nicht von uns behandelt. Dennoch kann es natürlich sein, dass ihr auch diese Hobbies betreibt oder euch generell auch für diese Hobbies oder generell gegen Einschränkungen im Waffenrecht stark machen möchtet. Daher hier eine kurze Sammlung von Videos / Petitionsaufrufen zu diesem Thema. Da Airsoft unserer Meinung nach nicht betroffen ist, rufen wir als ASVZ hier bewusst nicht "offiziell" dazu auf diese Petitionen mitzuzeichnen, sondern zeigen nur dass es schon andere Bereiche gibt die betroffen sind und ihr könnt selbst entscheiden, ob ihr euch dafür einsetzen möchtet oder nicht.

Video GSP-Airsoft: https://www.youtube.com/watch?v=bLJMbAYQO-U&t=415s

ePig Airsoft: https://www.youtube.com/watch?v=PIQymI5xASQ&t=94s

Petition des VDB: https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-geplanten-freiheitseinschraenkungen-seitens-der-bundesinnenministerin-nancy-faeser-2

Briefgenerator des VDB: https://www.briefgenerator.de/

 

Ich hoffe ich konnte für etwas Klarheit sorgen und natürlich auch dass Airsoft und auch die anderen betroffenen Hobbies von unnötigen Einschränkungen bewahrt bleiben.

Liebe Grüße, papa und das ASVZ-Team

[Post von Klaus Jordan (19.01.2023 19:45) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]



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