Aufrüsten bzw. Tunen. Was darf ICH selbst machen?
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(nachträglich editiert am 02.11.2013 um 20:50 Uhr)

Hallo Zusammen!

Ich habe ein paar rechtliche Fragen bezüglich des tunen von Airsoft Waffen und dachte mir das diese am besten in die Technik Ecke passt aber da ich neu bin darf ich dort ja noch keine Themen erstellen.

Also ganz konkret... Darf ich selber eigentlich überhaupt etwas am Innenleben meine Waffe verändern?

Mir gehts gerade um Federdruck Gewehre wie im meinem Fall die UTG Shadow Ops Sniper L96.

Es werden ja überall Tuning-Kits angeboten. Von Abzugseinheit über Zylinder und Feder zu HopUp-Kammer und Innenlauf. Aber was davon darf man eigentlich selber austauschen? 

Ich habe die Sniper jetzt seit einem Jahr und wollte mir dieses Jahr ein paar Teile gönnen um sie besser zu machen. 

Ich wollte mir eine Abzugseinheit aus Stahl, eine hochwertigere HopUp-Kammer, einen Präzisionslauf (6,03mm), einen neuen Zylinder mit neuem Zylinderkopf aus Alu und eine um 20% stärkere Feder gönnen so wie fürs Fein-tuning ein Set Barrel Spacer. 

Tja... Jetzt weiß ich aber nicht ob daraus was wird. Wie sieht das rechtlich aus? Darf ich diese Teile selber einbauen?

Um das bei einem Büchsenmacher machen zu lassen habe ich momentan kein Geld. Und selber machen könnte ich es ja theoretisch nur.... 

 

Ob ich es darf ist eben meine Frage. 

 

Ich hoffe mich kann jemand oder am besten mehrere ein Bisschen viel aufklären ;D

 

Danke im Voraus!

 

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Das sollte deine fragen beantworten, falls du noch fragen hast schreib hier einfach nochmal rein 

(8 Posts)

(nachträglich editiert am 02.11.2013 um 00:29 Uhr)

"Veränderungen an Funktionsteilen einer ASG unterlie
gen dem
Erlaubnisvorbehalt (§26 (1) WaffG), sofern die ASG
nicht nur zur
Reparatur oder Wartung zerlegt wird und ausschließl
ich
Wechselläufe oder Wechselsysteme, die zum Einbau du
rch den
Endverbraucher bestimmt sind, eingesetzt werden.
(Nr. 21.1 WaffVwV)
Der Einbau solcher Teile ist frei.
Verändert sich dabei die Leistung innerhalb des ges
etzlichen
Rahmens, so führt dies nicht zum Verlust der Zulass
ung.
Der Einbau selbstgefertigter oder bearbeiteter Teil
e ist nicht
erlaubnisfrei.
Die oben genannte Zulassung unterliegt der Nachprüf
ung, sofern
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die
Handhabungssicherheit oder die gesetzlichen
Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben sind."

 

Zu dem von mir Zitierten Teil des Textes den du mir gegeben hast habe ich einfach ein paar Fragen um sicher zu gehen ob ich auch den Inhalt richtig verstanden habe.

 

Ich selber darf Tuning-Kits wie es sie beispielsweise bei Kotte und Zeller etc. zu kaufen gibt verbauen. 

Wie es scheint wird Tuning eh erst relevant wenn man die Leistung erhöht?

Weiter im Text: Wenn die Waffe mit den neuen Teilen unter den gesetzlich vorgegebenen 7,5J bleibt, erlischt die Kennzeichnung "F" für freie Waffen nicht.

 

"Die oben genannte Zulassung unterliegt der Nachprüf
ung, sofern 
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die 
Handhabungssicherheit oder die gesetzlichen 
Rahmenbedingungen nicht mehr gegeben sind."

 

Explizit hier zu, da diese Stelle sehr wichtig ist habe ich folgende Fragen; 

Bedeutet dieser Absatz das ich die Waffe nach Veränderungen neu absegnen lassen muss? 

Oder ist gemeint das beispielsweise die Polizei wenn sie meine Waffe mal einziehen würde und den Verdacht hat das sie nicht mehr den Gesetzen entspricht nach prüft ob die Freizeichen Kennzeichnung und somit die Zulassung erlischt ist durch meinetwegen einer Schussleistung von 7,5+J oder ähnlich.

Danke im Voraus!

kurzum: kaufst du fertige teil seien es Gears Nozzles Zylinder etc. oder Tuning kits darfst du einbauen auch wenn sie die leistung Steigern solange diese unter 7,5J bleibt, da sie für den einbau durch den Endverbraucher(also durch dich) Vorgesehen sind, dabei ist keine Nachprüfung erforderlich

Wie das untere Zitat gemeint ist kann ich dir offen gestanden selbst nicht sagen aber Da die sicherheit durch ein solches Tuning Kit nicht gefährdet wird... 

Im Zweifelsfall frag doch mal Chris(ATW)(oder noch besser er antwortet hier) er ist meines Wissens nach der verfasser des verlinkten Textes

Wäre cool wenn er auch eine Antwort seinerseits unter meinen Thread setzen würde. Sofern er ihn überhaupt zur Kenntnis nimmt.

 

Ansonsten werde ich ihn einfach mal anschreiben.

 

Aber bis hier hin erstmal vielen Dank für deine Beiträge!

Ja, Du darfst entsprechende Kits verbauen!

Und ja nur wenn die Waffensicherheit in Frage steht, muss überprüft werden.

 

 

 Über 7,5 J ist die Zulassung ohnehin nichtig (siehe Wortlaut des Gesetzes)

 

 

 

 

wenn man selber jedoch an der waffe bastelt, verfällt die garantie... oder?

lass sie doch die meisten shops drücken sich sowieso davor oder man bekommt die dinger verpfuscht wieder...

Und selbst wenn, man kann ja alles selbst austauschen. 

Also ist ein defektes Teil kein riesen Problem.




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