Haftung für U18 Spieler
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Loki, beste ist immer noch: Mami/ Papi, grosse(r) Schwester/Bruder sind da. Da kann keiner sagen "ich wusste nicht das dies und das dort passiert.

Es ist interessant, dass keiner bisher das größte Problem des Muttizettels angesprochen.

Echtheit/Fälschungssicherheit - ist in 99% der Fälle einfach nicht gewährleistet.

Ein Fall vor einigen Jahren (stand hier auch im Forum): ein u18 Jähriger spielt in DE auf einem Gelände mit selbst unterschriebenem Muttizettel. Er verletzte sich. Die Eltern verklagten den Betreiber mit der Begründung sie hätten nie einen Zettel unterschrieben - der Junge gestand im Verlauf die Unterschrift gefälscht zu haben. Das Gericht sah den Betreiber in der Pflicht die Echtheit zu überprüfen und hätte den Jungen nicht zum Spiel zulassen dürfen.

Ich kann es sehr gut nachvollziehen, wenn ein Betreiber keine u18 Spieler auf sein Gelände lassen möchte. Es ist einfach rechtlich ein sehr dünnes Eis.

Btw. meiner Einschätzung nach sind die wenigsten Mutti-Zettel im Airsoftbereich überhaupt ansatzweise rechtssicher, da einfach unvollständig oder falsch...

Die Quelle würde mich interessieren. 

Bis zu einer gewissen Reife (ich sage bewusst nicht Alter) sollte ein Elternteil auf jeden Fall bei der ausübung des Hobbys zugegen sein (egal ob Fussball, Handball, Football, Karate oder Airsoft)

Jugendliche mit entsprechender Reife/Alter kann man auf Tagesevents auch durchaus alleine gehen lassen, bei längeren Veranstaltungen sehe ich hier auch wieder die Eltern in der Pflicht.

Grob formuliert: u16 Erziehungsberechtigter oder Aufsichtsperson vor Ort, ü16 auf Tagesevents/Training durchaus auch ohne Aufsichtsperson, mehrtägige Veranstaltung nur mit Aufsichtsperson.

Und generell sollte bei u18 Spielern mindestens beim ersten mal die Eltern dabei sein um sich ein Bild machen zu können.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 27.02.2017 um 23:19 Uhr)

Vorab erstmal folgendes, grundlegendes ...

Das WaffG definiert dies:

 

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

10. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

11. sind Jugendliche Personen, die mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind;

 

 

Alles wissenswerte zu dem Thema Aufsichtsflicht und Jugendschutzgesetz sowie hier angesprochene Aspekte findet sich meiner Meinung nach in einem Leitfaden für Gruppenleiter von Ferienlagern den ich unten verlinke.

Hier mal ein Zitat:

Aufsichtspflicht von Eltern übernehmen

In dem Moment, in dem die Eltern das Kind an den Gruppenleiter übergeben haben, ist er voll verantwortlich für das Kind und für Schäden, die es anderen zufügt. Allerdings müssen die Eltern (also die Personensorgeberechtigten) der Betreuung durch den Gruppenleiter zustimmen. Das kann auch stillschweigend erfolgen. Der Träger muss einen Vertrag (mündlich oder schriftlich) mit den Eltern haben, der diese Berechtigung klärt.

§2 Absatz 1 JuSchG hierzu: „Soweit es nach diesem Gesetz auf die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ankommt, haben die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten Personen ihre Berechtigung auf Verlangen darzulegen. Veranstalter und Gewerbetreibende haben in Zweifelsfällen die Berechtigung zu überprüfen.

„Voll verantwortlich” bedeutet aber auch, dass man selbst entscheiden muss, was das Kind darf und was nicht. Das gilt auch, wenn die Eltern explizit Dinge erlaubt haben, die aber aus der Sicht des Gruppenleiters zu gefährlich erscheinen.

Ein Beispiel: Die Eltern haben erlaubt, dass ihr Kind schwimmen darf. Der Gruppenleiter stellt aber fest, dass das Kind nicht ausreichend gut schwimmen kann (z.B. bei der Schwimmstufe „Seepferdchen”), dann ist der Gruppenleiter verpflichtet, das Kind aus dem tiefen Wasser in Nichtschwimmer-Tiefe zu schicken, auch wenn die Eltern etwas anderes erlaubt haben.

Allerdings darf dieser Spieß nicht umgedreht werden. Was die Eltern ausdrücklich verboten haben, darf der Gruppenleiter nicht erlauben.

Zitat Ende.

Quelle:

http://www.gruppenleiterleitfaden.de/doku.php/leitfaden/4._rechtslage#aufsichtspflicht_was_ist_das

Grüße

Worm²

Ok, also erstmal danke für die ganzen Antworten, Vorallem an Christian für die doch hilfreichsten.Zusammenfassend kann man also sagen, es kommt mehr auf die geistige Reife an, solange das Kind/Jungendliche keine Scheiße baut oder wäs abkriegt und die Eltern dann meinen, jemanden verklagen zu müssen, ist alles kein Problem ?!

MfG Solly

(327 Posts)

(nachträglich editiert am 07.03.2017 um 23:28 Uhr)

Interessantes Thema, das mich auch schon mehrfach beschäftigt hat.

Das Problem bleibt weiterhin, dass du trotz der geistigen Reife des Kindes/ Jungendlichen nicht wissen kannst, ob die Erziehungsberechtigten ein klares Bild von den Risiken haben und dir im Schadensfall nicht doch nen Strick draus drehen ;)

Ich sehe z.B. regelmäßig offentlichlich Minderjährige auf Tages-Events, die in Turnschuhen und ohne Gittermaske rumlaufen. Wenn ich Elternteil wäre und wüsste, was beim Airsoft passiert, würde mein Kind so definitiv nicht rumlaufen. Trotzdem kann das Kind nen Mutti-Zettel vorweisen.

Es ist natürlich schade, dass man U18- Spieler auf vielen Events ausschließt, das führt im schlimmsten Fall dazu, dass die Kollegen dann doch wieder im Wald/ Stadtpark landen. Aber aus Sicht der Betreiber solcher Felder bleibt einfach kaum eine andere Wahl, wenn man den eigenen Arsch und ggfls. auch das Spielgelände sichern möchte.

Es ist wie in so vielen Situationen in Deutschland: Recht haben und Recht bekommen sind 2 unterschiedliche Dinge. Du kannst dich einfach nicht 100%ig absichern.  Es KANN problemlos laufen, wenn nichts außergewöhnliches passiert. Aber das weisst du vorher nie ;)

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2017 um 00:14 Uhr)

Der beste Weg ist meiner Meinung nach, du verfasst deine eigene Einverständnis- und Verzichtserklärung im Schadensfall, die von den Teilnehmern und Eltern der Minderjährigen die unter deiner Aufsicht (deine Veranstaltung) Airsoft spielen nach einer Information über das Spielgeschehen, den Regeln und den Ablauf, sowie den möglichen Risiken und Gefahren unterzeichnet wird, damit wärst du zumindest soweit abgesichert das die Übernahme der Aufsichtspflicht eindeutig belegbar ist und die Eltern sowie der Jugendliche ausreichend informiert waren.

Also ...

Einverständnis- und Verzichtserklärung  bzw Einwilligungserklärung und Verzichtsvertrag

unterzeichnet von den Eltern/Erziehungsberechtigten und Jugendlichen nach oder als Belehrung

Hierzu mal ein Beispiel von SoD-Airsoft

http://sod-softair.de/aASVZ/Verzichtserklaerung.pdf

 

Grüße

Worm²

Hi, ich bin neu und somit vielleicht nicht objektiv was das Thema Airsoft angeht.

Sehr wohl kenne ich diverse Probleme die auftreten können wenn Minderjährige alleine unter Erwachsenen gelassen werden.

Einige Probleme wurden erwähnt, Politisches Gedankengut, die Kiddis wollen dem Beispiel der großen folgen was evtl. keine gute Idee ist usw.

Das könnte man nun sicher weiter spinnen. Und eines wurde mindestens einmal genannt, wenn etwas passiert wird kein Elternteil sagen: Oh das Augenlicht ist weg, naja. Wir wußten ja das sowas passieren kann".

Gibt es hier jemanden der das glaubt? Wer ist denn für so einen Fall Versichert? Wer hat den Muttizettel von einem Fachanwalt gestalten lassen?

Eine gangbare Methode wäre es doch wenn die Kiddis auf begrenztem Raum mit entsprechenden (Waffen) unter verschärften Bedingungen dem Sport nachgehen könnten.

Denn ich möchte es mir nicht aufs Gewissen laden einem Kind/ Jugendlichem solchen Schaden zuzufügen der vielleicht nicht mit einem Pflaster wiedergutzumachen ist.

Gruß

Streitaxt

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 08.03.2017 um 01:10 Uhr)

Lies dir einfach nochmal den Verzichtsvertag aus dem Beispiel durch und hohl dir bei Zweifel an der Rechtskräftigkeit jursitische Beratung bei einem Anwalt, zb wie es sich verhält wenn die Erziehungsberechtigten den Vertrag mit unterzeichnen, denn hier im ASVZ wird dir keiner eine rechtskräftige Aussage geben können und wenn würdest du dich ohnehin nicht darauf verlassen.

http://sod-softair.de/aASVZ/Verzichtserklaerung.pdf



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