Rechtslage

Frag doch mal den Chris

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Hallo liebe Leute,
ich möchte zusammen mit Chris und euch einen Threadpiloten starten. Was heißt Threadpilot?
Das bedeutet, dass der Thread mit besonderen und vor allem harten Regeln funktioniert, wenn Ihr euch damit nicht anfreunden könnt dann bleibt dem Thread fern.
Sollte ich merken, dass es einfach nicht klappt und die Leute es nicht schaffen daran zu halten, wird der Thread wieder dicht gemacht.

Regel 1.
Jeder User kann nur eine Frage stellen pro Post und erst wieder einen Post schreiben, wenn Chris fragen beantwortet hat. Das sorgt dafür das der Thread nicht durch drölfzig Fragen einer Person gelähmt wird.

Regel 2.
Chris antwortet einfach auf eure Frage soweit er kann und es geht. Die antworten werden so hingenommen werden und müssen von Chris auch nicht mit Quellen unterstrichen werden. Ältere User wissen wieso, erklären werden wir es nicht! Nehmt es so hin.

Regel 3.
Ihr könnt nachfragen, wenn Ihr etwas genauer fragen wollt. Ja aber antworten sind unerwünscht. Ebenfalls kann es passieren, dass Chris zu einer Frage schreibt das man die nicht Explizit beantworten kann. Ihr müsst verstehen, dass es unterschiedliche Ansätze der Gesetzesanwendung gibt und die wörtlich bei Airsoft meist nicht zielführend sind.

Regel 4.
Es kann durchaus mal zwei oder drei Wochen dauern bis Chris euch antwortet.
Sollte Chris eure Frage schon mal beantwortet haben, wird er auch das durch einen kurzen Satz wissen lassen.
Entweder findet Ihr die Fragen in diesem Thread oder im Rechtslage Forum. Rückfragen wann geantwortet wird, sind unerwünscht.


Regel 5.
Spaß oder Trollfragen werden hier hart Sanktioniert. Genau so wie Leute die das Diskutieren anfangen. Für Rechtsdiskussionen gibt es eine Gruppe oder andere Threads. Das Ganze hier ist eher wie fragen an Dr. Sommer in der Bravo schicken. Ihr stellt eine Frage und müsst euch mit der Antwort zufrieden geben.

Das wären erst einmal die Regeln. Ggf. werde ich diese noch erweitern.
Ich weiß, dass ich hier einiges von euch verlange nur denke ich das der Thread echt nützlich werden kann.

Nun lassen wir die Spiele beginnen.

PS:  Ich bitte euch wirklich, euch an die Regeln zu halten.


(nachträglich editiert am 26.04.2021 um 08:24 Uhr)

Großartiger Thread. Vielen Dank für diese super Idee. Endlich eine zentrale, hochqualitative Quelle für Rechtstemen. 

Ich glaube aber, dass jemand, der nicht weiß, dass Chris Experte für Waffenrecht ist, nicht versteht, worum es in diesem Thread geht. 

Zu meiner Frage:

Warum ist der Einbau ohne zerspanende (z.B. feilen), additive (z.B. kleben) oder transformative (z.B. heißumformen) Arbeiten einer Polar Star F2 (ersetzt den Zylinder und Abzug) in eine Jing Gong M4 S-AEG, die es so nicht mit dieser Engine vom Händler zu kaufen gibt oder gab, illegal?

EDIT durch Knut: Zusammenfassung einiger Antworten von Chris:

Airsoftwaffen haben i.d.R. Bauartzulassungen. Änderung der Antriebsart (Elektrisch zu Druckgas) ändert die Bauart. Der Einbau selbst (ohne o.g. Maßnahmen) ist nicht verboten. Nach dem Umbau ist die Waffe aber nicht mehr zugelassen. Liegt für die Waffe als HPA Version eine Baurtzulassung vor, ist auch der Eigenumbau zugelassen.

(196 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:35 Uhr)

Coole Idee! Hier meine Frage:
Warum ist der Drop In Einbau einer Polar Star Fusion Engine in eine Lonex L4 FM illegal? Gab es ja so mal als HW4 HPA zu kaufen.

 

Chris: Nach meinem Stand sind diese Nozzles frei erwerbbar und ohne Nachbearbeitung einzubauen. Siehe: https://www.kotte-zeller.de/polar-star-fusion-engine-m4-m16-nozzle-gruen

 

(721 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:20 Uhr)

Warum sind Mündungsfeuersimulatoren legal, wenn Zielbeleuchtung doch verboten ist?

 

Chris: Weil sie nicht bestimmt sind das Ziel zu beleuchten.

(777 Posts - Moderator auf Probe)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:20 Uhr)

Ich würde gerne was zu der Frage vor mir ergänzen:

Warum ist Lasertag legal, wenn doch Zielmarkierung verboten ist?

 

Chris: Weil keine Schusswaffen verwendet werden.


(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:22 Uhr)

Wenn ich in DE Waffenrelevante Teile für Airsofts konstruiere, sie anschließend im europäischen Ausland fertigen lasse, und letzten Endes nach DE importiere - wäre das legal?

 

Chris: Nur mit behördlicher Erlaubnis (Waffenhandesllizenz) Gilt für alle wesentlichen Waffenteile.

(5171 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 19.04.2021 um 08:01 Uhr)

Wir haben es ca.35 Stunden geschafft ohne Mist.

Niemand außer Chris antwortet auf die Fragen. Ich dachte das wäre klar.

Was Chris beruflich macht, ist nicht relevant und steht nicht zur Dikussion!

Zur Frage wer Chris ist, schaut euch mal im Rechtslage Forum an vor allem bei den angepinnten Beiträgen.

 

Achja, Tante Edith sagt "Drauf reagieren könnt ihr mit nem Like, jeder der als nächstes hier rein schreibt ohne den Thread Regeln zu folgen bekommt 3 Tage Pause!"


(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:38 Uhr)

Hallo Chris, 

ist es jetzt legal oder illegal DropIn Kits zu verbauen? Oder bewegen wir uns weiterhin in unbestimmten Gebieten.

 

Danke für die kommende Antwort, sowie deine Zeit.

 

Chris: Nach meiner Rechtsauffassung (hier gibt es auch andere) ist die Änderung der Antriebsart immer mit einer neuen Bauartzulassung verbunden. Ausnamen können nur vorliegen, wenn das Austauschsystem als solches komplett abgenommen und für die zur Verwendung bestimmte waffe zugelassen ist.

Hier haben andere Rechtsexperten eine liberalre re Meinung als ich. Polizeibeamte verlieren den Faden aber schon nach dem Wort "Drop"!

(3304 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:24 Uhr)

Was versteht man - bestenfalls abschließend - unter "Nacharbeit", ab wann gilt diese als "erforderlich" und was umfasst die "Einpassung"  gemäß Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 8.2.2 WaffG?

 

Chris: Nachbearbeitung liegt immer dann vor, wenn Ein Teil, welches Du aus der Verpackung nimmst und mittels eines Werkzeugs daran etwas veränderst. Also einpassen mittels schleifen oder kürzen. Lager aufbohren, etc. Wenn etas aus der Verpackung förmlich in die Airsoft fällt liegt kein Bearbeiten vor.

(382 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:42 Uhr)

Wie verbindlich sind aussagen zu der Legalität von Umbauten die hier im ASVZ von Privat geschrieben werden vor Gericht und dann wenns wieder möglich ist auf den Spielfelder ala „im asvz steht dass ...“ 

Chris: Nicht einmal die Aussage eines Richters wäre hier verbindlich, da ein anderer Richter eine ganz andere Auffassung vertreten kann. Vermeidet einfach jeden Kontakt mit Polizei oder Waffenbehörden, das kann nur schief gehen. Also am Besten immer komplett unter dem Radar bleiben und nix provozieren, habe da schon ganz krude Geschichten erlebt.

 

(3618 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:44 Uhr)

Nachtsicht- Wärmebildvorsätze... In vielen Bundesländern erlaubt.

 

An meine "Scharfe" darf ich sie ohne Konsequenzen Schrauben. 0.5 sind eh aussen vor, wie sieht's mit "normalen" z.B.S-AEGs aus wenn ich die Teile eh schon legal besitzen darf? Da der Verwendungszweck "spielen" seeeeeeehr weit gefasst (und garnicht erfasst) ist?

 

Normal steht im Bescheid ja"zur Schwarzwild Jagd" oder "zur Seuchenbekämpfung" bei mir steht nur "Erlaubnis Erteilt"...

 

Chris: Einzelerlaubnis durch die Behörde. Verbotene Waffen gem WaffG sind immer mit Verwendungsauflagen verbunden und ein Fehlen dieser ist ein fehlerhafter Verwaltungsakt. Würd ich definitiv die Finger von lassen!


(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:46 Uhr)

Hallo Chris.


Welche Faktoren sind relevant , damit ein 0,5J HPA Umbau als legal gilt?

Durch das Wechseln der Lauflänge/BB Gewicht steigt die Energie wie bekannt, beim Wechsel des Laufes in einer 0,5J AEG wäre aber auch das der Fall , dort wird dieser Punkt M.w.n nicht relativiert.

Wäre sehr interessant zu wissen wie das bei HPA oder alg 0,5J ASG‘s gehandhabt wird.

 

Danke für deinen Aufwand.

 

Chris: Unter 0,5 J fallen die ASG nicht unter Waffenrechtliche Regelungen (außer § 42a) somit sind auch alle Umgangsformen nicht Melde/ Erlaubnispflichtig.

 

(1951 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:31 Uhr)

Aus gegebenem Anlass: Stellt das F im Fünfeck tatsächlich eine Bauartzulassung dar, welche erlischt, wenn wesentliche Teile wie der Lauf getauscht werden, unabhängig von einer Änderung der Mündungsenergie?

Beziehe mich auf die Aussage von der fachl. Leitstelle des NWR in Hamburg.

 

Chris: NEIN! Aber das schreiben Beschussämter und Fachstellen gern. Gesetzlich kann gemäß Gesetz das F nur erlöschen, wenn die Handhabungssicherheit in Frage steht und neuer Beschuss und somit Überprüfung der F- Zulassung vorliegt.

[Post von User 14709 (22.04.2021 15:14) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
(2464 Posts)

(nachträglich editiert am 23.04.2021 um 17:28 Uhr)

https://www.powair6.com/en/gbb-external-parts/13567-cc-mak-drill-kit-pour-aap-01.html Makita Drill conversion für die AAP01

Fällt dieses Conversion Kit unter verbotene Waffen nach Anlage 2 WaffG 1.1.2?

"ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind (z. B. Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre, Taschenlampenpistolen)"

 

Chris: Ist nach meiner Einschätzung tatsächlich verboten, da hier der Waffenbegriff weit ausgelegt ist (Bis es einen Feststellungsbescheid gibt)  und auch Schusswaffen, die zum Spiel bestimmt sind grundsätzlich unter waffen zu subsummieren sind.

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