Rechtliches: ist eine asg unter 0,5J nach umbau legal zu führen?

Is ne dumme frage und ich habe auch nicht vor das zu machen aber dennoch: wenn man eine asg unter 0,5J fest in einen nicht mit waffen zu tun habenden gegenstand einbaut oder wenigstens die technik, dann wäre sie ja prinzipiell keine scheinwaffe mehr und somit ohne probleme in der Öffentlichkeit zu führen oder? Also als beispiel(recht humorvoll) hat man dann ein meinetwegen plüschpony aus dem vorne nunmal bbs rauskommen:D

Ps: musstes im einsteigerforum schreiben weil ich nich erst 5 tage warten wollte;)

Ich nehme an dass das nicht so einfach sein wird
Da,je nach dem was du für ne waffe verbaust
immer noch Trigger und Magazin vorhanden ist ist es von außen immer noch als waffe erkennbar.

Ja gut, daran hatte ich jetzt noch gar nicht gedacht... hatte mir nur allgemein die frage gestellt... aber mal angenommen man schafft es irgendwie die waffe komplett unsichtbar zu machen, dann müsste es ja wegen den 0,5 joule prinzipiell als schießendes (in meinem (schlechten) beispiel) plüschpony durchgehen und in keinem punkt mehr unters waffengesetz fallen oder?:)

Ich würde hier einfach mal die Zusammenfassung von Chris publizieren. 

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

"ASGs mit einer Mündungsenergie von höchstens 0,5 Joule sind von
allen waffenrechtlichen Regelungen, außer §42a WaffG, ausgenommen (Anl. 2 Abs. 3 UAbs. 2 Nr. 1 WaffG)."

Gehen wir nun in das WaffG zu §42a ... 

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

"(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen."

Demnach darfst du die Waffe in der Öffentlichkeit nicht führen. 

Was ist denn nun eine Anscheinswaffe? .... Gehen wir doch mal zu Anlage 1.6 ...

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1_83.html

"1.6 
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.
Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung im Sinne des § 17 sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die gemäß § 10 Abs. 4 eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen."

Demnach kannst du keine ASG unter 0,5J in der Öffentlichkeit führen, da du ja eine "Schusswaffe, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorruft und bei der zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet wird". 

Wenn du jedoch die Internals der 0,5er ASG in ein Plüschpony einbaust, sehe ich da kein Problem, da es sich nach dem Gestz um ein Spielzeug handelt und ein Plüschpony ist für mich auch keine Anscheinswaffe.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege! 

Ich übernehme keine Garantie für Richtigkeit!

 

Ich wollte gerade das selbe, wie Keule schreiben. Thumb up!

Aber der Sinn des Ganzen erschließt sich mir nicht. Willst du mit einer 0,5er als Plüschpony getarnt Passanten in der Innenstadt beschießen oder haste so viel Langeweile deine Zeit damit zu verschwenden so etwas zu bauen?

Ja Marcel, die Frage nach der Verwendung habe ich mir auch gestellt, aber wollte dann lieber nicht weiter drüber nachdenken. Das wäre dann zu viel Kopfkino :D 

(*Spaß an*)

Nur so, ob das nun ne ASG oder nen Kugel spuckendes "Plüschpony" ist ... Deinen Nachbarn darfst du damit immer noch nicht legal malträtieren. ;) 

(*Spaß aus*)

ja geil....Nur so, ob das nun ne ASG oder nen Kugel spuckendes "Plüschpony" ist

 

ich finde Plüschpony irgendwie krass...

Was soll der blödsinn...was hast du vor...schliesse mich meinen vorrednern an..

Ersteinmal ein großes dankeschön an die ausfühliche gute antwort! Wie am anfang habe ich in keinem fall vor, so etwas zu bauen und das plüschpony war auch nur ein schlechtes beispiel! Ich habe mich nur gefragt ob  ob eine als nichtwaffe "getarnte" asg, oder die internals in einem nicht waffen ähnlichen gegenstand als waffe durchgehen würden:) 

Kann und darf ich mir, mit einem 16er Holzbohrer, ein Loch in die Kniescheibe jagen und Milch durchgießen?

Ja guuut ich seh ein das war jetz nich so ne sinnvolle frage aber trotzdem danke dass sich jemand die mühe gemacht hat zu antworten..

das mit dem holzbohrer würd ich übrigens nicht empfehlen das fängt nach ner zeit so an zu stinken wenn die milch vergammelt;)

(1759 Posts)

(nachträglich editiert am 19.04.2014 um 10:21 Uhr)

Versteckte Unsichtbare Waffen unterliegen auch noch mal Gesetztliche Regelungen und dagegen sind AS gesetzte harmlos...

Korriegiert by Flea nen paar post drunter.

Paul. Unter 0,5 ist keine Waffe. Waffen über 0,5J, die einen anderen Gegenstand vortäuschen, sind verbotene Waffen.

mal ne etwas andere frage: in wieweit sind den die Mini Panzer erlaubt? darf man damit auch übern Gehweg brettern?

Darf man an einem Fliegenden Objekt (Spielzeug Helikopter,Flugzeug...) eine <0,5 pasteln und damit auch im Park rumliegen?

Natürlich wäre es immer noch verboten damit auf Menschen, Tiere und Persönlichem wie Öffentlichen Eigentum zu schießen.

(1365 Posts)

(nachträglich editiert am 18.04.2014 um 21:37 Uhr)

Das ist doch das selbe wie das Plüschpony, es ist keine Waffe/Anscheinswaffe. Und selbst wenn es irgendwie als Waffe gewertet wird, wird hier eine Abweichung des Maßstabes um mehr als 50% Überschritten womit es nicht mehr als Anscheinswaffe zählt. 

Siehe WaffG Anlage 1.6.3

Der Panzer mit Schussfunktion <0,5J ist somit nach dem Gesetz genau so ein Spielzeug wie ein RC Monstertruck.




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