Preisanfrage und gültigkeits dauer?

moin,ich bin noch nicht sehr lange hier mit dabei aber ich habe vor 2 tagen eine 

kaufanfrage mit preisvorschlag gesendet.bis jetzt hat sich der verkäufer noch nicht bei mir gemeldet.

darum meine frage wie lange ist die anfrage gültig?

ich kann ja nicht 5 oder 6 tage warten,denn es kann ja sein das ich etwas anderes finde aber nicht kaufen kann weil die kaufanfrage noch läuft.

denn wenn der verkäufer akzeptiert in ich ja einen kaufvertrag eingegangen und muß den artikel auch kaufen oder?

 

sven

(338 Posts)

(nachträglich editiert am 25.12.2019 um 21:04 Uhr)

Natürlich kannst du 5 oder 6 Tage warten.

Es ist Weihnachten und es könnte gut sein, dass so Mancher seine Zeit mit seiner Familie verbringt und nicht ständig am Rechner/Handy hockt...

 

Noch ein frohes Fest...

edit: Danke lieber Melder...

Aber was ist an meinem Beitrag Spam/Trolling?

(1217 Posts)

(nachträglich editiert am 25.12.2019 um 21:31 Uhr)

Darum empfiehlt es sich, grundsätzlich erst einmal mit dem Käufer / Verkäufer schriftlichen Kontakt zu haben, bevor man eine Kaufanfrage sendet. Insbesondere, wenn man verhandeln will.

Gefährliches Halbwissen, da ich nicht so BGB-kundig im Bereich des reinen Privatrechts bin: Ich meine, zwei Wochen hat der Verkäufer nun Zeit, den Vertrag anzunehmen, danach ist er zwar nicht nichtig, muss aber von dir nicht mehr eingegangen werden oder so....

Bitte um Korrektur, falls es einer weiß, ich möchte gerade nicht danach suchen, die Feiertage sind so schon stressig genug...

In diesem Sinne: Das nun einfach als persönliche Erfahrung ansehen und nächstes Mal besser machen.

Frohe Festtage!

 

Edit: Da scheint ja jemand ganz witzig zu sein... Wenn man sonst nichts am ersten Weihnachtsfeiertag zu tun hat - Es sei dem Melder gestattet, schließlich ist ja die Zeit der Liebe und so ;-)

Zu meinem Halbwissen: Darum habe ich es gekennzeichnet, dass der findige Leser sich selbst informieren kann.

jo dann danke erst mal und noch ein frohes festsmile

[Post von User 77172 (25.12.2019 17:43) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(987 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 25.12.2019 um 18:55 Uhr)

Da es wohl doch noch Diskussionsbedarf gibt. Öffne ich den Thread wieder. Viel Spass!

(132 Posts)

(nachträglich editiert am 25.12.2019 um 21:51 Uhr)

Die Anfrage wird im ASVZ nach 5 Tagen automatisch gelöscht (vor 10 Tagen zuletzt "getestet").

Ich gehe davon aus, dass du auch mit einer Nachricht an den Verkäufer dein Gebot wirkungsvoll widerrufen kannst, solange der Vertrag noch nicht zustande kam.

Um einen rechtlichen Kaufvertrag abzuschließen benötigt man 2 Willenserklärungen.

Die des Käufers und die des Verkäufers :

 

Ich will X zum Preis Y kaufen.

Er will X zum Preis Y verkaufen.

Das ist der leichteste Fall.

Dein Anliegen ist momentan:

Ich möchte deinen Artikel X für meinen Wunschpreis Y kaufen. (Einseitige / deine Willenserklärung).

Diese ist ,solang der Verkäufer es nicht annimmt, noch kein Kaufvertrag.

 

Schreibe Ihm eine nette Mail und nehme dein Angebot zurück. Begründe dies noch sinnvoll und es sollte kein Problem geben.

 

Bei Falschinformationen bitte sich bei MIR melden :D

 

Mfg Nemus




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