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(15 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 01:02 Uhr)

Mahlzeit,

im Forum habe ich nichts diesbezügliches und auch sonst nicht wirklich hilfreiches im Netz gefunden.

Meine konkreten Fragen lauten:

1. Gibt es Probleme beim Import von Systema Challenge Kits nach Deutschland wegen der Feuermodi oder reicht es, beim Zusammenbau das Autofeuer zu deaktivieren?

2. Ist der Zusammenbau von Systema Challenge Kits in Deutschland auch durch Laien legal oder muss das Teil von einem Büchsenmacher zusammengeschraubt werden?

3. Muss der zusammengesetzte Bausatz zum Beschussamt?

Raten kann ich selbst, mich interessieren vor allem Fakten. Mir ist klar, dass ich problemlos an ein Kit komme und hinterher auch vielleicht keiner mehr nachvollziehen kann, wer das Ding gebaut hat. Mir ist die rechtliche Seite aber wichtig.

Falls diese Frage schon einmal gestellt und beantwortet wurde, war ich zu blö...ähh...blind, sie zu finden.

Danke für Eure (sinnvollen) Antworten.

 

Danke

Hi,

 

Habe leider noch keine erfahrung mit Systemas, da es aber so aussieht als dass du die Waffe komplett selber zusammen bauen musst geh ich von folgendem aus (Bitte korrigieren falls falsch):

 

Die Einfuhr sowie besitzt ist Legal. Tuningteile wie Selectorplates für FAa giebts in DE ja auch.

Zusammenbauen solange U 0,5J kein Thema => FA

Über 0,5J bin ich mir nicht sicher in wie weit du was machen darfst, würde aber empfehlen via Phoenix z.b. dir die Systema importieren zu lassen und Fen zu lassen, dann biste auf der sicheren seite

[Post von User 15967 (06.03.2014 01:20) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
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(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 01:33 Uhr)

Darum geht es ja, wenn der Zusammenbau in DE durch einen Fachmann erfolgen muss und noch andere Sachen dazu kommen, dann lohnt sich das ja vielleicht nicht mehr. Zoll ist da nicht unbedingt so wild. Wenn ich im Ausland bestelle, dann logischerweise ohne deren VAT (Mehrwertsteuer), was dann eben durch Einfuhrzölle wieder ausgeglichen wird.

Wenn die Einfuhr von Schnellwechselsystemen nur im deaktivierten Zustand legal ist, wieso kann man dann fertige AS mit Schnellwechselsystem kaufen? Das macht also keinen Sinn. Entweder das System an sich ist legal oder eben nicht.

Hat jemand Erfahrungen mit einem Kit, den er/sie sich gekauft hat?

 

Nachtrag:

Außerdem geht es ja nicht grundsätzlich immer ums Geld. Wenn der Preis unterm Strich nicht größer wird, macht der Zusammenbau ja vielleicht sogar Sinn - dann weiß ich, wie das Teil funktioniert, wenn es mal nicht funktioniert. ;-)

Du kannst fertige Softairs mit Schnellwechselsystem kaufen, weil sie ein F haben und Semi only haben.

 

Die Einfuhr von Airsoft Waffen ohne F dürfen max 0,5j haben. Du wirst in De auch kein MG ohne deaktivierten Schnellwechselsystem bei den Shops kaufen können.

 

Ist so wie mit dem Import von Taschenlampen, welche du an die Ris packen kannst.

Sie müssen "dauerhaft" deaktiviert sein.

 

Dem eigentlichen Zusammenbau der Waffe bekommt man sowieso net mit außer man steht neben dem Büchsenmacher und schaut ihm über die Schulter.

[Post von Scorpion der Uhrmacher (06.03.2014 01:57) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
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(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 02:35 Uhr)

Wieso gehört das in die Technikecke? Es geht doch nicht um den technischen Teil des Zusammenbaus, sondern um die Anschaffung des Kits und die Legalität desselben. Mag sein, dass es hier auch nicht richtig ist, die Technikecke aber noch weniger, denke ich. oder irre ich mich da?

 

@Matze

Hat das Kit denn kein "F"? Das wird wohl nur jemand beantworten können, der ein Kit gekauft hat. Und was das importieren von Taschenlampen betrifft, ist das Blödsinn. Zum einen kann ich theoretisch JEDE Taschenlampe an meiner Waffe montieren und zum anderen ist auch eine Lampe, die speziell dafür hergestellt wird, nicht illegal. In Deutschland ist sie unbrauchbar zu machen, wenn sie angebaut wird, sonst nicht.

Das, was Du da geschrieben hast, war faktisch falsch und hat mit dem Systema Kit aber auch gar nichts zu  tun.

 

Nachtrag:

Vor ein paar Minuten habe ich airsoft-sports in Österreich angeschrieben, ob die Erfahrungen mit deutschen Kunden und den Kits haben. Vielleicht können die ja Licht ins Dunkel bringen. Apropos dunkel, ich muss langsam ins Land der Träume. Gute Nacht da draußen.

(1964 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 03:00 Uhr)

Wonach du fragst, ist das Problem der Waffenherstellungserlaubnis. Und die hast du sicherlich genausowenig wie ich, weshalb du auch kein Challenge Kit zusammentackern darfst. Systemas unter 0,5J sind dir rechtlich ebenfalls verwehrt, weshalb das Challenge Kit de facto von rechtlicher Seite rausfällt - selbst wenn du ein F drauf bekommst.

Edit:

WaffG § 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

(1)
Die Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder
Instandsetzung von Schusswaffen wird durch einen Erlaubnisschein
erteilt. Sie schließt den Erwerb von zu diesen Tätigkeiten benötigten
wesentlichen Teilen von Schusswaffen sowie den Besitz dieser Gegenstände
ein.

(2)
Die Erlaubnis ist auf höchstens drei Jahre zu befristen
und auf eine bestimmte Zahl und Art von Schusswaffen
und wesentlichen Teilen zu beschränken. Personen, denen
Schusswaffen zur Erprobung, Begutachtung, Untersuchung oder für
ähnliche Zwecke, die insbesondere eine Bearbeitung oder Instandsetzung
erforderlich machen können, überlassen werden, kann die Erlaubnis nach
Absatz 1 ohne Beschränkung auf eine bestimmte Zahl und Art von
Schusswaffen und wesentlichen Teilen erteilt werden.



Edit 2:
Natürlich hat ein Challenge Kit KEIN F.

(15 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 03:56 Uhr)

Das klingt plausibel.

Allerdings steht in der Waffenverwaltungsvorschrift folgendes:


Zu § 26: Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung

 

26.1 Wegen der Abgrenzung der Gewerblichkeit von der Nichtgewerblichkeit wird auf Nummer 21.1, wegen der
Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit der Waffenherstellung
wird auf Nummer 21.2 verwiesen.

[...]

21.2 Herstellen ist das Anfertigen wesentlicher Teile von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen fertiger Teile zu einer Schusswaffe, es sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum Austausch von Wechsel- oder Austauschläufen sowie
Wechselsystemen auseinandergenommen wird. Das Zusam-
menfügen von Bausätzen erlaubnisfreier Schusswaffen nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist kein Herstellen.

 

Die Frage ist also, ob der Bausatz zu einer erlaubnisfreien Waffe führt oder nicht. Und da bin ich mir eben nicht sicher, weil ich nicht weiß, ob der Bausatz durch das Beschussamt freigegeben ist oder nicht. Und wie sieht es mit dem Autofeuer aus? Reicht die Tatsache, dass ein "ordnungsgemäßer" Zusammenbau des Bausatzes eine illegale Waffe hervorbringen würde aus, um den Zusammenbau zu verbieten? Legal würde es ja durch eine (meiner Meinung nach) nicht unwesentlichen Veränderung, was den Büchsenmacher erforderlich machen würde, obwohl in den Verwaltungsvorschriften nur der Umbau von Semi auf Vollautomat explizit genannt und als wesentliche Änderung bezeichnet wird, nicht andersherum.


Wenn aber das Weglassen eines oder mehrere Teile den Bausatz nicht wesentlich verändert und im Ergebnis eine freie Waffe herauskommt, sollte es insgesamt legal sein.

Deshalb meine Frage nach jemandem, der damit Erfahrung hat. :)

 

Obige Verwaltungsvorschrift ist übrigens ganz frisch aus dem Bundesanzeiger kopiert, also aktuell.

 

Nachtrag:

Vermutest Du, dass ein Challenge Kit kein F hat oder weißt Du es sicher? Wenn ja, woher? Vermuten bringt in diesem Fall nicht weiter. Natürlich ist das nämlich nicht zwingend. Zum Beispiel, wenn die Gearbox und der Zylinder durch das Beschussamt freigegeben wurde.

1. Gibt es Probleme beim Import von Systema Challenge Kits nach Deutschland wegen der Feuermodi oder reicht es, beim Zusammenbau das Autofeuer zu deaktivieren?

Allein das Problem einer Einfuhr besteht doch schon aus dem Grund, das keine Waffenhandelslizenz vorhanden ist. Wie denkst du, machen das Shops wie z.B. FineArms, der ChallengeKits importiert, zusammenbaut nach dt. Recht und dann mit dem F im Fünfeck verziert.

2. Ist der Zusammenbau von Systema Challenge Kits in Deutschland auch durch Laien legal oder muss das Teil von einem Büchsenmacher zusammengeschraubt werden?


Weder noch.

Desweiteren kann bei einem "typischen" Systema PTW Challenge-Kit keine erlaubsnisfreie Waffe herauskommen, die man selber zusammenschustern kann, da die Kits eigtl. immer mit FA oder Burst Funktion ausgeliefert werden, da kommt dann die Waffenherstelllungslizenz auf die Tagesordnung.

3. Muss der zusammengesetzte Bausatz zum Beschussamt?

Challenge- Kits haben kein F, woher denn auch? Systema ist ein japanischer Hersteller und in DE gibt es keinen Händler der die Kits vertreibt.

Das Problem bei den Kits ist das es Komplett kits sind also kann man es nicht als ersatzteil werten..

 

Jeder kann hier eine Illegale Waffe zusammen bauen ohne F und Vollauto. Also sind die Kits nicht soeinfach Importierbar.

 

Theoretisch könnte man sich das in 2 Teilen zuschicken lassen als ersatzteile, wobei der Zusammenbau dann trotzdem Illegal wäre! (Ausser man macht eine 0,5er drauß)

 

Trotzdem würde ich vom eigen Import abraten!

 

 

 

 

@ Levyathan C20L :

Ich will damit nicht handeln. Deshalb brauche ich auch keine entsprechende Lizenz. Und eine Waffenherstellungslizenz ist nicht primär abhängig von Semi oder nicht, sondern bezieht sich auf Waffe im allgemeinen. Außerdem wäre es auch mit Burst oder Full Auto keine Herstellung, wie es die Verwaltungsvorschrift, die ich zitierte, eindeutig erklärt.

Was allerdings geklärt werden müsste, ist die Frage nach dem bestimmungsgemäßen Zusammenbau. Wird das Kit legal, wenn die Selektorplate fehlt? Ist es von vorneherein legal, weil erst die Art des Zusammenbaus über die Legalität entscheidet?

Was den Import nach Deutschland betrifft, muss ich nicht nach Japan. Das funktioniert im EU Binnenmarkt. Man kann die Kits, genauso, wie die fertigen Waffen beispielsweise bei österreichischen Händlern beziehen, die durchaus auch nach Deutschland exportieren. Und wenn die fertigen Waffen ein F bekommen, gibt es keinen (außer vielleicht einem finanziellen) Grund, die Kits nicht auch mit einem F zu versehen.

@ Thor:

Gerade die Tatsache, dass das Kit komplett ist, macht es im Sinne der Verwaltungsvorschrift prinzipiell erst einmal legal, im Gegensatz zu einer Aufsplittung auf mehrere Bestellungen/Lieferanten.

Also eine Erlaubnisfreie waffe wird es nicht den, die Leistung ist zuhoch (über 0,5joule) und hat vollauto!

 

Das Beschussamt muss das kit Prüfen und es F'en!

 

und da du keine Waffenherstellungs lizens brauchst um das kitt zusammen zuschrauben darf es jeder! und somit kann das komplette Kitt nicht legal sein da du eine Illegale Waffe Importierst den sie hat mehr als 0,5 joule und hat vollauto! selbst wenn sie kein Vollauto hat hat sie immer noch zuviel Leistung und braucht ein F!

 

Also 2 Parkete =keine komplette Waffe

 

Wenn du dann vorm zusammenbau dafür sorgst das sie 0,5 Joule hat musst du sie nicht F'en lassen.

 

Eine Waffenhandels lizenz brauchst du um das Komplette kitt oder ganze oder Waffenrelevante Teile zu Importieren! und sie dann nachträglich F'en zulassen oder auf 0,5 Joule umzubauen!

 

 

 

 

 

 

(15 Posts)

(nachträglich editiert am 06.03.2014 um 14:18 Uhr)

Die Waffe ist auch mit mehr als 0,5 Joule erlaubnisfrei. Woher nehmt Ihr immer die Fehlinformation, dass eine Waffe nur erlaubnisfrei ist, wenn sie unter 0,5 Joule liegt?

Aus dem Waffengesetz:

 

Anlage 2 (zu § 2Abs. 2 bis 4) Waffenliste

Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen
[...]
Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
 
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
 
1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
 
____
 
Was den Import betrifft: ich importiere sowohl beruflich als auch privat. Das eine gewerblich und das andere eben nicht. Für meine privaten Importe brauche ich keine gewerbliche Erlaubnis. Auch nicht für ein Waffenkit. Ich darf meine scharfen Schwerter auch im Ausland kaufen und importieren. Ich handle nämlich nicht damit!
 
 
Nachtrag:
 
Erlaubnisfrei bedeutet natürlich nicht, dass sie unter 18 erlaubt sind. Das sind andere Vorschriften! Aber da ich mein 18. Lebensjahr bereits vor der Geburt eines Großteils der typischen Airsoftspieler vollendet habe, bin ich da wohl raus.... :-)

Wenn du so gut bescheid weisst, warum machst du es nicht einfach??

Ich glaub, du magst es nicht verstehen. Bin mal lieber raus hier.

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