Moin Leute: Ich hab mich vorhin gefragt, was passiert, wenn man vonner Polizei angehalten wird und seine Waffe im verschlossenen Koffer hintendrin hat.

1. Ist man verpflichtet auf die Waffe aufmerksam zu machen?

2. Muss man die Tasche auf Aufforderung hin oeffnen?

(3. Nur so am Rande: Wenn in die Tasche 5 oder 6 BBs reingeefallen sind, und die Polizei sieht die, darf die einem wegen illegalen Waffentransports (Waffe + Muni) die Waffe abziehen/was anderes unschoenes machen?)

1. Du bist nicht verpflichtet auf die Waffe im Koffer aufmerksam zu machen. Wäre nur ratsam die Herren darauf vorzubereiten falls sie den Kofferraum kontrollieren wollen.

 

2. Ja, der Anweisung eines Vollzugsbeamten ist Folge zu leisten.

 

Zu deiner dritten Frage, kommt auf die Ansicht der Beamten an, die Kontrollieren, manche würden eventuell nen Herrmann machen, anderen ist dies so ziemlich egal.

Zu 3. davon gehe ich nicht aus. Die Bamten sind ja nicht bösartig.

Zu 1. nein, nur wenn dein Auto wirklich durchsucht wird würde ich darauf aufmerksam machen.

 

Anweisung eines Vollzugsbeamten ist Folge zu leisten.

Nicht grundsätzlich. Die Beamten dürfen auch nicht grundlos Fahrzeuge durchsuchen.Wenn etwas nicht ordnungsgemäß ist darf man sich auch widersetzen.


Zu 2. Die Polizei/Zoll wird dich nur bitten, dass du den Koffer öffnest, sie dürfen dich  ohne weiteres nicht zwingen, da sie keinen Durchsuchungsbeschluss haben. Allerdings musst du damit rechnen, dass du auf's Revier gebracht wirst, bis sie diesen Beschluss haben, wenn du dich weigerst...

 

Jakob




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