Magazine
- 1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen, die mehr als 20 Patronen (Zentralfeuermunition) des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; - 1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen, die mehr als zehn Patronen (Zentralfeuermunition) des nach Herstellerangabe kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; - 1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4
Womit wir wieder jemanden suchen dürfen, der die Zerstört oder anderweitig bearbeitet. Inwieweit das wieder zutrifft fragt man seinen Lieblingsanwalt und Richter.