BF-88E neues PMR446 Funkgerät zum Spitzen Preis!!
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Hallo!

von Baofeng gibt es eine zugelassene Version des Bf-888 unter dem Namen BF-88E  mit ZULASSUNG IM PMR446 BEREICH! (echte16 Kanäle!!)

 

Die ersten Tests waren sehr positiv!

 

Eine gute Alternative zu  illegalen Funkgeräten!

 

Die CTCSS Töne und PMR Frequenzen  können im legalen Ramen mit dem Baofeng USB Programmierkabel und der Software "Chirp"  (Einstellung BF-888) geänderte werden.

Um für die Zukunft gerüstet zu sein empfiehlt sich den Subton 151.4Hz (CTCSS Ton 24 = NATO Subton) sendeseitig zu hinterlegen um zulünftig bei großen Veranstaltungen über Simplex Relays kommunizieren zu können (ist als Simulation für 2x PRC77 oder 2x SEM im Relaysbetrieb mit Relayskabel gedacht)

 

"Rechtschreibfehler dürft ihr gerne behalten" ;-)

 

LG Arthemis

 

 



(5855 Posts)

(nachträglich editiert am 11.08.2018 um 13:38 Uhr)

Und? Preis etc.

Sehen den H-777 zum verwechseln ähnlich.

Brauch man weiterhin eine Funklizenz?

Bilder der Zulassung? Schreibt das ein Chinese auf die Papiere oder ist das gesichert?

CE zeichen ja nein?

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

So lange die Zulassung durch offizielle Quellen nicht nachgereicht wurde, ist hier dicht.

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

Habe die BNA angeschrieben, und den Sachverhalt dar gelegt.

 

Hier der Mail-Verkehr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 /Blabla, warum die Anfrage blala/

 

Meine Fragen deshalb:

Darf das Baofeng BF-88E (CE Nr.18-211354 ) von Leuten ohne Amateurfunkzeugnis betrieben werden?

Gibt es eine Liste von zugelassenen Geräten für „nicht-Amateurfunker“ die wir in unserem Forum publizieren dürfen?

Welche genauen Kriterien bedarf es, um ein Funkgerät ohne Amateurfunkzeugnis zu betreiben? (Kennzeichen? Sendeleistung? Antenne? Funktionen? Cross-Band-Repeater? Usw.)

 

Ich hoffe ich bin mit meiner Anfrage an der richtigen Stelle gelandet und freue mich auf eine detaillierte Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Antwort der BNA:

 Sehr geehrter Herr NANO,

 vielen Dank für Ihre Anfrage.

 

Die von Ihnen beschriebenen Empfangs/Sendegeräte unterliegen im Frequenzbereich von 446 MHz der Allgemeinzuteilung, sind also lizenzfrei und von jedermann zu verwenden, wenn die in der Zuteilung beschriebenen technischen Parameter ( siehe dazu den Anhang ) eingehalten werden.

Zudem sind auch die dort gegebenen Hinweise zu beachten.

 

Eine Liste über zugelassene Geräte liegt mir nicht vor.

 

Sollte der Verdacht einer elektromagnetischen Unverträglichkeit, insbesondere einer Funkstörung, vorliegen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Störungsannahme der Bundesnetzagentur

unter der Rufnummer 0 48 21/86 55 55 oder per mail an Funkstoerung@bnetza.de.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 Sens

 

So detailiert wie ichs erhofft hatte wurde es leider nicht. Schade...

Der Anhang ist auch SEHR INTERESSANT!

https://filehorst.de/d/cDFuwurg

 

Es ist weder die Rede von einer nötigen Abnahme der Geräte, noch vom CrossBandRepeating oder dem Antennensachverhalt (Was extra mit erwähnt wurde, und bei dem wir schon wissen wie der Stand ist).

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

[Thread wieder geöffnet]

"Eine Nutzung zugeteilter Frequenzen darf nur mit Funkanlagen erfolgen, die für den Betrieb in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen bzw. gekennzeichnet sind (§ 60 Abs. 1 S. 3 TKG)."

Das ist ja wieder ein sehr spannender Kaugummi. Wie genau muss die Kennzeichnung aussehen? Woran erkenne ich, dass eine Funkanlage für den Betrieb in der BRD vorgesehen ist?

Normalerweise steht dort auf einem Sticker PMR (oft auf dem Typenschild). Zumindest hatte ich das so bereits auf mehreren PMR Versionen von Amateurfunken. 

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 16.08.2018 um 15:59 Uhr)

Antwort der BNA:

Sehr geehrter Herr Nano,

grundsätzlich erzeugen alle elektrischen Geräte ein elektromagnetisches Feld, das wie bei einem Sender - hier allerdings ungewollt - in die Umgebung abgestrahlt wird und zu Funkstörungen führen kann. Um Funkstörungen zu vermeiden, müssen alle elektrischen Geräte, die in den Handel gebracht werden, international und national festgelegten Normen und Standards entsprechen. Mit dem CE-Kennzeichen am Gerät erklärt der Inverkehrbringer, dass die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden. Dennoch kann es beim Betrieb von defekten, veralteten oder falsch bedienten elektrischen Geräten oder von Funkanlagen, die abweichend von zugeteilten Frequenznutzungsparametern betrieben werden, zu Funkstörungen kommen.

Näheres zum Inverkehrbringen von Produkten erfahren Sie unter dieser Adresse:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Technik/InverkehrbringenvonProdukten/inverkehrbringenvonprodukten-node.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Sens

 

 

Scheinbar reicht es der BNA wenn ein CE Kennzeichen drauf ist. Sehr interessant...

Der Aussage oben entnehme ich, dass es der BNA viel wichtiger ist, dass die Geräte auf der korrekten Frequenz mit der "üblichen" Leistung funken, als irgentwelche Abnahmen.

Hallo, ich habe mir mal ein 4-er-Set von den BF-88e kommen lassen.
Erster Eindruck - Oh ein BF-888s...(liegt ein Faltblatt als "Anleitung" dabei. Aufdruck:  Uer`s Manual BF-888S  PMR)
Schreibfehler gibt es also auch dazu ;-)
Ein zweiter Blick zeigt dann eine fest verbaute Antenne.
Im Akkufach dann das Etikett mit PMR446MHz-Aufdruck und einem CE-Zeichen.
Programmieren lässt sich das Teil auch mit der alten Software für Retevis H777 oder das Boafeng BF-888s.
Die Sendeleistung lässt sich mit beiden Softwarevarianten von LOW auf HIGH setzen, allerdings kann ich nicht feststellen ob das was bringt, weil ich kein Messgerät dafür habe.
Im Gelände/Gebäude müsste das erst noch getestet werden.
Oder hat schon mal jemand gemessen ?

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

Magst du Bilder nachreichen?

Gibt davon genug Bilder im Netz: Versichere Echtheit da ich im selben Haushalt wohne.

https://www.amazon.de/Baofeng-BF-88E-Funkger%C3%A4t-Handfunkger%C3%A4t-Lizenzfrei/dp/B07C7RXWXG

(6870 Posts - Leiter der Moderation)

Ich meine vom diesem PMR-Aufkleber, und dem CE Zeichen, damit wir mal ne Referenz haben...

 

muss ja nicht mehr heute sein... ^^

Sind die Anschlüsse für PTT etc. nur für Boafeng Geräte oder bspw. Kenwood Anschluss?

(5855 Posts)

(nachträglich editiert am 22.08.2018 um 20:45 Uhr)

So weit ich mich erinnern kann sind es kennwood stecker, testen kann ich es nicht, kein kenwood daheim. Kann man aber im WWW nachlesen :-)

Um euch zufrieden zu stellen:

Links die neuen, Rechts die alten. Es handelt sich bei beiden nur um Aufkleber. Neu ist quasi nur die feste Antenne, etwas kürzer als die normalen und etwas flexibler (im vergleich zur standard boafeng. bei meinem ist schon die kurze nachrüst gummiantenne drauf), die Aufschrift pmr446 und zu guter letzt die noch unbestätigte sendeangabe (nicht auf dem Gerät) von max 0,5 Watt.



(14 Posts)

(nachträglich editiert am 25.08.2018 um 16:12 Uhr)

Kann die Fotos von Jago bestätigen, wobei noch gesagt sein soll, dass das rechte Gerät ein RETEVIS H777 ist, welches absolut baugleich ist mit dem Baofeng BF-888s. Den einzigsten unterschied konnte ich bei der eingebauten Lampe feststellen. Beim Retevis ist SOS-Signal als Blinklicht, beim Baofeng nur blinken in kurzer an-aus-Folge einstellbar.
Optisch sonst bis auf den Schriftzug gleich.


Der verdeckte Steckanschluss ist definitiv Kenwood-Belegung.
Da passt mein altes Programmierkabel und die Software zum programmieren der Kanäle, Leistung usw. funktioniert auch problemlos bei allen 3 Modellen.

Dank an Andrea-Patrizia für den Hinweis auf die CE-Geräte. Ich sehe das auch als kostengünstige super Alternative zu den herkömmlichen "Chinaböllern"

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