Transport von anscheinswaffen
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Knut , ist nicht böse gemeint aber ich verstehe 0 was du mir damit sagen willst...

 

Meine Frage ist einfach nur ob ich alles in meinem Koffer Transportieten kann oder ob ich 3 verschiedene brauche. 

Da Granatenwerfer 

Hülse 

Projektil 

Warum solltest du das getrennt transportieren müssen?

Wenn alles in einem verschlossenen Behältnis ist, ist alles gut.

Corax, weil es ansich ja eine Treibladung ist. 

Kein Gas ist etwas schlecht, lagerungstechnisch (Wird undicht).

Keine Mumpeln und gut.

Faktisch ist die Hülse wie eine Airsoft anzusehen, es sind Kugeln und Treibgas da, somit kann man sie auslösen (Feuerpin Drücken) wie jede Betriebsbereite Knarre auch.

Ist ein F drauf? Verschlossenes Behältnis.

Erregt es den Anschein einer Feuerwaffe? Verschlossenes Behältnis.

Weder noch? Egal. Leg's vielleicht nicht gerade auf die Hutablage. 

 

Corpus , die Hülse hat kein F , wieso verstehe ich auch nicht. Wurde bei Paintball Sports gekauft. Ist aber auch bei anderen Airsoft Läden vorhanden.

Mir ging es einfach ob ich Projektil Hülse und Werfer in einem Koffer transportieren darf oder ob ich für die Projektile auch ein Koffer brauche, da Munition.

Die Projektile sind ja keine Munition im Sinne des Waffenrechts. (ist im WaffG Anlage 1 Unterabschnitt 3 Absatz 1 erklärt).

Von daher kein Problem. Um ganz sicher zu sein, dass kein übereifriger Beamter aktionistisch wird, kannst du die Geschosse natürlich auch in einer anderen Tasche transportieren.

Da es kein F hat und mit Gas betrieben wird ist es somit höchstwahrscheinlich keine Waffe (Transport egal) oder eine illegale Waffe (Transport kleinstes Problem).

Deine Frage ist damit beantwortet. 

(13046 Posts)

(nachträglich editiert am 31.03.2020 um 09:48 Uhr)

Eine scharfe Patrone hat auch kein F darf dennoch nicht im selben Koffer wie die Waffe sein.

Sobald es BBs und Treibgas hat, extern transportieren, fehlen die BBs, weil noch in Tüte, kann es mit in Koffer.

(5905 Posts)

(nachträglich editiert am 31.03.2020 um 11:20 Uhr)

Die Taginn funktionieren ohne BBs, das Prinzip bleibt das Gleiche.

Also ohne Gas ist nicht wegen den Dichtungen und Projektil ist immer dran, also extra.

(13648 Posts)

(nachträglich editiert am 31.03.2020 um 14:56 Uhr)

https://www.paintballsports.de/markierer-und-zubehoer/markierer-zubehoer/tactical-game-innovations/taginn-granaten

Diese?

Es sind Gegenstände die den Anschein §

Machen wir es unlesbar.
Ein Führverbot liegt vor, wenn sie die Bedingungen einer verbotenen Waffe (nach Kriegswaffenkontrollliste) erfüllen, sofern sie nicht eindeutig nach Nr. 46 der KWL als Nebel, Tränengas oder Rauch ohne Flammenwirkung entwickelnd einzustufen sind.

Es sind aber keine in der KWL erfassten Gegenstände.
Gut, das tun sie nicht, aber sie sind  Der Transport darf nur Blickdicht und verschlossen erfolgen. Außer, sie sind wie oben genannt Ausgeschlossen von der KWL.

Es sind Nachbildungen eines gleichzustellenden verbotenen Gegenstandes Nach KWL. Währen sie 50% größer oder kleiner oder aus neonfarbenem Material hergestellt oder und somit eindeutig zum Spiel bestimmt, wäre das was anderes.
Ja, die Blaue ist kein neonfarbener Gegenstand.

Und wo steht das ich KWL Dinge nicht führen darf?
Du darfst sie nicht mal besitzen. Daher auch die Liste.

Okay, und wo steht das ich Nachbildungen nicht führen darf?
Es sind Deko, Nachbauten, sonstiges und damit Waffen und den Regeln dieser gleich zustellten.

Darf ich dann die Nachbildung der sagen wir Blendgranate führen.
Vielleicht ja, vielleicht nein. Bin ich mir nicht sicher was es verbieten würde. Lassen wir den gesunden Menschenverstand außen vor. Aber es wird sich wer gestört/ bedroht fühlt und dich meldet. Dann ist alles möglich.

Warum haben sie dann kein F?
Sie erfüllen nicht die Bedingungen einer Waffe im F Sinn. Es fehlt der Lauf.

Darfst du das Ding "geladen" führen?
Nein, führen darfst du das nicht in der Öffentlichkeit. Transportieren, verschlossen, hingegen darfst du es.

Darfst du es zu deiner Waffe legen?
Da es nicht als "Ladung" für deine Waffe gedacht ist, eigentlich ja.

40mm Granate und Werfer in einer Tasche?
Der Werfer trägt ein F, da er ein der Granate gleichgestellter Gegenstand ist. Du darfst die Granate leer und Funktionslos mit dem Werfer zusammen in der gleichen Tasche verschlossen Transportieren.

Die Granate muss aber mit Gasladung damit sie dicht bleibt sein.
Du transportierst sie vielleicht 2h one Way durch die Gegend, das sollten die Dichtungen wohl ab können. Du kannst sie am Feld und Heime wieder füllen.

So, nun warte ich aufs ausblenden, weil ich keine § dazu gepostet habe und das ja zum ASVZ-Regelwerk gehört.

 

Änderungen in Kursiv.

Danke für deine Antwort.

Führen muss ich sie nicht, wozu auch :D 

Es handelt sich um diese Granaten hier.

https://www.paintballsports.de/taginn-archangle-mk2-36mm-granate-mit-aufschlagzuender-10er-pack/

Mein Plan war eigentlich alles in einem Koffer zu lagern aber nun Lager ich doch alles getrennt voneinander 

(7367 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 31.03.2020 um 13:23 Uhr)

Wie welche Feuer- oder Schusswaffe sieht die Granate denn aus?

 

Nochmal: Eine Granate ist keine Anscheinswaffe. Denn sie sieht nicht wie ein Gewehr aus.

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

"1.6
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,
1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder
1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1."

 

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Scharfe Patronen unterliegen völlig anderen Regelungen als Gegenstände die nicht den Waffengesetz  unterliegen.  
Dämliche Vergleiche bitte unterlassen. Danke.

 

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Ab hier bitte mit Quellennachweisen arbeiten. 

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