Altersbestätigung für den Marktplatz
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Den tollen Proggern im Airsoftverzeichnis trau ich zu, im Marktplatz bei den Mitgliedern einen Vermerk hinzuzufügen, der bestätigt, dass das Mitglied Volljährig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass man, zum Beispiel,  ab 5 Käufen von über 18 Produkten, automatisch eine Symbol beigestellt bekommt, das anzeigt, dass das Mitglied sehr, sehr wahrscheinlich schon 18 ist. Dazu können Bewertungen von "alten" Verkäufern kommen, die bestätigen, dass der Käufer sich bei ihnen authentifiziert hat. Ähnlich wie positive Bewertungen, könnte der Verkäufer also auch bestätigen, der Typ ist in über 18, also in Ordnung.

Begründung:

1. Man spart sich jedesmal seine Daten zu einem unbekannten Verkäufer zu senden. Was der damit wohl anstellen kann? Sich zum Beispiel im Pornoportal anmelden.

2. Man muss ja eigentlich sicherstellen, dass die Ware nur von einem Berichtigten angenommen wird. Dazu reicht eine Altersprüfung nicht aus, da die Pakete, insbesondere seit Corona, von jedem Baby angenommen werden können.

3. Der Verkäufer kann trotzdem noch eine extra Altersprüfung verlangen, wenn ihm die Bewertungen nicht ausreichen. Wenns ihn glücklich macht.

 

mfg

Adam

Würde schon lang und breit diskutiert... Dein Vorschlag über bereits erfolgt Verkäufe gibt keinerlei Sicherheit, da man ja nicht nachprüfen kann, ob die letzten Verkäufer das wirklich überprüft haben. Damit das ganze funktioniert und rechtssicher ist müsste das ASVZ die Ausweise verlangen und speichern... Das ist ein Verwaltungs- und datenschutzrechtlicher Alptraum den sich keiner Aufladen möchte, und das vollkommen verständlich m.E.

Als Verkäufer bist du verantwortlich dafür, dich an den rechtlichen Rahmen zu halten. Ich hatte ehrlich gesagt auch noch nie Probleme in der Hinsicht, weder als Käufer, noch als Verkäufer.

Der Perso, gerade die Rückseite, gibt dir gleichzeitig noch die Sicherheit, dass die Empfängeradresse mit der genannten des Käufers übereinstimmt. So kann man gut auch mal einen Betrug/Verarsche/Fake entlarven. Dementsprechend verlange ich immer vor und Rückseite des Persos und versende nur an diese Adresse. 

(48 Posts)

(nachträglich editiert am 13.10.2021 um 22:57 Uhr)

Ihr geht nicht auf meine Argumente ein.

Der Perso als Nachweis reicht nicht immer aus um auf der sicheren Seite zu sein. Deswegen können Foren wie ASVZ, Plattformen wie EGun, auch keine Garantie übernehmen. Wenn die es nicht können, wieso glaubt ihr bei euch wäre es anders?

Wenn ich allerdings schon 100 mal durch einen Verkauf bestätigt worden bin, zum Beispiel durch den problemlosen Verkauf selbst, dann ist das doch eine höhere Sicherheit als nur eine im Internet herunterladbare und bearbeitbare oder vom Papa geklaut Kopie eines Persos.

Der ASVZ soll keine Garantie geben! Aber bei positive Bewertungen garantiert der ASVZ ja auch nicht, dass man dem Mitglied vertrauen kann. Aber wie eine Bewertung wäre jeder 18er Handelspunkt ein Hinweis darauf, dass der User sich schon mehrfach bewährt hat. Ob man dann den Bewertungen traut, den 18er Handelspunkten oder ob man vom User Geburtsurkunde, Führungszeugnis und Lebenslauf verlangt, wäre immer noch dem Verkäufer überlassen.

Ich wünsche mir also nur eine sichtbare Anzeige für erfolgreiche und problemlose Abwicklungen von 18er Geschäften. Keine Garantie. Ob man dann dem Käufer ab 10, 100 oder ab 1000 Bewertungen vertraut, bleibt doch trotzdem noch dem Verkäufer überlassen. Und ich hoffe dann für mich, der schon hunderte Geschäfte "überall" abgeschlosssen hat, auf praktische Verkäufer zu treffen.

 

(1034 Posts)

(nachträglich editiert am 13.10.2021 um 22:59 Uhr)

Das hat man doch. Siehe Bewertungen.
Wobei das immer noch nicht tatsächlich ausmacht. Aber die Diskusion gab es schon.

(187 Posts)

(nachträglich editiert am 14.10.2021 um 08:41 Uhr)

Du beißt dir bei deiner Argumentation nur leider selbst in den Schwanz, zumindest wie ich das sehe...

Du möchtest ein System, bei dem nicht jedes mal deine persönlichen Daten an eine Fremde Person gehen. Dieses soll aber wiederum keine Garantie geben, ob die Daten stimmen.

Die "fremde" Person, ist aber gesetzlich verpflichtet, diese Daten gesehen zu haben, bevor sie den Artikel wegschickt. (Ob der Paketdienstleister seiner Pflicht nachkommt, dass nur an die genannte, altersgeprüfte Person abzugeben, liegt nicht in der Macht des Verkäufers)

Was nützt dieser Person denn aber dieses unverbindliche System, das keine Sicherheiten gibt?

Der Verkäufer wird aus Eigenschutz immer den Perso haben wollen.

Ja, dieser kann gefälscht, gestohlen oder was auch immer sein. Das ist dann aber nicht das Problem des Käufers, denn er hat alles getan, was er konnte um einen ordnungsgemäßen Handel mit unserem "Spielzeug" abzuwickeln.

Ein System, was den Perso außen vor lässt, in dem man sagt: "Der hat schon paar mal ü18 gekauft, das wird schon stimmen" ist genau so anfällig für Manipulation wie Bewertungen. Da müsstest du Sicherheitseinrichtungen mit rein bringen, wie Alter des Account, wie viel und was hat der "Käufer" in welcher Zeit UND von wem gekauft, dass das einiger Maßen "Safe" wäre. Und dann gibt es aber immer noch keine Garantie... Also fragt der Verkäufer eh nach Perso.

Den Aufwand kann sich das ASVZ also dann auch sparen.

 

 

 

Wenn einer schon 14 Jahre den Account hat, kann man sicher sein, er ist ü18.

(48 Posts)

(nachträglich editiert am 16.10.2021 um 20:03 Uhr)

Wer die Gesetze einhalten will, muss den Ausweis persönlich überprüfen. Nur dann ist er auf der sicheren Seite. Wer eine Ausweiskopie verlangt, verstößt gegen das Gesetz. Eigentlich.

Hier ein Link, der das Problem ganz gut beschreibt, ohne Pragraphen zu zitieren, die hier sowieso jeder so auslegt wie er will.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Kommentar-Unerlaubte-Ausweiskopien-niemanden-kuemmert-s-3595520.html

Aus dem Artikel:

Das Scannen und Speichern des Persos ist definitiv verboten. Hierzu gab es auch bereits einen Fall vor Gericht.

 

 

Nein, tut der Verlangende "eigentlich" nicht. Siehe den von dir verlinkten Artikel:

"[Update: 23.05.2018]: Mitte Juli 2017 wurde § 20 Personalausweisgesetz und § 18 Passgesetz geändert. Demnach sind Kopien in vielen Fällen nun erlaubt. Im Kern: Nur der Ausweisinhaber selbst darf die Kopie (auch Fotografie, Scan) anfertigen und sie muss als Kopie klar erkennbar sein. Selbst dann darf nur er selbst die Kopie an einen Dritten weitergeben (dieser aber nicht an weitere) und für eine Weiterverarbeitung der Ausweisdaten ist eine Einwilligung des Ausweisinhabers nötig, soweit sie überhaupt zulässig ist."

Ja, du hast recht. Allerdings gebe ich die Ausweikopie ja nicht an einen Dritten weiter, sondern an tausende. Und es sollte dem Verkäufer klar sein, dass er die E-Mail, mit der Ausweiskopie sofort löschen muss und nicht als Beweis, wie er es wohl gerne tun würde, behalten darf.

(314 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 16.10.2021 um 20:15 Uhr)

Du missinterpretierst "Dritte" falsch.

Du leitest deinen Ausweis höchstens an tausende "Dritte" weiter. Was du darfst, nach obigen Regeln.

Wenn du das nicht magst, musst du damit leben, das die Leute dir ihre Sachen nicht verkaufen möchten.


(nachträglich editiert am 16.10.2021 um 22:17 Uhr)

Absolut! Keine Ausweiskopie, kein Kaufvertrag gemäß §433 BGB.

Das ist so ja nicht richtig; Ausweiskopie hat mit dem Kaufvertrag erstmal nichts zu tun.

Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste der potentielle Verkäufer erst deinen Ausweis sehen, bevor er überhaupt deine Kaufanfrage annimmt. Geschieht dies erst im Nachhinein, bzw halt garnicht, darf man sich nicht wundern, wenn die Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Käufer eben seinen Pflichten nicht nachkommt; die wären in dem Falle:

Dem Verkäufer nachzuweisen, das man den betreffenden Gegenstand legal erwerben kann.

Tut man das nicht, verhindert man quasi den Kauf, als Käufer, der Verkäufer muss ja sicherstellen, das er nicht an U18 verkauft. GG.

(1484 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 16.10.2021 um 23:05 Uhr)

@Adam

Viele verwechseln den Marktplatz mit einem Dienstleister wie eBay etc.

Der Marktplatz ist nichts anderes als ein visualisierter Forumsauszug, der das Zusammentreffen von Kauf- und Verkaufinteressierten ermöglichen soll. Quasi ein Goodie für die Community, um nicht mehr benötige Artikel kostenlos respektive  provisionsfrei untereinander vermitteln zu können. Anders als es z.B. bei eGun und den anderen Onlineauktionshäusern der Fall ist.

Aktuell haben wir hier im ASVZ über 150.000 Registrierungen. Demnach ist eine entsprechende Verifizierung nicht nur zeitaufwendig sondern auch rechtlich sowie technisch aufwendig (Datenschutz) und damit auch mit hohen Kosten verbunden.
Also eine Maßnahme, welche für ein kostenfreies Forum im völligen Ungleichgewicht ist, damit User nicht mehr Ihre rechtlichen Pflichten beim Handel beachten müssen.

 

 

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