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(nachträglich editiert am 23.03.2014 um 20:19 Uhr)

Hey Leute,

 

Da ich mich dazu entschieden habe mir eine neue Softair zu verkaufen würde ich meine alte G36C von JG gerne verkaufen und auf der Rechnung steht dass ich sie Oktober 2012 bei SOftair Professional gekauft habe.

Nun habe ich im Internet nichts gefunden zu der Garantie, aber da sie ein elektrisches Gerät ist müsste man doch theoretisch 2 Jahre Garantie haben, oder?

Würde ich gerne wissen ob ich das beim Verkauf noch als Restgarantie angeben kann.

 

MfG

Garantie nicht mit Gewährleistung verwechseln.

Garantie ist en der Regel 1\2 bis 1 jahr

Vor allem bei Airsoft gilt im Regelfall: Garantie is nich. (Das ist ein Gebrauchsgegenstand, der so stark genutzt wird dass man kaum Garantie darauf geben kann.)

Soweit ich weiß, gilt für 6 Monate eine "Gewährleistung", in der Zeit muss der Shop beweisen dass der Fehler nicht werksseitig vorhanden war/ durch falsche Benutzung entstand.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, oder des Händlers! UND immer mit Bedingungen verknüpft...

Bei der Gewährleistung geht es um die Mangelfreie Übergabe des Produktes an den Kunden... dies gilt für den Zeitraum von Sechs Monaten nach kauf  bzw. übern. Der Ware.

Der Kunde ist hier aber an den Verkäufer z.B. Kotte..Begadi usw. Gebunden ..nicht an den Hersteller was ohnehin bei Softairwaffen schwierig wäre..

 

Gruß

Andreas




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