Erweiterung des Moderatorenappell.
(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 18.06.2020 um 22:24 Uhr)

Ich hab bereits am 12.12.2018 in diesem Thread einen Beitrag verfasst der sich damit beschäftigt den Appell an die ASVZ-User um Cyberkriminalistische Rechtsmaßnahmen zu erweitern. Ich dachte damals es würde Sinn machen und bin noch immer dieser Meinung.

Es geht um diesen Thread vom Moderator "flear 6917"

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000062413&seite=1

 

Der besagte Beitrag wurde damals gemeldet und ausgeblendet. (Siehe Bild)

Im Grunde ging es um folgende Punkte.

 

Man könnte den Thread noch um relevante Gesetestexte mit Bezug auf Cyber-Vergehen etwas erweitern.

  • Nötigung(§ 240 StGB)
  • Bedrohung(§ 241 StGB)
  • Erpressung(§ 253 StGB)
  • Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes(§ 201 StGB)
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen(§ 201a StGB)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses(§ 202 StGB)
  • Nachstellung(Stalking, § 238 StGB)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung(§174 StGB)

 

Wie sieht man das heute aus Sicht der Moderation oder der User?

Macht eine Erweiterung des Moderatorenappell mit diesen Inhalten Sinn oder eher nicht?

Habt ihr eventeulle andere Vorschläge zu Ordnungswidrigkeiten, Gesetzen und Stafen die man dem allgeimen Usern des World Wide Web in deisem Thred in das Bewustsein rufen sollte oder liege ich da tatsächlich völlig falsch?

 

Grüße

Worm² Bad Drama Dragon³

 



Die Leute, die sich nicht an den VHK1 halten, werden sich auch nicht an § halten, einfach, weil nicht gelesen oder egal. Warum sollte man also, etwas was schon gut lesbar im Gesetz steht, jedem mit genügend Hirnkapazität logisch sein sollte, noch explizit erwähnen? Der DAU macht wieder das, was ich oben schrieb, sagt ja, liest nicht oder ignoriert es ganz.

Ich versteh es nicht.

Was genau will hier ein Random unwichtiger Typ der irgendwelche Gesetze aufzählt und auslegt/ interpretiert  von mir? (Mir als Nutzer)

Was erwartest du Jahrzehnte später von mir?

Oder möchtest du auf die neusten "nützlichen" politischen Entwicklungen besprechen?

Bitte noch Vorbereitung eines Angriffskrieges auf albanischem Boden mit aufnehmen

[Thread verschoben nach: "Kritik und Anregungen"]

Hmm, ich habe den damaligen Thread schon wieder vergessen, und ich wette, ich würde auch den nächsten Paragraphenthread ganz schnell wieder vergessen.

Denn: Themen wie Nötigung, Bedrohung, ..., also alles, was jetzt hier hochgeholt wird, hat mir die Mama in der Kinderstube beigebracht. Es mag durchaus sein, dass ich altersbedingt nicht auf dem neuesten Stand bin, ab wann sich Schneeflöckchen vor mir und meinen Sprüchen in den Safe Space zu Katzen- und Welpenbildern retten dürfen, aber daran würde auch so eine Paragraphendiskussion nicht viel ändern.

Ich finde Diskussionen über Rechtsfragen, die Airsoft direkt betreffen, also Waffenrecht, Schießsportstättenverordnungen usw., als sinnvoll, weil sich diese Gesetztesinhalte in weiten Teilen nicht mehr über Logik und Ethik erschließen, sondern in der Tat juristisch ausgelegt werden müssen.

Also: erziehungsbedingt verstehe ich und weiß ich, dass ich nicht mit einer Airsoftwaffe über die Straße gehe und Menschen nötigen oder bedrohen darf. Was ich als Airsoftler allerdings nicht weiß, wenn ich neu ins Hobby komme, sind gesetzliche Vorgaben zu Full Auto, Lampe an der Waffe (ab 0.5J) usw., oder was ich an der Waffe selber schrauben darf.

 

[Post von [Mitglied gelöscht] (19.06.2020 10:35) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
(2136 Posts)

(nachträglich editiert am 19.06.2020 um 13:12 Uhr)

Ach Quadratwurm, ich denke, das Listen von Paragraphen ist sinnlos.

Von Interesse für mich wäre einzig eine Sammlung von belegbaren Vergehen oder vermeintlichen Vergehen, mit Infos zu Hergang, Vorwurf und der Rechtssprechung dazu.

[Post von [Mitglied gelöscht] (19.06.2020 15:31) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]



Anzeige