Flashlight/Laserpointer/Nightvision an ASG´s <0,5j montieren?

Da das Gesetz verbietet, og. Anbauteile an Waffen anzubauen, frage ich mich wie es mit ASG´s <0,5j aussieht. Vor dem Gesetz werden diese ja als Spielzeug angesehen.

->Ist es legal Anbauteile alá Flashlight ect. an eine ASG zu montieren mit einer Mündungsgeschwindigkeit, von <0,5j?

Deine Aussage, dass ASG`s unter 0.5 Joule als Spielzeug angesehen werden ist falsch!

Nur ASG`s unter 0.08 Joule sind Spielzeuge und so darf man an die <0.5 Jouler natürlich auch keine der o.g. Anbauteile dran bauen.

Auch 0.08er die originalgetreu sind fallen unter das Waffengesetz (Anscheinswaffe) ;)

Achso ok, danke für die Antworten! Wollte lieber erstmal fragen, bevor ich mich in irgendwelche Grauzonen begebe^^

 

Ich glaube nicht das Laser ect. an 0,5 joule Waffen erlaubt sind da das ja für alle Waffen gilt.

Jap. Alles was das Ziel beleuchtet ist verboten.
Rot-Punkt-Visiere zählen nicht darunter, da sie eine kleine Scheibe und nicht das Ziel beleuchten.

€/: Wenn du z.B. die Taschenlampe funktionsuntüchtig machts kannst du diese anbringen (z.B. Lampe raus und Batteriefach mit Harz ausgießen)

Ja das habe ich auch schon gemacht bei meiner ASG >0,5j. Dachte nur ich hätte n Schlupfloch bei den ASG´s <0,5j gefunden^^. Aber Flashlight in die Tasche und situationsbedingt rausholen ist nun auch kein Aufwand.




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