Review: SimGun - Erweiterung beim Airsoft und mehr!
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Ja, Blueguns dürfen das. Eine blau bemalte Waffe ist genau das, eine blau bemalte Waffe. Es ist keine Bluegun.

Wurden Blueguns nicht als Anscheinswaffe angesehen, da die Größe nicht verändert wurde?

Wo ich spielen würde, wenn so eine hammergeile Fee vorbeikommen würde?
Hier gibt es in der Nähe einen alten Truppenübungsplatz, der dazu ideal wäre.
Nur ein paar Gassigänger kommen da vorbei.

Leider gibt es die gute Fee nicht.^^

Hab mal gesucht.

WaffG Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1:

1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen. 

 

Da steht nicht "neonfarben bemalte Materialien..." 

 

Da man meinen Worten eh nich glaubt:

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000027728&seite=1 

Chris (ATW)
(1838 Posts - Moderator)

vor 5 Jahren

Farbgebung ist grundsätzlich kein Erkennungsmerkmal für eine nicht scharfe Waffe.

Scharfe Waffen bekommt man schon in allen erdenklichen Neonfarben.

Einzige Ausnahme sind durchsichtige Waffen, die mit einem Neonfarbenen Rohr versehen sind. Diese werden vom LKA Bayern (mit anerkennung der anderen Bundesländer) nicht als Anscheinswaffen bewertet.

Die Größenregelung (50 % der Originalgröße ) gilt ebenfalls.

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