Befriedung eines Gelände
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Hey

Also bei uns liegt folgender Fall vor:

Unser Gelände sind 2 kleine Wälder, die von mindestens 100 Meter Wiesen in JEDE Himmelsrichtung umgeben sind. Folglich sind die Wiesen ja Privatbesitz. Nun stellt sich die Frage.

Ist eine Befriedung nötig, oder reichen Verbotsschilder an allen Zugängen der Wiesen ?

Hoffe mir kann man helfen.

Stell erstmal fest ob die Wiesen wirklich zum Wald gehören. Die Wiesen könnten auch der Stadt (oder dem Land) gehören.

Zur Umfriedung reicht Flatterband.

100m Wiese sollte die "doppelte Reichweite" Regelung ausreichend erfüllen.

Innerhalb des Waldes darf also gezockt werden.

Fail!

 

Zur Umfriedung reicht kein Flatterband! Im Streitfall wird dieses nichmal als Versuch einer Befriedung gewertet!

http://www.youtube.com/watch?v=2K7TTNc8hSc

Eine Umfriedung muss nur gewährleisten, das keine Unbefugten auf das Gelände können...

Eine HECKE reicht rechtlich auch als Umfriedung.

Wenn dort steht "PRIVATBESITZ, BETRETEN VERBOTEN!" und du steigst über das Flatterband, mit der Begründung die du da grade aufgefahren hast, begehst du TROTZDEM Haus oder Landfriedensbruch...

Such mal die rechtliche definition von BEFRIEDUNG.

Merkmale [Bearbeiten]

Einfriedigungen sind nach der gefestigten Rechtsprechung Vorrichtungen, die nach ihrem wesentlichen Zweck der Sicherung des Grundstücks gegen unbefugtes Betreten oder Verlassen des Grundstücks, gegen Witterungs- oder Immissionseinflüsse sowie gegen Einsicht dienen, um eine ungestörte Nutzung des Grundstücks zu gewährleisten, und die das Grundstück in seinem ganzen Umfang oder auch nur zum Teil von der öffentlichen Verkehrsfläche und von den Nachbargrenzen abgrenzen.[2]

Zu den Einfriedigungen gehören Einzäunungen jeder Art wie Schranken, Mauern, Erdwälle, Stroh- bzw. Schilfmatten an Pfählen an der Grenze eines Grundstücks, ebenso auf diese Weise befestigte Rohrmatten. Die Einfriedigungen müssen nicht notwendigerweise bauliche Anlagen sein; unter Einfriedigungen sind auch solche Abgrenzungen gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche oder dem Nachbargrundstück zu verstehen, die, wie lebende Hecken, Sträucher und Baumreihen, keine bauliche Anlagen darstellen.

Es wird unterschieden zwischen geschlossenen Einfriedungen (z. B. Mauern, Holzwände), die nicht durchsichtig sind und offenen Einfriedungen (z. B. Drahtzäune), die lichtdurchlässig sind.

Und das tut Flatterband, das um das Gelände gespannt ist, vollkommen.

Wenn man noch Schilder aufstellt, ist der Umfriedung vollkommen genüge getan.

Man muss allerdings darauf Achten, das eine offene Umfriedung mit Flatterband, noch eine Sicherheitszone benötigt.

 

Wie du es so schön sagtest: Fail.

Ist ja schön das du so recherchiert hast. Du hast allerdings vergessen das es dabei um das führen von Anscheinswaffen und/oder freien Waffen geht! Da reicht keine offene Umfriedung. Daher zählt Flatterband nicht.

Gesetzliche Bestimmungen lesen und sie verstehen und dann noch wissen wie sie angewendet werden sind völlig unterschiedliche Sachen! Also... wenn ihr solche Sachen recherchiert solltet ihr zeitgleich auch gucken wie diese Sachen genau ausgelegt und angewendet werden.

 

Fail back

Offene Umfriedung ist auch ein ZAUN...

Ich war auf genug Geländen mit Zaun...Mahlwinkel, Munster...laut deiner Aussage müssten die jetzt alle auf Mauer umrüsten.

Triple Fail.

Führen von Anscheinswaffen ist verboten.

Führen von Freien Waffen ist in ohne Waffenschein ebenfalls verboten.

Wann führt man? In der Öffentlichkeit.

Nehme ich ein Privatgelände, umfriede dies mit Flatterband und Schildern, das es sich hier um PRIVAT Gelände handelt, ist dies nicht mehr Öffentlicher Raum.

Wer das Flatterband übersteigt, ist selber Schuld und begeht Landfriedensbruch, es standen genug Warnhinweise herrum, zumindest wenn an diese Gedacht wurde.

Bei offener Umfriedung ist zudem auf eine Sicherheitszone zu achten, das heißt jemand müsste ZWEIMAL Flatterband übersteigen, um auf das eigentliche Spielgelände zu kommen...irgentwo hört versehen auf, und fängt Vorsatz an.

Jetzt hör doch bitte auf den Wissen aus Wikipedia zu ziehen ;-).

 

Nimm dir einfach mal eine richtige Rechtsberatung und dann wirste schon selbst merken was stimmt und was nicht.

Ich ziehe nicht mein Wissen aus Wikipedia, ich quote es nur weils schneller geht.

Zumal ein guter Wikipedia Artikel QUELLENNACHWEISE hat, die man dann nachprüfen kann.

Und hier nochmal, unterstütz deine Aussagen einfach mal mit Argumenten, anstatt mit hohle Phrasen.

Ansonnsten ist das Thema für mich durch.

Und du bezieh dein Wissen nicht aus Youtube<.<

Dein einziges Argument war ein Link zu Youtube, lern erstmal das Diskutieren.

ich muss hier Patrick (alias "Paddy von Airsofttipps") mal in Schutz nehmen:         1) das Video is von ihm selbst  

2) seine Videos sind immer sehr gut recherchiert 

 

A: Das hab ich mir schon gedacht.

B: Das weiß ich. Aber seine Recherchen kann er ja auch, wie im Video zur Amtsanmaßung, freilegen, wenn jemand wie ich daherkommt, der es scheinbar nicht besser weiß...

Einfach alles zu glauben, was nen Typ im Internet von sich gibt, ist nämlich auch der falsche Weg.

Zumal, ein 50cm hoher Zaun ist für die meisten Deutschen nicht wirklich ein Hinderniss...wenn jemand aber trotzdem drüber springt, macht er sich Strafbar.

Ähnlich verhällt es sich, laut Gesetzestext, auch mit Flatterband, da dieses die Selbe Juristische Klasse darstellt.

Zumal, wenn jemand 2 Reihen Flatterband übereinander, und alle 2 Bäume ein Schild mit der Aufschrift "Privat, betreten verboten" übersteigt, soll mir doch mal ein Anwalt begegnen, der daraus keinen Landfriedensbruch drehen kann.

Ich sag nicht das Flatterband das Optimum darstellt, aber es kann solange Verwendet werden, bis die Mittel für ne Ordentliche Einfriedung vorhanden sind, wie verdrahtete Heuballen XD

 

PS: Mir ist es vollkommen Wurscht, ich spiel eh immer auf fremden Geländen, weil ich mir den Rechtsscheiß nicht geben will. Und dann ist es das Problem des Gastgeberteams, wie deren Gelände auszusehen hat.

Aber wie gesagt, Zäune sind offene Umfriedung.

Offen = alles wo Licht durchkommt.

Das wollte ich auch damit nicht erreichen ;-)

Wie im Kommentar bei YT bereits gesagt. Beispiele und den Rest pflege ich ASAP nach. War auch an sich nicht meine Intention das ganze so ohne Nachweise zu machen. Etwas vergessen.. sry

Das Problem bei offener Befriedung ist aber, dass Passanten dann ins Spielfeld sehen können und dann Leute mit Waffen sehen, die wissen ja nicht, dass das ASGs sind.

"PS: Mir ist es vollkommen Wurscht, ich spiel eh immer auf fremden Geländen, weil ich mir den Rechtsscheiß nicht geben will. Und dann ist es das Problem des Gastgeberteams, wie deren Gelände auszusehen hat."

 

Sollte die Polizei auf dieses Gelände kommen, wirst du trotzdem belangt werden können. DU bist es, der seine Waffe auf dem öffentlichen Gelände führt. Wer es nicht ordnungsgemäß ausstattet, ist völlig irrelevant.

Sonst kann ich genau so gut in den Stadtwald oder aufs Grundstück meines Nachbarn gehen (fremde Gelände) und ihn dann dafür verantwortlich machen, das Gelände nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben. Irgendwie unlogisch, oder ?!

MfG Marco

Die Gelände, zu denen ich fahre, sind allgemein bekannt, Mahlwinkel zum Beispiel, welche, laut diesem Thread zumindes, nicht ausreichend Gesichert sind...

Was ich meine ist, das der Besitzer sich dann drum kümmern muss, das das Gelände legal ist, bevor man drauf spielen kann...

Falsch formuliert, ich entschuldige.

blödes beispiel:

wie sieht es mit nem blinden aus?

wie soll der flatterband oder schilder sehen?

ihr denk jetzt : klar, wat macht nen blider da?

es geht halt nichts über eine halle wo ihr die tür hinter euch zumacht/abschließt und somit das ganze "befriedet" ist

hier in unserem tollen land wird es immer oder meistens probleme mit wäldern zum spielen geben, das ist fakt

welcher jagtpächter würd es ner wilden militanten truppe erlauben da zu daddeln? richtig: keiner! weil es da um seinen kopf geht wenn was passiert

wenn sich hier mehr legale hallen finden würden um unser hobby auszuüben wär das ganze mit dem illegalen im wald zocken auch kein thema, das ist auch fakt

so, nun dürft ihr euch weiter anmeckern und ähnliches ^^

ps:flammt euch doch bitte per pm an, ist ja ätzend

 

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