Frag doch mal den Chris
Seite: ...4 5 6 7 8 9
(54 Posts)

(nachträglich editiert am 01.06.2024 um 19:06 Uhr)

Ist der Außenlauf ein waffenrelevantes teil?

Also dürfte ich diesen bearbeiten?

Beim innenlauf müsste es ja der fall sein, aber der außenlauf ist ja nicht für die funktion der AS relevant und halt eher "deko"

 

Chris: Nur der Innenlauf ist ein Lauf im Sinne des WaffG

(1 Posts)

(nachträglich editiert am 01.06.2024 um 19:08 Uhr)

Hallo Chris,

ich würde gerne eine frühere Frage/Antwort gerne nochmal aufgreifen und erweitern.

"Hi Chris,

wenn ich eine S-AEG mit F kaufe und diese auf 0,5J Drossel und diese auf Fullauto umbaue, darf Ich diese Airsoft (mit F) einem U18 (ü14) Jährigen in die Hand drücken?

VG
Nico

Da die Auflage aus §2 unter 0,5J erlischt, ist es rechtlich ok (natürlich nur auf befriedetem Besitztum mit Schießerlaubnis)"

 

Habe ich richtig verstanden, dass ich eine S-AEG, wenn auf unter 0,5 gedrosselt, ich legal auf Burst/Auto nachrüsten darf und das "F" dann dennoch auf der Waffe verbleiben darf?

Was wäre in dem Fall mit etwaig vorhandenen Feder Schnellwechselsystemen, die zB. über den Schaft erreichbar sind. Wären diese für obrigen Fall ein K.O. Kriterium?

(Hintergrund der Frage ist, dass ich meinen Sohn auf 0,5J Spielen begleiten möchte und dafür ein Waffe kaufen will. Bei S-AEG's ist die Modellauswahl deutlich größer und mir daher eine Dosselungslösung am liebsten)

Danke und Gruss!

Jens

 

Chris: in dam Moment, in dem die ASG nur noch u 0,5 J kann, ist sie raus aus dem WaffG

 

Heyho Chris, 

Da ich mich jetzt schon öfters mit Neubeschüssen und unserem wundervollen F im fünfeck umschlagen durfte hatte ich die lustige Idee mir folgendes Design einmal quer über meinen receiver lasern zu lassen um für den ein oder anderen Lacher aufm Feld zu sorgen. 

Ist das legal oder imitiert das zu stark unseren tollen Prüfstempel?

Mfg Fleep



(3531 Posts)

(nachträglich editiert am 08.06.2024 um 09:30 Uhr)

Hi Chris,
Wie sind denn aus deiner Sicht Hakenklingen für Teppichmesser zu bewerten, neben dem §42a WaffG, insb. mit Blick auf §244 (1) Nr. 1 StGB und §27 (1) VersammlG?

Konkret geht es um diese Kombination:
https://www.knivesandtools.com/en/pt/-gerber-prybrid-utility-clip-31-1069378-od-green-g10-pocket-knife-with-pocket-clip.htm (einhändig, feststellbar)

https://www.obi.de/p/9530593/wolfcraft-5-profi-hakenklingen-0-65-mm-x-51-mm

Danke!

Hallo Chris,

ich habe meine Waffe auf HPA umrüsten lassen. Diese hat nun die folgende Nummer augelasert bekommen "PTB06791". Wenn ich nun im Netz nach dieser Nummer suche finde ich von der physikalisch-technischen Bundesanstalt ein Dokument in dem folgendes zu dieser PTB Nummer eingetragen steht.

Lfd. Nr. PTB06791

Modell M4 SPORT HPA (Lauflängen 229 mm, 275 mm, 295 mm, 296 mm, 328 mm, 345 mm, 363 mm, 392 mm, 404 mm, 430 mm, 455 mm, 509 mm)

Antragsteller, Warenzeichen, Geschosskaliber, Kennzeichen, Datum spare ich mal aus.

Bedeutet dies das ich an meiner Waffe den Lauf gegen eine andere der aufgeführten Längen auswechseln darf ohne die Zulassung zu verlieren?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.



Eine Frage zu wesentlichen Teilen einer Waffe mit F im Fünfeck drauf. Laut Gesetz sind diese Teile der Waffe, in die sie gehören, gleichgestellt. Bedeutet dies, dass besagte Teile auch das F im Fünfeck tragen müssen, oder reicht für den Erwerb die Volljährigkeit?

Moin Chris

Meine Frage lautet: Weißt Du wie es sich mit Ländern wie der Schweiz oder San Marino verhält?
Diese gehören ja nicht zur EU und unterhalten Sonderabkommen. Darf Ich Mir als Privatperson aus diesen Ländern Teile wie Silencer, Body etc bestellen? 

Mit freundlichen Grüßen 

Seite: ...4 5 6 7 8 9



Anzeige