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(nachträglich editiert am 07.02.2024 um 13:19 Uhr)
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(nachträglich editiert am 16.01.2015 um 16:33 Uhr)

Also, Importieren währe ein Straftat, auch wenn du sie später funktionsuntüchtig machst.

Beim Rest kenne ich mich nur wenig aus.

Wenn die Holländer das vor Ort für dich machen oder du selbst hinfährst und das außerhalb der BRD machst, sollte das kein Problem darstellen. Ist dann ja nur noch eine Deko-Waffe.


(nachträglich editiert am 16.01.2015 um 17:18 Uhr)

Kann den Beitrag von Alkany HD nur bestätigen:

Außerhalb umbauen und problemlos mitnehmen.

Umbauen lassen kann problematisch werden, wenn sie (auch versehentlich) doch als Illegale nach Deutschland geriet.

 

Quelle: BKA

Korrekt. Wenn die Waffe in Holland unbrauchbar gemacht wird, sodass sie nicht wieder schussfähig zu machen ist, dann kannst du sie nach Deutschland einführen. Dann ist sie ein Dekoobjekt und Anscheinswaffe. 

Ansonsten darfst du sie dir dann auch ohne F in deine Vitrine stellen. 

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(nachträglich editiert am 07.02.2024 um 13:20 Uhr)

 

 


(nachträglich editiert am 16.01.2015 um 18:39 Uhr)

Für Dekowaffen gelten im Besonderen aber bestimmte Auflagen. Beispielsweise Lauf anbohren, Magazinschacht verscheißen, Abzugsmechanismus innen außer Kraft setzen, um nur einige Punkte zu nennen.

Allerdings wird da von einer scharfen Waffe als Ausgangsobjekt ausgegangen und nicht von einer Softair. Wenn es ein reines Anschauungsobjekt sein soll, könnte der Shopbesitzer statt den Schweißarbeiten eventuell mit etwas Epoxy oder einem anderen sehr starken Kleber arbeiten, um auch wirklich sicherzustellen, dass man da nicht einfach wieder ein Innenleben reinmachen kann. Damit wärst du wirklich auf der sicheren Seite.

 

Die Brocken würde ich mir nachsenden lassen in einem anderen Paket , es ist ja nicht so das du die für andere 1911 er eventuell wiederverwenden könntest die ein F haben oder so ;-)

(1670 Posts)

(nachträglich editiert am 16.01.2015 um 19:09 Uhr)

Alkany, das ist so nicht ganz richtig, bei Dekowaffen müssen in erster Linie der Lauf 6mal im hinteren Drittel in Kalibergröße durchbohrt sein und ein Metallstift muss eingeschweißt worden sein, die Kammer muss zu geschweißt sein und der Verschluss muss unbrauchbar sein, meistens wird er im nicht sichtbaren Bereich im 45° Winkel abgesägt. 

Hab selber 2 legal erworbene Dekos rumliegen, ein STW-40 und eine Zastava M72AB1.

Abzugsmechanismus und Magazinschacht können natürlich weiterhin funktionfähig bleiben. Am besten mal die Artikelbeschreibungen bei Egun von Dekos durchlesen.


(nachträglich editiert am 16.01.2015 um 19:42 Uhr)

Ich hab das jetzt nicht extra nochmal nachgelesen, sondern das waren einige der Modifikationen, die ich mal bei einem Deko-StG44 von einem Freund gesehen habe, das wir mal auseinander genommen haben. Ob das dann pauschal bei jeder Deko-Waffe so gemacht wird, weiß ich nicht.

Eigentlich wollte ich damit auch nur anregen, dass es mit den Deko-Waffen allgemein vielleicht doch nicht so einfach ist, wie man sich das im ersten Moment vorstellt.

Wo kein Antrieb, da keine Waffe. Entferne einfach das Nozzle und/oder den Innerbarrel, und schon hast du keine Waffe in Sinne von F im Fünfeck mehr. 

Bei nachweisbar seltenen Waffen kann man auch mal schnell eine Ausnahmegenehmigung von den Behörden bekommen, so dass man sie funktionierend importieren darf und dann zum Beschussamt geben kann.




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