Gearbox öffnen - rechtlich verboten?
Seite: 1 2

(nachträglich editiert am 21.03.2014 um 11:15 Uhr)

Hallo zusammen,
ich bin noch ziemlich neu hier und mit der Materie im Airsoft-Bereich noch nicht so vertraut. Daher hoffe ich, dass ihr mir bei Folgendem behilflich sein könnt:
Ich besitze eine DBoys (Boyi) M4 RIS BI-5181 mit Akkubox, d.h. die Verkabelung für den Akku ist vorne (im Handguard). Nun habe ich aber vor, die Kabel nach hinten in den Schaft zu verlegen, da mich Akkuboxen optisch nicht ansprechen.
Ich habe die ASG bereits auseinander gebaut und zunächst versucht, die Kabel außen an der Gearbox vorbei nach hinten zu führen, weil ich mir das Öffnen der GB gerne erspart hätte. Da der Zwischenraum dort aber für die Kabel viel zu eng ist, komme ich wohl doch nicht darum, die GB zu öffnen.
Nun ist außen an der GB noch ein Sicherheitssiegel mit folgendem Warnhinweis angebracht:

"ACHTUNG: Die Manipulation/Entfernung dieses Sicherheitssiegels kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen."

Wenn ich die GB öffne, wird das Siegel allerdings zerstört. Jetzt habe ich natürlich Angst vor den "strafrechtlichen Konsequenzen", wenn ich die GB öffne und daher dachte ich, ich befrage euch erst mal zu diesem Thema. Also: Welche (strafrechtlichen) Auswirkungen hat das Entfernen des Siegels und wie wird es bemerkt, falls die ASG mal kontrolliert wird (ist übrigens eine AEG < 0,5J)? Im Prinzip mache ich ja keine Veränderungen an der GB, sondern verlege nur die Kabel bzw. ich löte sie um. Dass ich an den einzelnen Komponenten (z.B. Feder, Piston, etc.) keine Veränderungen vornehmen darf, ist mir natürlich klar.
So, ich hoffe ihr könnt mir da helfen und freue mich auf eure Antworten.

Achja, weiß jemand zufällig genau, welche Gearbox-Version in meinem Modell verbaut ist? Oder woran kann ich das erkennen?

Öffnen darfste.Wozu der Aufkleber da is?Ken Plan,ignorier ihn.Gearbox ist eine Standard V2
(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 21.03.2014 um 11:28 Uhr)

Wenn es eine AEG unter 0,5J ist, dann zählt sie rechtlich als Spielzeug und fällt so oder so nicht unter das Waffenrecht. (kleine Ausnahme: §42a WaffG "Anscheinswaffe")

EDIT: Das wird nur dann relevant, wenn du durch leistungssteigernde Maßnahmen über 0,5J kommst. Dann zählt sie als freie Waffe und bräuchte ein "F" im Fünfeck.

[Post von Robby-Rob (21.03.2014 11:27) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Erstmal Finger von der gearbox wenn du keine ahnung hast,  um  die Kabel nach hinten zu verlegen benötigst du eine Switch unit mit Kabel nach hintenn.

Um so was ein zu bauen solltest schon wissen was du tust. 

Boah, das geht ja wirklich schnell hier! Also, vielen Dank erst mal für eure Antworten.

Man kann also sagen, dass ich prinzipiell die GB öffnen und damit das Siegel entfernen dürfte (solange ich keine Veränderungen an der GB vornehme), ohne dafür strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen? Habe die ASG übrigens bei softair-professinal gekauft. Habe mal irgendwo gelesen, dass die da diese Siegel anbringen.

@ Cannelloni: Ich hatte gedacht, ich könnte an der Switch Unit selbst die Kabel umlöten!? Falls das nicht möglich ist, sorry für den laienhaften Gedanken. Mir ging es jetzt ja auch nur erst mal ums Prinzip und die (rechtlichen) Konsequenzen, die ich beim Öffnen der GB befürchten muss. Bevor ich da selbst Hand anlege, werde ich mich natürlich sowieso noch erst mal gründlich informieren müssen.

Du kannst im Prinzip alles an der gun austauschen,  sprich nozle, Zylinder,  piston, gears usw. solange du unnter 0,5J bleibst. 

 

[Post von Robby-Rob (21.03.2014 12:09) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Ne Gearbox ist zwar wenn ü 0,5 Joule nen Waffen relevantea Teil aber Du darfst sie Öffnen fùr die Wartung und Pflege! Du darfst keine selbst gebauten sachen einbauen wenn ü0,5 Joule.

 

Warum der Aufkleber drauf ist! Du verlierst die gwährleistung wenn der weg ist! Das sind deine Rechtlichen konsequenzen!

 

Aber Kabel verlegen geht bestimmt auch anders! Es gab meine ich mal nen Thread dazu hier im ASVZ!

 


(nachträglich editiert am 21.03.2014 um 12:15 Uhr)

Der Spruch auf dem Siegel ist denke ich etwas verwirrend.

 

Bleibt die Leistung unter 0,5 Joule, so darf jedes Teil der GB ausgetauscht / ersetzt werden um die GB stabieler zu machen oder evtl. zu reparieren. Bsp.: eins der Gears geht kaputt, dann musst Du die GB zwangsweise öffnen um ein neues einzubauen, oder du möchtest einen Piston mit Plastikverzahnung gegen einen hochwertigeren tauschen.

 

Einer Kabelverlegung steht somit nichts im Weg. Entscheident ist hier nur die Leistung der ASG die 0,5 Joule nicht überschreiten darf.

 

Die Garantie ist jedoch nach dem öffnen weg.

 

Edit: parallel mit Thor geschrieben. Gebe Ihm da absolut recht.

 

Die Switch ist die gleiche egal wo die Kabel rauskommen.Tumen darfst du u0,5J:Alles solange du nicht ü0,5 kommst.im ü0,5J Bereich darfst du alles Tunen,solange du nicht auf ü7,5J kommst,die Waffe nur Semi schießen kannst und die Waffe das F im Fünfeck hat.Immer dieses Halbwissen.Tunen darf man da es an Softairs keine Waffenrechtlichen Teile gibt und die Teile für den Einbau durch den ENDverbraucher vorgesehen ist.Das Waffengesetz wurde für echte Waffen ,,nicht für Softairs geschrieben

(nachträglich editiert am 21.03.2014 um 12:42 Uhr)

Die Knifte muss nicht zum büMa, solange die Joule Werte bei 0,5 unter 0,55 Joule und ü05 unter 7,5 Joule bleiben. Er kann also, solange er sich innerhalb dieser Werte bewegt und nicht selbstgebaute Teile verbaut, machen was er will. Das Siegel ist rechtlich irrelevant und ist lediglich das sogenannte "Garantiesiegel", wie man es auch auf anderen Produkten findet. 

Hier nochmal ein Link, um meine Aussage und die meiner Vorredner zu unterstützen (ursprünglich von Chris ATW gepostet):

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Das Siegel ist schlichtweg dafür gedacht, dass SoPro sieht ob jemand an der GearBox war, wenn eine Softair zur Gewährleistungsreparatur eingeschickt wird.
Andere Shops haben auch Siegel.

Der Spruch weißt auch darauf hin, dass bei Modifikationen strafrechtliche Konsequenzen folgen können, wenn man die Bewegungsenergie von 0,5J überschreitet. Daher nach dem öffnen immer nachmessen.

OK, vielen vielen Dank an euch alle. Ihr habt mir echt weitergeholfen.

@ Scorpion: Ich war nur etwas irritiert, da ich auf dem Garantiesiegel etwas von "strafrechtlichen Konsequenzen" gelesen habe. Aber jetzt habe ich verstanden, dass diese erst dann drohen, wenn man da leistungssteigernde Maßnahmen ergreift und nicht schon durch das bloße Entfernen/Zerstören des Siegels.

Thema kann hiermit geschlossen werden.

Du kannst die Kabel umlöten. Das ist kein Problem. Ich bin definitiv kein Lötprofi, aber das bekomme selbst ich gut hin ;)

Pass aber auf beim Verlegen. Die Kabel liegen unter dem Motor...

Chron dein Gewehr mal wenn es geht. Weill wenn du die GB schon offen hast, kannst du auch gleich Teflonband um den Cylinderhead wickeln und den O-Ring vom Pistonhead über den Zylinder streifen, erhitzen (Fön, Feuerzeug,...) um ihn zu dehnen.

Seite: 1 2



Anzeige