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(9 Posts)

(nachträglich editiert am 22.05.2024 um 13:29 Uhr)

Wie findet ihr die  Wandhalterung?

https://ibb.co/NjDRYq9

Unterbelichtet und verpixelt.

 

 

 

Extern hochladen (für bessere Qualität) und besser ausleuchten bitte. 

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(9 Posts)

(nachträglich editiert am 22.05.2024 um 12:18 Uhr)

Warum? Und ich habe leider keine Ahnung  wie ich das Bild in einer besseren Auflösung  hochladen kann.

hat @Lu Wi doch in seiner Antwort erwähnt, wie das geht

aha ... also gibt es rechtliche bedenken weil ich keinen Ikea Schrank habe?

@Hannes D.

Einfach ignorieren diese Kommentare der wannabe Forenpolizeiundecided


Hast du das Holzmagazin selber gebaut?

Ja in enger Kooperation mit der Schwedischen Regierung aka Ikea ist die Verwahrung nur in PAX, IVAR und BRIMNES zulässig.

 

Okay Ironie mal beiseite. 

Der Gesetzgeber sagt, verschlossen. Ein Schloss rumhängen, wenn es an der Wand befestigt ist, bedeutet, dass es zugänglich ist. Eine Glasvitrine oder ein Schrank der abschließbar ist, sollte diese Maßgabe erfüllen.

Externer Upload, nehme ich immer ImgBB.com.

Ein Auto ist auch verschlossen ohne dass es in einer Garage steht.

Ein Fahrrad das mit einem Schloss am Fahrradständer hängt ist auch verschlossen. 

Geistreich, danke dafür. 

@Drug2 ja das ist der erste Versuch gewesen .Die nächsten werden noch etwas detaillierter per cnc.

@Lu Wi Es sind keine Kinder im Haushalt.Ich kann den Raum abschließen und man bekommt das Magazin auch nicht aus der Waffe wenn das Schloss dran ist .

 

 

(5905 Posts)

(nachträglich editiert am 22.05.2024 um 14:07 Uhr)

WaffG sagt, Aufbewahrung in verschlossenen Behältnis.

Eine Wandhalterung ist kein Behältnis. Auch ein verschlossener Raum ist kein Behältnis.

 

Hier im Forum hat ein User eine schriftliche Aussage seiner zuständigen Waffenbehörde gepostet, die besagte, dass Sicherung gegen Wegnahme an der Wandhalterung ok ist - gilt halt nur für den User, der das von seiner Waffenbehörde schriftlich hat. Frag bei deiner an. Oder nimm das Risiko in Kauf, dass dich einer anschwärzt. Bleibt aber illegal und damit ist das laut VHK des ASVZ ein unerwünschter Inhalt.

VHK 3. Jeder User ist für seine veröffentlichen Inhalte selbst verantwortlich. Dabei ist untersagt, Inhalte sowie Bilder und Videos mit:

[...]

gegen das deutsche Recht verstoßendem Kontext,

[...]

zu verfassen, einzustellen oder zu verlinken.

 

Hast du bei deiner Anmeldung im Forum bestätigt 

„Begehbarer Waffenschrank“ hat aber auch eine ihm innewohnende Coolness.

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